Dienstag, 26. September 2017

Jobcenter Passkosten nicht bezahlen

LSG Celle: Im Einzelfall kann Sozialhilfe einspringen

19.09.2017

Ausländische Hartz-IV-Bezieher können vom Jobcenter nicht die Kostenübernahme für die Beschaffung eines Reisepasses verlangen. Es ist jedoch denkbar, dass das Sozialamt für die Kosten ganz oder zumindest teilweise aufkommen muss, heißt es in einem am Montag, 18. September 2017, veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen (Az.: L 7 AS 1794/15). Die Celler Richter haben wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundessozialgericht (BSG) in Kassel zugelassen.
Im konkreten Fall hatte ein türkischer Hartz-IV-Bezieher die Kostenübernahme für die Beschaffung eines türkischen Reisepasses beim Jobcenter Braunschweig beantragt. Die Gültigkeitsdauer seines Passes sei abgelaufen, so dass er einen neuen benötige. Die Kosten in Höhe von 207 Euro könne er alleine mit dem geringen Arbeitslosengeld II nicht stemmen. Nach den deutschen Bestimmungen müsse er zur Identifikation aber einen Pass haben, anderenfalls drohe ihm strafrechtliche Verfolgung.

Das Jobcenter lehnte die Kostenübernahme für einen neuen Pass ab. Die Behörde stellte jedoch ein Darlehen in Aussicht. Dem Mann sei es zuzumuten, dass er sich die Gebühren für die Passausstellung aus der Regelleistung anspare.

Ohne Erfolg wies der Hartz-IV-Bezieher darauf hin, dass im Regelsatz lediglich 30 Euro Verwaltungsgebühren für die Beschaffung eines deutschen Personalausweises enthalten seien. Er benötige jedoch mehr. Das Geld hatte sich der Mann schließlich von Bekannten geliehen und wollte sich dieses nun auf dem Gerichtsweg zurückholen.

In seinem Urteil vom 13. Juni 2017 stellte das LSG fest, dass das Jobcenter für die Beschaffung eines ausländischen Reisepasses nicht aufkommen müsse. Es gebe hierfür keine Rechtsgrundlage. Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass bei einem laufenden, nicht nur einmaligen und unabweisbaren Bedarf ein Mehrbedarf bestehen könne, für den das Jobcenter aufkommen müsse. Auch müsse hier nach dem Gesetz der Kläger über einen Pass zur Identifikation verfügen. Es handele sich bei der Passbeschaffung aber nicht um einen „laufenden“, sondern nur einmaligen Bedarf.

Unter Umständen könne aber die Sozialhilfe im Einzelfall einspringen. Das Sozialamt müsse nach dem Gesetz bei einer besonderen Bedarfslage Sozialhilfe in „sonstigen Lebenslagen“ erbringen, wenn der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt ist. Drohe einem Ausländer strafrechtliche Verfolgung, wenn er sich keinen Pass beschafft, sei dem Grunde nach der Einsatz öffentlicher Mittel gerechtfertigt.

Dennoch bestehe zumindest im Fall des Klägers kein „konkreter, mit öffentlichen Mitteln zu deckender Bedarf“, urteilte das LSG. Der Kläger verfüge über einen türkischen Personalausweis. Dieser gelte zwar in Deutschland nicht als Identifikationsnachweis. Mit dem Personalausweis hätte der Kläger sich aber anstelle eines endgültigen, einen günstigeren „vorläufigen Reisepass“ ausstellen lassen können. Dieser werde in Deutschland auch anerkannt. Es gebe lediglich Ein- und Ausreisebeschränkungen in das Ausland.

Das LSG Nordrhein-Westfalen hatte am 23. Mai 2011 geurteilt, dass das Sozialamt für die Passbeschaffung für in Deutschland lebende, geduldete Flüchtlinge aufkommen muss (Az.: L 20 AY 19/08; JurAgentur-Meldung vom 4. Juli 2011). Dies gelte zumindest dann, wenn Flüchtlinge für eine gewünschte Aufenthaltserlaubnis sich Pässe beschaffen müssen. Es wäre widersinnig, wenn einerseits Behörden auf die Ausweis- und Passpflicht verweisen, andererseits bei Bedürftigkeit die Mittel nicht bereitstellen. Da die Passbeschaffungskosten nicht im Regelsatz enthalten sind, müsse der Sozialhilfeträger diese gesondert bezahlen.fle/mwo
Bild: Uwe Schlick / pixelio.de

Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf

19.09.2017

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass der KfzFreibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben.
Geklagt hatte eine Familie aus Wolfsburg, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Einkommen des Vaters (geb. 1963) bestritt. Die Mutter hatte einen Minijob, die volljährige Tochter eine Ausbildungsstelle. Als der Vater den Job verlor, bezog er zunächst Arbeitslosengeld I. Nach dem Ende des Leistungsbezugs beantragte er Arbeitslosengeld II.

Das Jobcenter lehnte den Antrag der Familie ab, da verwertbares Vermögen oberhalb der Vermögensfreibeträge von 16.050,- € vorhanden war: Die Eltern verfügten über zwei Lebensversicherungen im jeweiligen Wert von ca. 7.800,- €. Außerdem hatte der Vater vor eineinhalb Jahren, als er noch arbeitete, einen neuen VW Golf gekauft. Der Wagen hatte einen aktuellen Zeitwert von ca. 11.000,- €. Das Jobcenter wollte jedoch nur einen KfzFreibetragswert von 7.500,- € als angemessen akzeptieren; die Differenz müsse zunächst für den Lebensunterhalt verwendet werden. Demgegenüber vertraten die Kläger die Auffassung, dass sich der Kfz-Freibetrag für das gemeinsame Auto bei zwei erwachsenen Leistungsberechtigten verdoppele.

Das LSG hat die Entscheidung des Jobcenters bestätigt. Zur Begründung hat es auf den Gesetzeswortlaut verwiesen, der an ein Fahrzeug für jede erwerbsfähige Person anknüpft. Die unterschiedliche Behandlung von einem teuren und zwei günstigen Fahrzeugen sei auch kein Wertungswiderspruch. Denn Sinn und Zweck der Eigentumsprivilegierung bei Kraftfahrzeugen sei es, den Grundsicherungsempfängern die Aufnahme bzw. Fortführung von Erwerbstätigkeiten zu ermöglichen, zu deren Ausübung ein Kfz erforderlich ist. Hierfür reiche ein angemessenes Kfz pro Person, wobei das Gesetz keine abstrakten oder
kumulativen Freibeträge vorsehe, sondern auf das Kfz als solches abstelle. Im Interesse der Arbeitsaufnahme werde die Mobilität geschützt und nicht das Vermögen. Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, AZ L 11 AS 35/17

Darf das Jobcenter nach meinem Auto forschen?

Darf der Sachbearbeiter bei der Kfz-Zulassungsstelle erfragen, ob ich ein Auto zugelassen habe?
21.09.2017

Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie auch als Sozialleistungsempfänger/Hartz IV Bezieher einen Auto besitzen dürfen. Sie sind jedoch zu wahrheitsgemäßen Angaben zu Ihrem Vermögen verpflichtet. Sie müssen daher angeben, ob Sie ein Kraftfahrzeug Ihr Eigen nennen und ggf. Angaben über den Wert und die Finanzierung/Unterhaltung machen.
Mitarbeiter der Jobcenter bzw. der Sozialämter können im begründeten Einzelfall bei der Zulassungsstelle fragen, ob Sie Halter eines Kraftfahrzeuges sind, wenn z. B. Zweifel an Ihren Angaben bestehen (§ 67a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2a SGB X i.V.m. § 52a Abs. 1 SGB II bzw. § 118 Abs. 4 SGB XII).

Zudem haben die Jobcenter die Möglichkeit, die Personalien von Leistungsempfängern mit den Daten im Zentralen Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes abzugleichen („Datenabgleich“). So können Auskünfte über Art, Hersteller und Typ des Fahrzeuges eingeholt und das Kraftfahrzeugkennzeichen erfragt werden. Seit dem 01.08.2007 dürfen die Mitarbeiter der Zulassungsstelle diese Daten übermitteln (§ 35 Abs. 1 Nr. 13 Straßenverkehrsgesetz – StVG).

Die Offensive gegen die Anwälte der Hungerstreikenden in der Türkei – ein Regime, das jede oppositionelle Regung verhindern will


„... Darauf wurden 16 Anwälte festgenommen und 14 kamen nach neun 
Tagen im Polizeigewahrsam am Donnerstag selbst in Untersuchungshaft. 
Das Verfahren mag den Anwälten, wenn man davon absieht, dass sie 
diesmal selbst betroffen sind, nur zu bekannt vorkommen. Die Akten 
sind geheim und ebenso gibt es Zeugen, deren Identität geheim gehalten 
wird, wenn es sie überhaupt gibt, was ja nur die Staatsanwaltschaft 
weiß. Aus den Fragen der Staatsanwälte lässt sich jedoch ersehen, dass 
ihnen die Vertretung in bestimmten Verfahren vorgeworfen wird. Ein 
Anwalt wurde zum Beispiel gefragt, warum er die Eltern von Berkin 
Elvan vertreten habe. Berkin Elvan war ein 14-jähriger Junge. In der 
Zeit der Gezi-Proteste 2013 sollte er für die Familie morgens Brot 
holen. Die Wohnung der Elvans lag etwa zwei Kilometer vom umkämpften 
Gezi-Park entfernt, aber die Scharmützel hatten sich bis in die Nähe 
ausgedehnt. Auf der Straße schoss ein Polizist eine Gasgranate gezielt 
auf den Jungen, den er am Kopf trat. Nach vielen Monaten im Koma starb 
Berkin Elvan. Nun ist selbst die Vertretung seiner Eltern ein 
mögliches Verbrechen“ – aus dem Beitrag „Im Zweifel gegen die Anwälte“ 
von Jan Keetman am 23. September 2017 in neues deutschland, worin auch 
über Proteste von Anwälten in der Türkei und der BRD kurz informiert 
wird.
https://www.neues-deutschland.de/artikel/1064645.im-zweifel-gegen-die-anwaelte.html

Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag und eine Erklärung des RAV 
mit anderen Anwaltvereinigungen
http://www.labournet.de/?p=121901

Widerstand gegen Macrons "Loi travail 2" 2017


a) Ringen um die Arbeitsrechts-„Reform“ unter Macron – Teil 9: 
Fernfahrerstreik, Verordnungen zur Arbeitsrechts“reform“ unterzeichnet 
und der Protesttag am Samstag, 23.9.

"Fernfahrerstreik beginnt mit Blockaden, auf Aufruf der 
Transportbranchen von CGT und FO hin (trotz klarer Distanzierung des 
Dachverbands FO respektive seines Generalsekretärs) – Verordnungen zur 
Arbeitsrechts“reform“ wurden durch Präsident Macron unterzeichnet – 
Diese enthält noch einige, bislang in der Diskussion unterbelichtete 
„Perlen“, etwa gegen die Allgemeinverbindlich-Erklärung von 
Kollektivverträgen gerichtet – Jean-Luc Mélenchon hielt den von ihm 
angesetzten Protesttag am Samstag (23. September 17) mit mehreren 
Zehntausend Teilnehmer/inne/n ab und ruft die Gewerkschaften zu neuen 
Initiativen auf..." Artikel von Bernard Schmid vom 25.9.2017
http://www.labournet.de/?p=121911

b) Zur Durchsetzung von Loi Travail XXL – Polizeirepression XXL

Bereits am 12. September, beim ersten Aktionstag, hatte es zahlreiche 
Berichte über Polizeiangriffe auf die Demonstrationen gegen die 
Verordnungen der neuen Arbeitsgesetze durch den französischen 
Präsidenten in verschiedenen Städten gegeben. In einem Land – das 
einmal als Beispiel für bürgerliche Demokratie schlechthin galt – in 
dem schon seit gefühlten Ewigkeiten der Ausnahmezustand gilt, in dem 
das Parlament sich selbst für überflüssig erklärt und den Weg frei 
gibt für eine schnelle Verschlechterung der Arbeitsbedingungen qua 
Präsidenten-Erlass, ist es auch kein Zufall, dass zu den ohnehin 
bereits stattgefundenen und noch weiterhin stattfindenden Prozessen 
gegen Gewerkschafter nun neue hinzukommen. Streikrecht, 
Demonstrations- und Meinungsfreiheit sind aber demokratische Rechte 
die, vorsichtig ausgedrückt, mindestens so wichtig sind, wie die Wahl 
zwischen Rechts und Ultrarechts. Ihr Nachteil: Sie stören die weitere 
Umsetzung und Verschärfung des neoliberalen Kurses in der andauernden 
kapitalistischen Krise. Siehe zum polizeistaatlichen Vorgehen gegen 
die Proteste drei aktuelle Beiträge
http://www.labournet.de/?p=121903

HUK-Coburg Hamburg: Kündigungsverfahren gegen Betriebsrat | Betroffen ist einer – gemeint sind alle


HUK-Coburg: Auch die zweite Kündigungschutzklage am 21.9. gewonnen

"Nach den 7 krankheitsbedingten Kündigungen allein in Hamburg war am 
21.9.2017 auch die zweite Klage einer Kollegin der HUK-Coburg in 
Hamburg gegen ihre krankheitsbedingte Kündigung erfolgreich. Ca. 10 
Kolleg/innen von der HUK-Coburg, aus weiteren Versicherungsbetrieben 
und auch anderen Fachbereichen waren gekommen und haben ihre 
Solidarität zum Ausdruck gebracht. Ähnlich wie bei dem Verfahren am 
19.9. trug der Arbeitgeber Fehlzeiten der betroffenen Kollegin aus den 
letzten Jahren vor. Die Kollegin ist seit 30 (!) Jahren bei der 
HUK-Coburg beschäftigt und ist wegen krank machender 
Arbeitsbedingungen und immer weiter steigendem Arbeitsstress des 
öfteren krankheitsbedingt ausgefallen. Obwohl die Fehlzeiten der 
Kollegin zuletzt deutlich geringer geworden sind und das eingeleitete 
BEM-Verfahren (betriebliches Eingliederungsmanagement) noch nicht 
abgeschlossen war, hat die HUK-Coburg sich dazu entschlossen, die 
Kollegin zu 'entsorgen' und die Kündigung ausgesprochen..." Aus der 
Meldung des Landesbezirksfachgruppenvorstands Versicherungen Hamburg 
und Nord

a) Die nächsten Arbeitsgerichtstermine für die beiden noch anstehenden 
Klagen: -  Dienstag, 17.10.2017, 9:00 Uhr, Saal 119 und Donnerstag, 
09.11.2017, 13:00 Uhr, Saal 112. Alle Termine finden im Arbeitsgericht 
Hamburg, Osterbekstraße 96 statt. Treffpunkt eine halbe Stunde vor 
Prozessbeginn.

b) Siehe Protestmöglichkeiten und Hintergründe im Dossier
http://www.labournet.de/?p=89543

Charité Berlin » „Vitamin C“ – Das Betriebsflugblatt der Sozialistischen Arbeiterstimme an der Charité



Vitamin C vom 21. September 2017: Schon wieder Merkel?

Darin u.a.: "Fragen einer streikenden Krankenschwester
Warum streiken wir nicht gemeinsam mit den Kolleg_innen der CFM? Warum 
streiken wir nicht zusammen mit den Kolleg_innen von Vivantes? Warum 
streiken wir nicht unbefristet? Warum gestalten wir den TV-GS nicht 
komplett neu? Begonnen haben wir doch mit den immer noch aktuellen 
Forderungen: 1:5, 1:2 und keine Nacht allein! Warum sich also mit 
weniger zufrieden geben? (...)
Ein Haus, eine Belegschaft, ein Kampf!
Ganz viele dieser Berufsgruppen sind in die CFM ausgegliedert. Hier 
ist unser erster Schritt die Verbesserung der Lohnbedingungen. Der 
Kampf der Charité und CFM Beschäftigten hat gleichzeitig begonnen und 
hat im Endeffekt den gleichen Adressaten und die gleichen Probleme. 
Während CFM und VSG Kolleg_innen sinnvollerweise gemeinsame Streiktage 
und Kundgebungen organisieren, kämpfen wir an CFM und Charité noch 
getrennt. Wir dürfen es nicht zulassen, dass der Charité es weiterhin 
gelingt uns als getrennte Belegschaften zu behandeln. Das Modell 100% 
Tochter ist Augenauswischerei, solange wir unterschiedliche Tarife 
haben." Und weitere Beiträge in Vitamin C vom 21. September 2017 (pdf)
http://sozialistische-arbeiterstimme.org/IMG/pdf/Vitamin_C_vom_21-09-2017.pdf

Gabriel gründet eine PPP-Kommission zur Privatisierung der Daseinsvorsorge [z.B. Autobahnen]


Privatisierung der A1: Autobahnbetreiber rechneten mit Ackermann-Renditen

"... Eine Eigenkapitalrendite von 25 Prozent: Dieses Ziel brachte dem 
früheren Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann viel Kritik ein und ist 
längst kassiert. Der private Autobahnbetreiber A1 Mobil kalkulierte 
offenbar mit noch höheren Renditen. Das geht aus seiner Klageschrift 
gegen den Bund hervor, die dem SPIEGEL vorliegt. (...) Die jährlichen 
Ausschüttungen lagen demnach zunächst im einstelligen 
Millionenbereich. Zum Ende der Projektlaufzeit hin aber sollten sie 
stark ansteigen - auf maximal rund 66 Millionen Euro. Über den 
gesamten Zeitraum erwartete A1 Mobil damit eine durchschnittliche 
Rendite von stolzen 30 Prozent pro Jahr. (...) Mit geringem Einsatz 
wollten die privaten Betreiber also satte Gewinne machen. (...) Eine 
zentrale Frage aber bleibt weiter offen: Welche Vereinbarungen zur 
Vergütung aus der Lkw-Maut hat der Bund mit den Privaten im Detail 
geschlossen und wie realistisch waren sie? Die Grafik in der 
Klageschrift beruht auf einem Basisszenario. Die darin angenommene 
Verkehrsentwicklung hätte den Angaben zufolge genügend Mauteinnahmen 
generiert, um den nötigen Schuldendienst um 20 Prozent zu übertreffen. 
Selbst in einem ebenfalls berechneten "Low-Case-Szenario" mit deutlich 
weniger Verkehr hätten die Einnahmen noch reichen sollen. Doch es kam 
anders. A1 Mobil nimmt laut Klageschrift "nun schon seit Jahren 
wesentlich weniger ein, als dies zulässigerweise bei Vertragsschluss 
von beiden Parteien erwartet werden durfte". Absehbar war das 
angeblich nicht..." Beitrag von David Böcking vom 23. September 2017 
beim Spiegel online
http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/a1-privatisierung-betreiber-rechneten-mit-ackermann-renditen-a-1169408.html

"Arbeitsgesellschaft" - Diagnose und Perspektiven


Diktatur des Effizienzdenkens

"Wir leben in einer effizienzversessenen Gesellschaft, die, um 
möglichst viel Output in kürzestmöglicher Zeit auszuspucken, alle 
Lebensvollzüge bis zur Raserei auf Trab bringt. Die alte Einsicht, 
dass alles, was gut getan sein soll, seine Zeit braucht, dass es ein 
angemessenes, stimmiges Verhältnis zwischen einer Arbeitsaufgabe und 
der dafür benötigten Zeit gibt, ist außer Kraft gesetzt, seit es mit 
Maschinenkraft möglich wurde, die Dinge schneller laufen zu machen, 
als sie von sich aus laufen können. Die Maschinen, dazu ausersehen, 
den Menschen ihre Arbeit zu erleichtern und Sklaverei zu ersparen, 
haben im Zuge des industriellen Fortschritts die Menschen, die sie 
sich zunutze zu machen glaubten, versklavt. Die Instrumente, die 
Mittel zu Zwecken sein sollten, sind inzwischen ausschlaggebend dafür, 
welche Zwecke gesetzt werden. Während man vor nicht allzu langer Zeit 
noch darüber streiten konnte, ob der Zweck die Mittel heiligt, wird 
heute ganz selbstverständlich davon ausgegangen, dass die Mittel 
bestimmen, welche Zwecke gesetzt werden sollen. (...) Ivan Illich 
plädierte schon vor beinahe fünfzig Jahren für eine „konviviale 
Erneuerung“. Die Hypothese, auf der die industrielle Gesellschaft 
fußte, „besagte, dass die Sklaverei mit Hilfe von Maschinen 
abgeschafft werden kann. Es hat sich gezeigt, dass Maschinen die 
Menschen versklaven. … Nicht Werkzeuge, die ihnen die Arbeit abnehmen, 
brauchen die Menschen, sondern neue (Hervorhebung M. G.) Werkzeuge, 
mit denen sie arbeiten können. Nicht weitere gut programmierte 
Energiesklaven brauchen sie, sondern eine Technologie, die ihnen dabei 
hilft, das Beste zu machen aus der Kraft und Phantasie, die jeder 
besitzt. … Ich wähle den Begriff ‚Konvivialität‘, um das Gegenteil der 
industriellen Produktivität bezeichnen zu können. Er soll für den 
autonomen und zwischenmenschlichen Umgang und den Umgang von Menschen 
mit ihrer Umwelt als Gegensatz zu den konditionierten Reaktionen von 
Menschen auf Anforderungen durch andere und Anforderungen durch eine 
künstliche Umwelt stehen.“..." Beitrag von Marianne Gronemeyer bei 
Streifzüge 70/2017 (Magazinierte Transformationslust)
http://www.streifzuege.org/2017/diktatur-des-effizienzdenkens

Schön im Text: "... „Gute Arbeit kann ich mir nicht leisten“, das ist 
ein Stoßseufzer, den insbesondere diejenigen, die in sozialen 
Professionen tätig sind, kaum noch unterdrücken können. Man muss 
hören, was da gesagt wird: Um der Effizienz, also um der Wirkung 
meiner Arbeit willen, muss ich darauf verzichten, gute Arbeit 
verrichten zu wollen. Gute Arbeit ist offenbar unbezahlbar geworden. 
Aber was meine ich, wenn ich „gute Arbeit“ sage? Die allgemeinste 
Antwort wäre: Gute Arbeit ist solche, die nützt und nicht schadet. Das 
heißt also: Wenn ich feststelle, dass ich mir gute Arbeit nicht 
leisten kann, dann begnüge ich mich nicht nur mit weniger guter 
Arbeit, sondern ich nehme in Kauf, dass die Arbeit, die ich mir 
leisten kann, Schaden anrichtet. Und da fragt sich, wer denn nun 
eigentlich diesen Satz sagt. Spielen wir das einmal am 
Gesundheitswesen durch. Das ist immerhin ein Erfahrungsfeld, mit dem 
wir alle schon in der einen oder anderen Art Berührung hatten. Wir 
könnten auch das Bildungssystem ins Visier nehmen, denn da gelten 
ähnliche Spielregeln, oder das Produktions- oder Handwerkswesen oder 
die winzigen Reste bäuerlicher Tätigkeit, die es in modernen 
Gesellschaften noch gibt. Aber am Gesundheitswesen wird besonders 
drastisch deutlich, dass wir in einem „weltweiten Irrenhaus“ (Erich 
Fromm) leben. John Berger sprach kurz vor seinem Tod vom „weltweiten 
Gefängnis“, in das wir samt und sonders und sogar mit unserer 
bereitwilligen Zustimmung eingesperrt sind..."

Gutachterterror & Zeitarbeit sorgen als “Berufsverbot-PLUS” für gewerkschaftsfreie Zonen


"… nicht nur in Muttis sogenannten “systemischen” Industriebetrieben 
vom AIRBUS bis zum Zeppelin. Mittlerweile wird 
“gewerkschaftsverdächtiges Personal” eingeschüchtert und ausgelesen 
durch endlos verlängerte Probezeiten, verdeckte Arbeitgeber- und 
ARGE-Vernetzung sowie Leiharbeits-Vertragsketten in allen Industrie-, 
Handels-, Bank- und Handwerksbereichen – wie im gesamten öffentlichen 
Dienst. Streikendes Krankenhauspersonal ist für die Notstands- & 
Kriegsmobilisierung und die -Führung ebenso hinderlich wie streikende 
Piloten, Lokführer, FRAPORT-Bodenpersonal, Hafenarbeiter, Matrosen, 
Container-Terminal-Kranführer, Stromerzeuger- und -verteiler, 
Binnenschiffer und LKW-fahrer, Hallenarbeiter und Lademeister der 
Groß-Speditionen, kollektive Aktionen der einzelkämpfenden “Kings of 
the Road”, wo deren ICH-AG-Bewußtsein im Stress der heißgelaufenen 
Bremsen dahinschmilzt und wo schmilzendes Einkommen wie die letzte 
Ölung im Fegefeuer wirkt. Nicht zu vergessen streikende 
Berufssoldaten, Polizisten, Justizbeamte und -angestellte, 
Berufsfeuerwehrleute. (...) Wozu braucht man da noch Berufsverbote? 
Verlängerte Probezeiten im Öffentlichen Dienst allgemein, der auch 
dort ansteigende Einstieg über Leih- und Zeitarbeit und besonders die 
Umgestaltung des Referendariats und der Anwartezeit als LehrerIN zur 
Anstellung sind optimale Selektions- und Konditionierungsverfahren..." 
Beitrag vom 20. September 2017 von und bei Hartmut Barth-Engelbart
http://www.barth-engelbart.de/?p=199683

Und wichtig: ".. Das gute alte Berufsverbot “Classic” war schon 
1977/78 aus der Mode gekommen, weil der europäische Gerichtshof diese 
Berufsverbote in der Regel kassierte, wenn die DGB-Gewerkschaften die 
Klagen unterstützten. “Classic-PLUS” war dann die Version mit dem 
gleichzeitigen Ausschluss aus den Gewerkschaften auf der Grundlage der 
“Unvereinbarkeitsbeschlüsse” in den DGB-Gewerkschaften und damit dem 
Entzug des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes, ohne den man nur schwer 
in Straßburg klagen konnte. Alles, was sich vermeintlich oder 
tatsächlich links der DKP politisch-gewerkschaftlich regte, war davon 
betroffen. Nach Willy Brandts Eingeständnis, dass die Version 
“Classic” des Berufsverbotes ein Irrtum gewesen sei, weil es den 
eigenen Nachwuchs in SDS, SHB, JUSOS kollateral beschädigte und sie 
nach links trieb, folgte eine Reform der Berufsverbote, die fortan 
nicht mehr so genannt werden konnten. Die gewerkschaftlich und 
außerparlamentarisch links-oppositionellen KandidatINNen  wurden mit 
gezielten Schlecht-Prüfungen nach zweijähriger Beobachtung ausgelesen. 
(...) Diese Berufsverbotsopfer hatten dann auch bei anderweitigem 
Rechtsschutz in Straßburg keinerlei Chancen. Das war Willy Brandts Ei 
des Columbus oder die Lösung seines gordischen Knotens..."

G20-Einsatz gegen Jugendliche rechtswidrig



"Das Hamburger Verwaltungsgericht hat den Polizeieinsatz gegen eine 
Jugendgruppe beim G20-Gipfel für rechtswidrig erklärt. Die 44 
Jugendlichen waren stundenlang festgehalten worden. Was war geschehen? 
Ein Bus der Jugendgruppe "Die Falken" aus Nordrhein-Westfalen war von 
der Polizei auf der Anreise zum G20-Gipfel in Hamburg gestoppt und zur 
Gefangenensammelstelle nach Harburg eskortiert worden. Der Fall hatte 
für Aufsehen gesorgt, weil die Gruppe anschließend berichtete, 
Jugendliche seien geschlagen und mit gefesselten Händen abgeführt 
worden. Auch seien Telefonate mit Rechtsanwälten von den Beamten 
unterbunden worden..." Meldung vom 23.09.2017 beim NDR
http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/G20-Einsatz-gegen-Jugendliche-rechtswidrig,gipfeltreffen686.html

Mobilisierungsdebatte: Wie kämpfen (gegen die Krisenfolgen)?


Massiver Ungehorsam ist nötiger denn je

"Seit dem G20-Gipfel in Hamburg diskutieren die beteiligten Spektren 
der Linken über die Ereignisse. Wie militant ist okay? Wer profitiert 
vom Protest? Wo waren die Inhalte? ak hat über einige Fragen, die in 
der Debatte nach G20 aufgekommen sind, mit Emily Laquer und Christoph 
Kleine von der Interventionistischen Linken gesprochen..." Interview 
von Jan Ole Arps bei ak - analyse & kritik - zeitung für linke Debatte 
und Praxis vom 19. September 2017
http://www.akweb.de/ak_s/ak630/43.htm

[Besetzt] Die Volksbühne am Rosa-Luxemburg-Platz als Symbol der Stadtentwicklung - Künstlerischer Überfluss statt künstlicher Verknappung




"Seit mehr als einem Dreivierteljahr hat ein harter Kern von etwa 40 
Personen mit einem Mantel von bis zu 110 Menschen aktiv an dieser 
Operation mitgewirkt. Ein Atelier diente dabei als Einsatzzentrale. 
Größere Versammlungen wurden von unterschiedlichen Institutionen 
wohlwollend beherbergt. Unser Kunstkollektiv und die Operation Staub 
zu Glitzer verabschieden sich an Tag x. Staub zu Glitzer ist 
Geschichte. Ab sofort wird sich im Rahmen dieser mimetischen 
Inszenierung ein neues Kollektiv konstituieren. Wir laden hiermit 
herzlich ein zur Partizipation. (...) Wir wollen mit unserer 
transmedialen Theaterinszenierung ein Zeichen setzen gegen die 
aktuelle Kultur- und Stadtentwicklungspolitik. Neben der extremen und 
unverfrorenen Verdrängung der Wohnbevölkerung findet eine ebenso 
starke Verdrängung kultureller Einrichtungen wie Clubs, 
Ateliergemeinschaften oder Theaterbühnen statt zugunsten einer an 
Massentourismus und Profit orientierten Kulturlandschaft. Unser 
lebendes Kunstwerk steht für eine andere, mögliche Zukunft. Wir 
stellen uns der heutigen Entwicklung entschlossen entgegen. Sie ist 
kein Naturgesetz und entspringt einer von uns Menschen gesetzten 
Ordnung, die nur solange gilt, solange wir sie als solche tragen oder 
hinnehmen. (...) Ganze Bevölkerungsgruppen werden faktisch 
zwangsumgesiedelt. Menschen müssen wegen steigender Mieten ihren 
Wohnort verlassen und werden damit größten persönlichen Unsicherheiten 
und Ängsten ausgeliefert. Unser Kunstwerk möchte diesen Prozess der 
gesellschaftlichen Entfremdung, Ausgrenzung und Kommerzialisierung 
unterbrechen und zu einer theatralen Denkpause einladen. Eine 
Denkpause, in der wir uns mit unserer gemeinsamen Zukunft 
beschäftigen..." Aus dem Konzeptpapier zur transmedialen 
Theaterinszenierung B 61-12 auf der Aktionsseite, dort weitere 
Hintergründe und aktuelle Informationen
https://b6112.de/

[AGF-Info] Einladung Interkulturelle Woche Konzert 20.9. Friedensgebet 28.9.


Liebe Ehrenamtliche, liebe Geflüchtete, sehr geehrte Damen und Herren,

"Vielfalt verbindet" - unter diesem Motto findet die Interkulturelle Woche der Ev. und Kath Kirche in Deutschland in diesem Jahr statt. In Trier wollen wir das Motto wörtlich nehmen und laden Sie ganz herzlich zu drei Veranstaltungen ein, wo Vielfalt verbindet.

Am 20. September findet um 20.00 Uhr im Großen Saal der TUFA ein Interkulturelles Konzert statt. Menschen aus dem Iran, Deutschland, Indonesien und Syrien bringen uns die Vielfalt des kulturellen Reichtums auf der Welt näher. Der Eintritt ist frei.

Am 28. September um 18.00 Uhr findet ein Interreligiöses Friedensgebet am Engel der Kulturen an der Ecke Neustr. / Fahrstr. / Brotstrasse statt. Christen, Moslems, Juden und Bahai aus Trier wollen zusammen beten und ein Zeichen setzen für den Frieden in der Welt.

Am 1. Oktober findet um 11.00 Uhr der nächste International Christian Prayer in der Gangolfkirche statt. Christen aus Eritrea, Iran, Syrien, Deutschland und vielleicht noch anderen Ländern feiern zusammen Gottesdienst in den Sprachen Tigrinya, Farsi, Arabisch und Deutsch. Anschließend läd das Vorbereitungsteam zu Begegnung und Essen in den Fetzenkeller in der Sichelstraße 36 ein.

In Zeiten, wo immer mehr von Abgrenzung geredet wird, ist es notwendig, den Reichtum der Vielfalt zu erleben und wertzuschätzen. Herzliche Einladung an Sie alle, an den Veranstaltungen der Interkulturellen Woche in Trier teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kupczik


Pastoralreferent im Dekanat Trier
Tel. 0651 9759112 Mobil 0151 7054 6595
Sichelstraße 36

PS. Mit angehängtem Plakat zu Konzert und Friedensgebet und dem Handzettel mit allen drei Veranstaltungen können Sie gerne für die Veranstaltungen werben!


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Gesendet von: Arbeitsgemeinschaft Frieden Trier

LAIBACH SPECIAL EVENT 2017

To all Laibach affiliates and sympathizers  
We would like to inform you of an exclusive Laibach event that is to take place in Trbovlje (SLO), 29 October 2017 at Delavski Dom. Laibach will hold a very special exclusive premiere concert as the final chapter of their Zarathustra Tour rehearsals, only open to Spectre Party members.
Only Party members will be allowed to be present at the dress rehearsal and at the entire event as the very first audience to view this new show, created for the ALSO SPRACH ZARATHUSTRA TOUR, which will be hitting the road in November this year.    
A traditional Laibach party gathering at Mt. Kum will follow the show, where visitors will be able to meet and greet the band members. Together we will have a small welcome feast with local food and drinks. Bus transport will be organized from the venue to the top of the mountain and back to Trbovlje railway station and Delavski Dom.  
A special Laibach Trbovlje tour will also be organized prior to the concert for all participants. A number of significant places related to the establishment and history of Laibach will be visited.

How to become a Spectre Party member?
Simply order your Spectre party book and fill out your personal data. Please note that you can purchase Spectre Revenue Stamps granting you a discount on the event participation ticket, as well as discounts at the Laibach WTC Shop.
Get your Party book here
Get your Spectre Revenue Stamps here.
Event participation tickets are 35 EUR and include:
  • the ALSO SPRACH ZARATHUSTRA concert;
  • the Laibach Trbovlje tour;
  • transport to the after-party and back;
  • the welcome feast (food & drink).
Submit your e-mail via the pre-reservation form to stay informed.

Holders of Spectre Revenue Stamps can apply their discount towards the ticket price!
  • €100 stamp – 20% off = EUR 28.00
  • €50 stamp – 10% off = EUR 31.50
  • €30 stamp – 5% off = EUR 33.25
The number of tickets is limited, so be sure to make a free pre-reservation here: 

[Chiapas98] Hilfe für und Veranstaltung in Zürich zu Mexiko und Guatemala am 27.9.

[Chiapas98] Theater und Vortrag zum Gewaltsamen Verschwindenlassen am 26.9. in Bielefeld

Herz begradige Dich - Mitteilungen über

ein verstörtes Land

// Ein szenischer Beitrag zur Menschenrechtslage in Mexiko.
// Ein Stück des Theaterlabor Bielefeld von und mit  Michael Grunert und Regina Berges.
Zur Erinnerung an die 43 Studenten der Ländlichen Akademie in Ayotzinapa, die vor genau 3 Jahren gewaltsam entführt worden sind.
 
Elizabeth Martinez, Comite Cerezo, Mexico und Pacta Servanda, München werden das Stück mit einem Vortrag über das Gewaltsame Verschwindenlassen in Mexiko ergänzen.
Dienstag, 26.09.2017, 20:00 Uhr, Theaterlabor
„Es gibt Begegnungen, die zu neuen Wahrnehmungen führen. Die Welt ist, wie jeder weiß, kein Garten Eden.
Aber man schaut ja nicht überall gleichzeitig hin. Mexiko lag nicht im Fokus unserer Aufmerksamkeit. Das änderte sich, nachdem ein junger Mann aus Mexiko ein halbes Jahr lang unser Leben geteilt hatte. Plötzlich lasen wir bestimmte Zeitungsartikel mit größerer Aufmerksamkeit.
Wir machten uns Gedanken und Sorgen um unseren Gast, der jetzt wieder in seinem Heimatland weilt. Wir wollten etwas erzählen, aufmerksam machen. So entstand das Stück.“
Eintritt: 10€
Barbara Schütz
 
Fachbereichsleitung Ausland
Referentin für weltwärts
 
August-Bebel-Str. 62
33602 Bielefeld
Tel.: 0521/9864840
Fax: 0521/63789


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