Dienstag, 24. November 2015

Bericht: Hausdurchsuchung und Festnahmen im Anatolischen Kulturverein Wien

Solidarität mit den Freund_innen der Anatolischen Föderation gegen
Verfolgung und Repression!
Weg mit den Terrorparagraphen - Stopp die Kriminalisierung gegen
migrantische - antifaschistische Vereine!
Am 13.10.15 vormittags fand im Anatolischen Kulturverein
(antirassistischer/ antifaschistischer Verein von Migrant_innen aus
Türkei/ Kurdistan) im 15. Wiener Gemeindebezirk eine Hausdurchsuchung
von ca. 15 Zivilpolizisten statt.

Der Hausdurchsuchungsbefehl wurde von der Staatsanwaltschaft Wien mit
dem Ablaufdatum 31.12.2015 ausgestellt.
Zeitgleich im Rahmen der Razzia wurde eine Person in Neunkirchen, eine
Person in Innsbruck und 5 Personen in Wien festgenommen. Bei den
Festnahmen wurde manchen mündlich angedroht, sie werden, wenn sie
nicht kooperieren, wie Tas und Aslan ausgeliefert werden.
Evin Timtik, Vorstandsmitglied, ist eine davon. Ihr wurde der Konventionspass seit März 2015 nicht mehr verlängert mit der Begründung, dass sie eine Gefährdung für die Innere und Äußere Sicherheit sei. Seit Wochen fordert sie vor dem Parlament die Wiedererlangung ihres Passes.
Als sie am 13.10. ein Zelt für ihre Aktion anmelden wollte, wurde sie
vor dem Gebäude der Landespolizeidirektion Wien von 3 Männern des
Verfassungsschutzes festgenommen.
Am selben Tag wurden alle wieder freigelassen.
Bei der Hausdurchsuchung des anatolischen Vereinslokals in Wien wurden
Festplatten, Handys, Spendenboxen, Rechnungen, Einzahlunsgbelege,
DVD's, CD's, Transparente, Flugblätter mitgenommen.
Der Vorwand der Polizeiaktion ist der §282 a, Aufforderung zu und
Gutheißung von terroristischen Straftaten.
Konkret, geht es auch um die 1.Mai – Demo 2015 in Wien, wo Personen,
welche noch auszuforschen sind, Banner mit den Bildern der DHKP-C
Aktivisten Bahtiyar Doğruyol und Şafak Yayla, die Anfang März 2015 den
Staatsanwalt Mehmet Selim Kiraz in einem Istanbuler Gericht als Geisel
genommen haben, getragen haben sollen. Und sie sollen nicht nur Banner
getragen haben, sondern auch grüne Uniformen und rote Halstücher,
welche als *DHKP – C – „Uniformen“ interpretiert werden.
Auch geht es um eine Veranstaltung am 8.Mai im Anatolischen Kulturverein.
Bei dieser Veranstaltung wurde über die oben erwähnte Aktion in Istanbul berichtet und es sollen dort auch Bilder von den ermordeten Aktivisten ausgestellt worden sein.
Weitere Vorwürfe ist das Vertreiben der Zeitung Yürüyüs, welche in
Deutschland verboten ist und Bezugnahme auf die Internetseite Halkin
Sesi TV.
Zur Erinnerung:
Der Staatsanwalt war zuständig für den Fall Berkin Elvan – ein Jugendlicher, der durch eine Polizeikugel beim Brotkaufen auf der Straße im Istanbuler Stadtteil Gazi erschossen wurde, dessen namentlich bekannten Täter niemals verurteilt worden sind. Eine Forderung der DHKP–C– Aktivist_innen an den Staatsanwalt war, die Veröffentlichung der Liste der Täter, die ihm bekannt war.
Ein Versuch mittels Terrorparagrafen die Anatolische Föderation –
sowohl in Deutschland als in Österreich – in die Nähe der DHKP – C zu
rücken.
Wieder zur Erinnerung: Ein hier bekannter Repressionsschlag in diese
Richtung waren auch die Ermittlungen und die aktuellen Verurteilungen in Stuttgart Stammheim beim so genannten DHKP – C - Prozess gegen fünf
Mitglieder der Anatolischen Föderation. Bei dem Prozess wurden auch
Yusuf Tas und Özgür Aslan, die von den österreichischen Behörden nach
einem längeren Hungerstreik nach Deutschland ausgeliefert wurden, zu
mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
Zur Zeit gibt es Bestrebungen besonders von Merkel die Türkei als
"sicheres Drittland" zu etablieren. Die Dringlichkeit der europäischen
Interessen zeigt sich auch in den häufigen Besuchen von österreichischen und deutschen Innen- und Außenministern in Ankara.
Wieder aufgenommen wird das bereits 2013 verhandelte Rücknahmeabkommen zwischen der EU und der Türkei. Demnach müsste die Türkei alle Flüchtlinge, die illegal über die Türkei in EU-Länder kommen, zurücknehmen. Im Gegenzug sollen türkische Staatsbürger_innen in EU-Ländern Visafreiheit und finanzielle Begünstigungen bekommen.
Interessant ist auch der Zeitpunkt, es scheint, als ob es drum ginge, noch vor den im November stattfindenden Wahlen in der Türkei, Verhandlungen unter Dach und Riegel zu bringen!
Obwohl innerhalb des Rücknahmeabkommens Kriegsflüchtlinge und politisch - Verfolgte nicht unter diese Vereinbarung fallen, kennen wir die mittlerweile gewordene Praxis, dass den Auslieferungsbegehren der Türkei an Deutschland, nachgekommen wird. Konkret handelte es sich um aus der Türkei geflüchteter Antifaschist_innen verschiedener Gruppierungen.
Die AKP– Regierung führt neben der permanenten Repression gegen
oppositionelle Gruppen einen offenen Krieg gegen die kurdische Bewegung.
Das EU-Parlament beschließt Summen in Milliardenhöhe und schickt
polizeiliche und militärische Berater_innen in die Türkei und in benachbarte Kriegsgebiete mit dem beabsichtigten Ziel die Geflüchteten dort wegzusperren und so ein Weiterkommen nach Europa zu verhindern.
*Die DHKP – C ist in der Türkei verboten und steht auf der Liste der
verbotenen Organisationen auch in Deutschland.

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