Samstag, 16. September 2017

Der erste Prozesstag gegen die Hungerstreikenden in Ankara: Wovor fürchtet sich das türkische Regime?



Der erste Prozesstag gegen Nuriye Gülmen und Semih Özakca war auch  
eine Demonstration der Schwäche des Erdogan-Regimes. Was keineswegs  
nur mit dem Polizeiaufgebot vor dem Gericht in Ankara dokumentiert  
wurde, sondern durch eine ganze Reihe von Schritten und Maßnahmen  
verdeutlicht wird. Als allerstes: Die beiden „Angeklagten“ durften  
erst gar nicht vor den richtern erscheinen – wegen Fluchtgefahr. Was  
so lächerlich klingt, wie es ist: Nach monatelangem Hungerstreik  
sollten die beiden in der Lage sein, einer ganzen Polizeiarmada zu  
entfliehen? Konsequenterweise wurde auch ihre beantragte  
Haftentlassung abgelehnt, dem entsprechenden Begehren der Anklage  
wurde statt gegeben. „Abgerundet“ wurde dieser ganze reaktionäre  
Zirkus durch die Festnahme von Rechtsanwälten vor dem Gerichtsgebäude  
und eben dem erwähnten allgemeinen Polizeiaufmarsch. Fortsetzung des  
Prozesses soll nun am 28. September sein, wobei verschiedene  
Mutmaßungen darüber angestellt wurden, was die Regierung und ihre  
Ankläger sich bis dahin einfallen lassen werden, um sogar einen  
normalen Prozess (soweit dies bei einer solch konstruierten Anklage  
gesagt werden kann) zu verhindern… Siehe dazu drei aktuelle Beiträge  
und den Verweis auf bisherige Beiträge zum Hungerstreik im LabourNet  
Germany
http://www.labournet.de/?p=121481

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