Der konkrete Repressionsfall
Einem Aktivisten wird vorgeworfen, im August 2013 während einer
NPD-Kundgebung im Rahmen der rassistischen Mobilmachungen in Berlin
Hellersdorf verschiedene Straftaten begangen zu haben: Versuchte
Gefangenenbefreiung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte
Körperveletzung und Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Konkret
behaupten Polizist*innen er habe versucht, mit angewinkeltem Knie in
eine Traube von Polizist*innen zu springen, um dort einen Gefangenen zu
befreien und sich anschließend gegen seine Festnahme unter anderem mit
einem Biss in einen Polizeihandschuh gewehrt zu haben. Schließlich soll
noch ein Tierabwehrspray bei ihm gefunden worden sein. Gleich zu Beginn
der Urteilsverkündung der ersten Verhandlung entpolitisierte die
Richterin die Geschehnisse, indem sie den Aktivisten als
„Krawalltouristen“ bezeichnete, dem es weder um eine Demonstration gegen
Neonazis, noch um die Rechte von Geflüchteten gegangen sei. Vielmehr
sei der Angeklagte extra aus 500km Entfernung angereist, um „Krawall“ zu
machen. Es wurde durch seinen Anwalt Berufung eingelegt, darauf hat
sich das Gericht gemeldet und eine Einstellung gegen die Auflage 600€ an
die Staatskasse zu zahlen angeboten. Aus prozessstrategischen Gründen
wurde
dieses Angebot von dem Aktivisten angenommen.
What the f*ck is Krawalltourismus?
Der Begriff „Krawalltourismus“ ist der Versuch linken Aktivismus zu
entpolitisieren und zu kriminalisieren. Er wird in Gerichtsprozessen und
Medien eingesetzt, um linke Politik und die damit einhergehenden
Protestaktionen abzuwerten und sie von ihren Inhalten zu entkoppeln. Bei
dieser Form der Entpolitisierung handelt es sich um einen Trend
staatlich-politisch geführter Ermittlungsverfahren, in welchem Linke
immer härter von Repressionen betroffen sind. Indem politische Inhalte
übergangen und Angeklagte als „Gewaltverbrecher*innen“ ohne politischen
Hintergrund abgetan werden, versucht der „Rechtsstaat“ immer wieder
linken Aktivismus zu delegitimieren.Wir setzen diesem Trend etwas
entgegen, indem wir den Spieß umdrehen. Ihr wollt uns mit dem Begriff
„Krawalltourismus“ entpolitisieren? Dann politisieren wir den Begriff!
Denn wenn „Krawalltourismus“ bedeutet gegen Nazis auf die Straße zu
gehen, sich für die Rechte von Geflüchteten einzusetzen oder die eigene
Meinung zu jeglichen gesellschaftlichen Missständen und sozialer
Ungerechtigkeit frei zu
äußern, egal wo, egal wann… ja, dann sind wir „Krawalltourist*innen“ und werden auch zukünftig „Krawalltourist*innen“ sein!
Gegen die Entpolitisierung linker Protestformen und Inhalte!
Gegen die Kriminalisierung von linkem Aktivismus! Für einen
linksradikalen
Krawalltourismus egal wo… egal wann! Krawalltourismus is not a crime!
Spendenaufruf
Bei gestellten Unterstützungsanträgen (U-Fall) an die Ortsgruppen der
Roten Hilfe werden, wenn diese den Statuten der Rote Hilfe entsprechen,
in der Regel 50 Prozent der Repressionskosten vom Bundesvorstand der
Roten Hilfe übernommen. Die restlichen verbleibenden 50 Prozent der
Kosten müssen von den Verurteilten und/oder den Ortsgruppen selbst
aufgebracht werden. Neben den Kosten der eigentlichen Strafe (hier:
600€) kommen nur die Kosten für Anwält*innen dazu, da das
Verfahreneingestellt wurde.
Unterstützt den verurteilten Antifaschisten mit einer Geldspende, um die entstandenen Kosten auszugleichen.
Unterstützt antifaschistischen und antirassistischen Aktivismus!
Betroffen ist einer, gemeint sind wir alle!
Spendenkonto:
Rote Hilfe Kassel
DE96 4306 0967 4007 2383 55
Stichwort: Krawalltourismus
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen