Mittwoch, 29. September 2021

10 Argumente gegen Knast

29.09.21 counting handsKnast bedeutet Isolation, Fremdbestimmung, Armut und Gewalt. Knast ist ein Mittel des Staates, sozialen Problemen zu begegnen. Knast soll strafen, abschrecken und „resozialisieren“, also dich wieder in die Gesellschaft eingliedern. Du hast aber kaum Gelegenheit zur Selbstbestimmung und bist vom Rest der Gesellschaft isoliert. Jede*r Dritte landet nach der Freilassung wieder drin. Knast ist ein gewaltvoller und monotoner Ort. Das autoritäre Strafsystem verstärkt Diskriminierung und wirtschaftliche Ausbeutung. Knäste dienen dadurch nicht dem Abbau von gewaltvollem Verhalten zwischen Menschen, sondern verstärken es. 1. Knast löst keine Sozialen Probleme Gesetze sind so gestaltet, dass sie Arme härter treffen als Reiche. Kleine Diebstähle oder das Nicht-Bezahlen-Können von Rechnungen können dich hinter Gitter bringen, während Dir das Geld für Anwält*innen fehlt. Rund 2/3 der geahndeten Straftaten sind Eigentumsdelikte – Wenn Du armutsbedingten Stress und psychisches Leid mit Drogen betäubst, wirst Du kriminialisiert. Gewalttaten gegen Menschen spielen eine untergeordnete Rolle. Durch Diskriminierung und patriarchale Gewalt Traumatisierte werden so für die Folgen ihres Traumas noch bestraft. Soziale Probleme werden weggesperrt statt gelöst. 2. Knast bedeutet Ausbeutung In 13 der 16 deutschen Bundesländer gilt eine Arbeitspflicht im Knast. Die Inhaftierten bekommen ca. 1-3 EUR pro Stunde und haben keinen Rentenanspruch. Menschen im Strafvollzug sind arm. Gleichzeitg sind die Produkte im Knastshop viel teurer als draußen. Wenn Du nicht den ganzen Tag eingeschlossen sein willst und Dir z.B. Tabak oder Schokolade kaufen willst, passt Du dich diesen ungerechten Bedigungen an. Knastarbeit ist für viele Firmen eine profitable Einnahmequelle, während der Knastbetrieb durch Steuermittel finanziert wird. Die Kosten des Knastbetriebes trägt die Gesellschaft, die Gewinne werden privatisiert. 3. Knast macht Krank Der Knast ist ein schlechter Ort um physische und psychische Erkrankungen zu heilen. Die medizinische Versorgung ist schlecht und es gibt wenige Therapieplätze. Das Gesundheitssystem ist ein Klassensystem – Menschen haben oft armutsbedingte Vorerkrankungen. Die ganze Knaststruktur lässt Menschen noch kränker werden. Der medizinische Dienst ist geprägt von Personalmangel und Sprechstundenausfall. Fehlende Selbstbestimmung, einseitige Bewegung, stundenlanger Einschluss & Mangel an sozialen Kontakten setzen die Psyche derart unter Stress, dass körperliche Beschwerden die Folge sind. 4. Knast führt zu sozialer Isolation Im Knast werden fast alle Möglichkeiten, deinen Freund_innen, deinen Kindern und deiner Familie nah zu sein unterbunden. Es gibt eine überwachte Besuchsstunde pro Monat, das Fahrgeld zum Knast ist für Angehörige oft teuer. Die verbleibenden Arten der Kommunikation (Telefonieren, Briefe schreiben) sind stark reglementiert und überteuert. In der JVA Zeithain kostete ein Gespräch ins Deutsche Mobilfunknetz beispielsweise 0,70 Cent/Minute. Es ist nicht möglich Flatrates zu buchen oder einen preisgünstigeren Anbieter zu wählen. In vielen Knästen dürfen nur wenige Nummern von einer festgelegten Liste gewählt werden. Briefe können kontrolliert, machmal sogar unterschlagen werden. Informationen von draußen erreichen Inhaftierte somit gar nicht oder sehr verspätet. Menschen werden sozial isoliert und verlieren den Kontakt zu ihrem früheren Umfeld. Wie diese Umstände mit dem Ziel der Resozialisierung zu vereinbaren sind, ist schleierhaft. 5. Knast soll Menschen brechen Der Knastalltag ist eine Aneinanderreihung vieler sinnloser Regeln. Schlafen, essen, der Klogang, der Hofgang, arbeiten, kreativ sein, anderen nah; Alles wird reglementiert und liegt in den Händen Dritter. Inhaftierten Menschen wird ihre Mündigkeit und Würde abgesprochen. Die Strukturen in Knästen sind gezielt darauf ausgelegt, zwischenmenschliche Gewalt zu stärken und Solidarität zu brechen. Beispielsweise bekommst Du Hafterleichterung oder Begünstigungen wenn Du zu Ungunsten anderer Inhaftierter „kooperierst“. Setzt Du dich für andere ein ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Du verlegt wirst. Bist Du widerständig, drohen Dir Zelldurchsuchungen, Einschluss und Verlust von „Privilegien“. All das übt einen enomen Druck auf Deine Psyche aus. Nicht umsonst ist die Suizidrate im Knast weitaus höher als außerhalb. 6. Resozialisierung gibt es nicht Immer wieder wird „Resozialisierung“ angeführt, um die Gewaltförmigkeit des Straf-/Knastsystems zu verschleiern. Eine Resozialisierung an einem gewaltvollen Ort, an welchem Dir deine Mündigkeit geraubt wird, Du von deinem Umfeld isoliert bist, starren Regeln folgen musst und Du ausgebeutet wirst, ist in sich unschlüssig. Das Knastsystem steht der Idee der Resozialisierung entgegen. Sozialisationsprozesse im Knast sind zur Vorbereitung auf das Leben in Freiheit untauglich. Eine Verhaltensreflexion unter Zwang ist unmöglich. Selbst wenn Therapien aus freiem Willen geschehen würden, gäbe es zu wenige Plätze für alle Inhaftieren. In Deutschland ist der offenen Vollzug, welcher den Lebensverhältnissen draußen noch am ehesten nahekommt, unterbelegt, während beim geschlossenen Vollzug das Gegenteil der Fall ist. 7. Knast reproduziert Diskriminierung Menschen, die Armut und Rassismus erfahren, nicht in Geschlechternormen passen, andere Formen von Diskriminierung erleben oder unter psychischen Erkrankungen leiden, werden mit höherer Wahrscheinlichkeit eingesperrt als andere. Dies geschieht bspw. durch Ersatzfreiheitsstrafen oder rassistische Polizeikontrollen. Die Biografien von Inhaftierten sind häufig von zwischenmenschlicher und familiärer Gewalt geprägt. Der Knast schafft hier keine Unterstützung oder Verbesserung. Stattdessen ist der Knastalltag geprägt von Gewalt. Justizpersonal und Inhaftierte, die in der Rangordnung weiter oben stehen, unterdrücken die Schwächeren. So bestehen die Machtverhältnisse, die bereits außerhalb des Knastes bestehen, auch innerhalb fort. 8. Bestrafungen und Maßnahmen innerhalb von Knästen sind Folter Knast ist eine Form von Bestrafung. Doch damit hört die gewaltvolle und demütigende Behandlung inhaftierter Menschen nicht auf. In Knästen gibt es weitere Sanktionsmittel gegenüber unerwünschtem Verhalten, wie zum Beispiel den Entzug von Hofgang, Einzelhaft im Bunker oder das dauerhafte Brennenlassen von Licht in der Zelle. In Deutschland gibt es völlig legal die Möglichkeit der Isolationshaft. Dort können Menschen nicht nur isoliert von anderen Menschen eingesperrt werden. Sie können auch jeglicher Sinnesreize beraubt werden. Diese extreme Form der Isolation wird auch weiße Folter genannt, da sie keine körperlichen Spuren hinterläßt. Folter – egal in welcher Form – zerstört die Psyche des Menschen. 9. Knast stigmatisiert ein Leben lang Obwohl inhaftierte Menschen nach der Straflogik ihr „Vergehen“ verbüßt haben, werden sie nach Entlassung weiter diskriminiert. Sie haben Nachteile bei der Jobsuche, auf dem Wohnungsmarkt, beim Bezug von Renten und in zwischenmenschlichen Beziehungen. Die Stigmatisierung von Menschen mit Knasterfahrung behindert eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusätzlich. Die Armut, welche die meisten in den Knast gebracht hat, ist danach schlimmer. Jede*r Dritte landet nach Freilassung erneut in Gefangenschaft. 10. Knast schützt die Betroffenen von Diskriminierung und Gewalt nicht Die Strafgesetze schützen in erster Linie Eigentum und Machtpositionen und nicht Menschen. Betroffene von (sexualisierter) Gewalt berichten immer wieder von retraumatisierenden Wirkung von Strafprozessen. Der Fokus liegt auf der Bestrafung und nicht auf der Aufarbeitung. Am Ende wird weder das Leid der Betroffenen geheilt noch das gewaltvolle Verhalten der Täter*innen gemindert. Im Gegenteil: im Knast werden zukünftige Nazis rekrutiert und toxische Männlichkeitsbilder verstärkt. Knast steht einer Aufarbeitung von Diskriminierung und Gewalt in der Gesellschaft entgegen. Zusammenfassung: Justiz und Knast wirken auf Deinen Alltag und die gesamte Breite der Gesellschaft. Dabei beginnen Strafe und Konditionierung bereits mit Familie, Schule, Arbeit und Behörden. Dort wird unser Verhalten durch die Ausübung von Druck geformt. Je größer das vermeintliche Fehlverhalten, um so größer die Strafe. Ein Großteil der Gefangenen sitzt aufgrund armutsbedingter Vergehen im Knast. Wir fordern, dass soziale Ungleichheit problematisiert und nicht das Verhalten einzelner kriminalisiert wird. Wir wünschen uns eine Gesellschaft, in der ein gewaltloses und selbstbestimmtes Zusammenleben möglich. Dafür müssen Menschen Verantwortung für ihr Handeln übernehmen können. Indem wir Menschen wegsperren,lösen wir keine Probleme. Menschen brauchen aktive Unterstützung bei der Aufarbeitung von gewaltvollem Verhalten. Ebenso braucht es Strukturen zur Unterstützung von Gewalt Betroffener. Wir brauchen eine Kultur des direkten Eingreifens und Handelns gegenüber Diskriminierung und gewaltvollem Verhalten. Wir wollen keinen queeren, veganen Knast mit freier Telefonie und Internet, sondern wir wollen garkeinen Knast.Knast lässt sich nicht verbessern, er ist als ganzes System ein Problem! https://abcdd.org/2021/09/28/10-argumente-gegen-knast/#more-3119

Schachnovelle auf düsteren Abwegen

Eine Filmrezension von Arno Nickel Wenn Sie sich gern überraschen lassen, so wie ich, dann sollten Sie keine Filmrezensionen lesen, bevor Sie ins Kino gehen. So landete ich gestern Abend nichtsahnend, weil spontan, zusammen mit einem guten Schachfreund im Charlottenburger Kino Delphi anlässlich des Premierenstarts der Neuverfilmung Schachnovelle, über die ChessBase schon vor einer Woche vorab berichtete. Das renommierte Kino mit seinen fast 700 Plätzen war schätzungsweise zu einem Drittel gefüllt, also nicht richtig gut, aber auch nicht enttäuschend schlecht besucht. Kennzeichnend war für mich, dass ich keinen mir bekannten Schachspieler unter den Gästen erspähte, ganz anders als beim Premierenstart des Fischer-Spassky-Spektakels Pawn Sacrifice am Rande des Berliner Kandidatenturniers 2018, wo einfach viele Schachspieler in der Stadt waren. Es mag ein bisschen den Nachwirkungen der Corona-Einschränkungen geschuldet sein, auch ich war längere Zeit nicht mehr in einem Kino. Umso größer war die Freude und Spannung beim Blick auf die große Leinwand. Michael Dombrowsky, mein Schachfreund, vielen als Schachautor bekannt, und ich sprachen die folgenden zwei Stunden (genau: 112 Minuten) kein Wort mehr, sondern verharrten - gebannt auf die Leinwand starrend - in unseren bequemen Sesseln. Die in allen Phasen großartige Kulisse, ob in Wien – dort auf den Straßen und im Hotel Metropol - oder auf dem Ozeandampfer, die überragende Kameraführung mit Nahaufnahmen, die den Zuschauer mitten in die Handlung hineinziehen, mitunter surreal, die exzellenten Leistungen der Schauspieler, vor allem des Hauptdarstellers Oliver Masucci als Josef Bartok (in Zweigs Schachnovelle Dr. B), all das ließ nicht einen Moment Langeweile (man muss allerdings auch sagen: des ruhigen Nachdenkens ...) aufkommen. Hatte ich mich zuvor noch gefragt, ob die deutsch-österreichische Neuverfilmung wohl an die Qualität des Vorläufers mit Curd Jürgens und Mario Adorf von 1960 herankäme, so verblassten meine Erinnerungsbilder von damals wie die aus einem alten Fotoalbum, aufgenommen mit einer minderwertigen Kleinbildkamera. Bis dann – in einem Moment, und es blieb nicht bei diesem einen Moment – die schockartige Zuspitzung der hollywoodartigen Inszenierung als psychosozialer Folterthriller mit überbordender akustischer Untermalung ihre Version des „Schachcodes“ präsentierte – na, was meinen Sie, wie die lautet? „Beim Schach geht es darum, das Ego des Gegners zu zerbrechen!“ So oder ähnlich mehrmals vorgetragen. Ja, und außerdem gibt es auch die Sichtweise, dass Schach etwas für gelangweilte wohlsituierte ältere Herren sei (wörtlich: “für gelangweilte preußische Generäle”). Der auf dem Dampfer spielende „Weltmeister“ kommt als analphabetischer Waldschrat daher, eine äußerst bemitleidenswerte Figur, die nicht einmal über den Nimbus des neureichen arroganten Zweigschen Centovic verfügt. Wenn Sie mich fragen: ein gelungenes antinazistisches Horrorspektakel mit Spielsuchtmotiven, was aber leider wenig mit Schach zu tun hat. Gemessen an Zweig fehlt jede Verbeugung vor unserem alten Kulturspiel, seiner Schönheit und beziehungsreichen Vorstellungswelt, seinen Möglichkeiten an bereichernden menschlichen Begegnungen, und zuletzt: Es fehlt auch jeglicher Humor, und sei es in der leichten ironischen Form des Schlusssatzes von Stefan Zweig: „Für einen Dilettanten ist dieser Herr eigentlich ungewöhnlich begabt.“ Es liegt vermutlich nicht daran, dass der Regisseur Philipp Stölzl nun gar nichts vom Schach verstünde – er ist laut eigener glaubhafter Aussage ein begeisterter Hobbyspieler, sondern daran, dass sich das heutige brutal durchkommerzialisierte Kino kaum noch traut, jenseits von emotionalisierter Hollywood-Machart zu inszenieren. Der Film wird bestimmt trotz des Stempels „Schachnovelle“ recht erfolgreich sein, aber manche Eltern werden sich vielleicht Gedanken darüber machen, wie sie ihre Kinder vor diesem gefährlichen Spiel bewahren, das zu nichts anderem zu taugen scheint, als in eine abstrakte Scheinwelt zu flüchten und das Ego eines barbarischen Gegners zu zerbrechen.

Alert aus Griechenland: Zwei Rouvikonas Aktivist*innen droht eine lebenslange Haftstrafe!

28.09.21 soli angriffAthen. Zwei Jahre nach der gewaltigen Welle der Solidarität ohne Grenzen, die es zwei Rouvikonas Aktivist*innen ermöglichte, einer Inhaftierung zu entgehen, droht der Gruppe eine neue Gefahr von noch nie dagewesenem Ausmaß. Am 13. Oktober erwartet Giorgos und Nikos ein kafkaesker Prozess, der auf falschen Anschuldigungen beruht. Dieser Versuch, die soziale Bewegung zu kriminalisieren, kann die beiden politischen Aktivist*innen lebenslang ins Gefängnis bringen. Ihre Gruppe, so untadelig und vorbildlich sie auch sein mag, ist offensichtlich zu unbequem geworden. Eine neue internationale Mobilisierung ist notwendig. Alert und Aufruf zur Unterstützung vor dem Prozess am 13. Oktober 2021! UNTERSTÜZT GIORGOS KALAITZIDIS UND NIKOS MATARAGKAS VON DER ROUVIKONAS-GRUPPE Zwei Jahre nach der gewaltigen Welle der Solidarität ohne Grenzen, die es zwei Rouvikonas Aktivist*innen ermöglichte, einer Inhaftierung zu entgehen, droht der Gruppe eine neue Gefahr von noch nie dagewesenem Ausmaß. Am 13. Oktober erwartet Giorgos und Nikos ein kafkaesker Prozess, der auf falschen Anschuldigungen beruht. Dieser Versuch, die soziale Bewegung zu kriminalisieren, kann die beiden politischen Aktivist*innen lebenslang ins Gefängnis bringen. Ihre Gruppe, so untadelig und vorbildlich sie auch sein mag, ist offensichtlich zu unbequem geworden. Eine neue internationale Mobilisierung ist notwendig. Die Fakten: Am 7. Juni 2016 wurde ein Drogenhändler in Athen, im Stadtteil Exarcheia, hingerichtet. Zu dieser Hinrichtung hat sich ein Selbstverteidigungskollektiv namens „Bewaffnete Volksmiliz“ bekannt, das behauptet, der Drogenhändler habe sich in Exarcheia gewalttätig, bedrohlich und gefährlich verhalten, sowohl gegenüber Mitglieder*innen der sozialen Bewegung als auch gegenüber Anwohner*innen des Stadtteils. Drei Jahre vergehen. Kein Aktivist*in von Rouvikonas wird von den Ermittlungen erfasst. Im Juli 2019 kommt Kyriakos Mitsotakis in Griechenland an die Macht und verspricht unter anderem, mit der anarchistischen Gruppe Rouvikonas, die im ganzen Land für ihre Solidaritätsaktionen und ihren unabhängigen Widerstand bekannt ist, „mit allen Mitteln“ Schluss zu machen. diese Art von Prozess *. Nach einigen Monaten, im März 2020, übernimmt ein Ermittlungsrichter den Fall und klagt zwei Rouvikonas-Aktivist*innen an: Nikos Mataragkas und Giorgos Kalaitzidis, jeweils wegen Mordes und Anstiftung zum Mord. Doch im Juni 2020 wurden beide nach ihren Anhörungen bei der Staatsanwaltschaft ohne Kaution freigelassen und das Verfahren wurde folgerichtig eingestellt. Theatralischer Schlag im April 2021: Obwohl die Akte gegen die Aktivist*innen von Rouvikonas leer ist, beschließen der Staat und die Repressionsmechanismen plötzlich, Giorgos und Nikos aufgrund falscher Anschuldigungen strafrechtlich zu verfolgen, und ihr Prozess wird für den 13. Oktober 2021 angesetzt! Diese Manipulation seitens der Behörden macht Giorgos und Nikos zu ihren Geiseln und zielt darauf ab, sie politisch und physisch zu vernichten: ihnen droht eine lebenslange Haftstrafe! Das Ziel ist auch, das Image der Gruppe Rouvikonas zu beschädigen und die soziale Bewegung in Griechenland zu kriminalisieren, wie es die herrschenden Obersten vor fünfzig Jahren getan haben. Angesichts dieses kafkaesken Prozesses unterstützen wir die politischen und solidarischen Aktivist*innen Giorgos Kalaitzidis und Nikos Mataragkas und fordern die sofortige Einstellung des Verfahrens. Wir rufen dazu auf, das internationale Unterstützungskomitee zu stärken: support@rouvikfrancophone.net (sendet eure Namen, Vornamen und eure Funktion, um den Unterzeichner*innen anzuschließen). Wir bitten auch um finanzielle Unterstützung in dieser Auseinandersetzung, die sich nicht auf diesen Prozess gegen die Rouvikonas-Gruppe beschränkt: Die Gruppe ist häufig Gegenstand von Gerichtsverfahren aus weniger schwerwiegenden Gründen, die jedoch nicht weniger kostspielig sind (insgesamt belaufen sich die Prozesskosten der Gruppe für alle derzeit und in den kommenden Monaten anhängigen Verfahren auf mehrere zehntausend Euro): https://fr.gofundme.com/f/soutien-giorgos-et-nikos-athnes Schließlich rufen wir alle, die können, zu einer Kundgebung zur Unterstützung am Tag des Prozesses auf: Mittwoch, den 13. Oktober um 9:00 Uhr am Gerichtsgebäude Efeteio, Degleri Straße 4 in Athen. Fotos von Solidaritätssaktionen aus der Ferne sind ebenfalls willkommen. Keiner von uns soll die Mächtigen alleine zum Opfer fallen. Internationaler Unterstützungskreis für Giorgos Kalaitzidis und Nikos Mataragkas Erstunterzeichner*innen: Pia KLEMP (lifeguard at sea), Maud and Yannis YOULOUNTAS (directors, solidarity activists), Cédric HERROU (peasant, solidarity activist), Dr Hawzhin AZEEZ (philosopher, poet and spokesperson for Rojava), Adriana VARELLA (activist and anarchist artist from New York), Vitor PARRHESIA-SINISTRO (artist and activist from Porto Alegre in Brazil), Sarah HAIDAR (Algerian, feminist, libertarian and Kabyle writer), Surya TJAHJANTO (Indonesian graffiti artist), Dave DOWNES (Anarchists of London, DiY and Anarchist Film Group in London), Dimitra ANTONOPOULOU alias Mimi (social worker, solidarity activist in Athens), Jean-Jacques GANDINI (honorary lawyer, former president of the Syndicat des Avocats de France), Dominique TRICAUD (lawyer, former member of the council of the order in Paris), Pierre GALAND (former Belgian senator, president of the OMTC, world organisation against torture), Gunter GORHAN (philosopher), Miguel BENASSAYAG (philosopher and psychoanalyst), Odile HELIER (anthropologist), Francis DUP UIS-DÉRI (political scientist, UQAM), Philippe CORCUFF (sociologist), Rémi BÉNOS (geographer), Jean-Pierre TERTRAIS (writer), Eric TOUSSAINT (writer and internationalist activist), Noël GODIN (writer, pie thrower), Alain GUYARD (fairground philosopher), François BÉGAUDEAU (writer, director), Mathieu RIGOUSTE (sociologist, director and writer), Alain DAMASIO (writer), Serge QUADRUPPANI (writer), Jean-Pierre LEVARAY (writer), Jean-François BRIENT (writer, director) , Jacques TARDI (designer), Nathalie ATHINA (author and activist), Matteo BONAGLIA (lawyer), Jack DINIZ (Autonomous Federation of Workers of Brazil), Fabiana GIOVANNINI (teacher and trade unionist in Geneva), Federico BERTONE (musician from Turin), Koshi SAKURAI (graffiti artist), Waepele WADRIAKO (support of Kanaky), Shaïmâa BENKIRANE (acrobat dancer), Saara LARSSON (musician), Ellen POWEL (actress), MILTON DJ RAZAP (musician), JACK OF HEART (musician), LOST BODIES (rock group), Joy BAXTER (musician), Veronica RODRIGUEZ (musician), Koffi DJEDJE (musician), ANTIDRASI (punk band from Athens), ANSER (hip hop artist from Sparta), F??? (punk band from Patras), S-CONTRO (punk band from Turin) , FUNDRACAR (reggae/punk band from Athens), Val K (photographer), Alexandros KATSIS (photographer), Nicolas PATRIS (musician), R??????S ?SS?S (hip hop artist), ??O??L? R?????? (punk band from Athens), Yannis HATZIGIANNIS (rapper), Keny ARKANA (rapper), SKALPEL (rapper), BATRAS (rapper), SID (musician), Dyvan LE TERRIBLE (musician), BAZOOKA (punk group), L’1CONSOLABLE (rapper), ADAM L’ANCIEN (rapper), Dominique GRANGE (singer), Serge UTGÉ-ROYO (singer), Christian LEDUC (singer), MC YINKA (hip hop artist from Athens), Company JOLIE MÔME (musicians), Alessandro DI GIUSEPPE alias PAP40 (actor), Yan LINDINGRE (designer), Marc LARGE (designer), Gilles LASSERPE (designer), BERTH (designer), Vincent MAKOWSKI (graffiti artist), Olga DABROWSKI (dancer), Richard PROST (director), Stéphane MERCURIO (director), Jean-Pierre BOUYXOU (director), Jean-Henri MEUNIER (director), Eloise LEBOURG (journalist, director), Anne BOISSEL (editor), Jean-Jacques RUE (programmer), Sandrine FLOCH (film distributor), Emmanuel VIGNE (journalist, director and producer), Xavier MATHIEU (actor), Serge PEY (poet), Mathieu FERRÉ (winegrower in Tuscany, anarchist publisher), Isabelle ATTARD (former MP, anarchist author), Rafael SADDI (anarchist activist and professor at the Federal University of Goiás in Brazil), Bernard THIESING (activist, Berlin / Athens), Lorenza ROSSI (anti-fascist activist), Hazem EL MOUKADDEM (anti-fascist activist), Barbara BAKER (anti-fascist activist), Clément CUSSAC (libertarian activist and social worker), Eric SIRVIN (solidarity activist), Cyril and Nathalie MOREL (artists, solidarity activists), Philippe GUILLARD (solidarity activist), Frédéric GRIMAUD (popular education activist), Nikos PAPADAKIS (educator), Eric BERTIN (teacher), Geneviève AZAM (economist), Pierre CONCIALDI (writer), Etienne LIEBIG (writer), Thierry GUILABERT (writer), Jean-Marc RAYNAUD (editor), Tatiana MORONI (bookseller), Nicolas RICHEN ( journalist and solidarity activist), Naz OKE and Daniel FLEURY (journalists, KEDISTAN editorial staff), Constant KAIMAKIS (trade unionist and solidarity), Sylvie HALLER-XYLOURIS (cat sitter in Syros), Dimitris PASTELAKOS (libertarian activist), Patricia VARLET (solidarity activist) ), Anny ROUX (anarcha-feminist activist), Patricia TUTOY (solidarity activist), Nikos NIKIFORAKIS (environmental engineer), Sylvie GRACH (Viens on sème association), José BENGALA (solidarity activist), Anaïs BOYER (solidarity activist), Anne KELLER (former nurse, solidarity activist), Olivier ESTRAN (navigator and activist), Alex TESS (artist and law student), Patrick VIAL (solidarity activist), Bernard LANGLOIS (journalist, founder of POLITIS), Christian EYSCHEN (spokesperson for the International Association of FREEDOM OF THOUGHT), NEW YORK CITY ANARCHIST BOOKFAIR COLLECTIVE, Collectif MARSEILLE AVEC LES GRECS, ANARCHISTS OF LONDON, LA HORDE ANTIFASCISTE, ANEPOS, ANARCHIST FEDERATION, ELAFF Group of Tarn, Antifascist Group Lyon and Surroundings, National Confederation of Labor (CNT), UNION COMMUNISTE LIBERTAIRE, TELEIA DES LUTTES, KEDISTAN, CNT JEREZ (Andalusia), LUNDIMATIN newspaper, CERVEAUX NON DISPONIBLES… (an ongoing list) Kontakt: support@rouvikfrancophone.net Über den Widerstand und die Solidaritätsaktionen von Rouvikonas in Griechenland (10 Minuten Video, auf Griechisch mit französischen Untertiteln): Einige Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Rouvikonas (Aussagen von Aktivist*innen der Solidaritätskonvois, die sich oft mit der Gruppe getroffen haben): Rouvikonas ist auch eine Solidaritätsgruppe, die häufig Aktionen mit prekären griechischen Staatsangehörigen und Migrant*innen durchführt, darunter die Verteilung von Lebensmitteln und andere Formen der Hilfe. Rouvikonas ist auch eine antifaschistische Gruppe, nicht zuletzt, weil das antifaschistische Netzwerk Distomo (das es ermöglichte, die Goldene Morgenröte aus dem Zentrum Athens zu vertreiben, lange vor den juristischen Sanktionen gegen die Partei) von Rouvikonas gegründet wurde. Rouvikonas ist eine gemischte Gruppe, in der Frauen vertreten sind und in der Sexismus, Machogehabe und Virilismus abgelehnt werden (die Gruppe umfasst auch eine sehr aktive und autonome feministische Fraktion). Rouvikonas umfasst Aktivist*innen verschiedener Nationalitäten und Herkünfte. Rouvikonas besteht mehrheitlich aus Arbeiter*innen und prekär Beschäftigten. Rouvikonas lehnt eine Avantgarde ab und möchte nicht als solche bezeichnet werden. Rouvikonas ist nicht nur in Exarcheia, sondern in ganz Griechenland aktiv. Rouvikonas bietet regelmäßig öffentliche Treffen an, um mit Menschen zu diskutieren, die mehr erfahren und möglicherweise der Gruppe beitreten möchten. Rouvikonas führt oft Aktionen zusammen mit anderen Gruppen durch (Anarchist*innen aus Thessaloniki, Kurd*innen, Migrant*innen, Antifas, Solidaritätsaktivist*innen…) Rouvikonas ist Mitglied der griechischen anarchistischen Föderation A.O. (anarxiki omospodia) Rouvikonas nimmt auch an Treffen, Konzerten oder sogar Antifa-Fußballturnieren teil, die verschiedene Gruppen zusammenbringen. https://enough-is-enough14.org/2021/09/26/alert-aus-griechenland-zwei-rouvikonas-aktivistinnen-droht-eine-lebenslange-haftstrafe/#more-17172

S: 27. September 2021: Bericht zum 28.09.21

antifa.Prozessbegleitung-300x200Der 19. Prozesstag verkam wie schon die Wochen zuvor zu einer Selbstdarstellungsshow des Nebenklageanwalts Dubravko Mandic. Circa 25 solidarische Prozessbeobachter:innen verfolgten den Verhandlungstag, der um 09:07 Uhr begann und um 15:10 Uhr endete. Zu Beginn der Verhandlung wurden die Leiter der JVA-Abteilung, in der Dy sitzt vorgeladen. Die beiden sollten eine vermeintlich drohende Aussage des Antifaschisten Dy gegenüber Mandic bestätigen. Mandic selbst, habe diese Information aus „internen“ Quellen erhalten. Die interne Quelle entpuppte sich dabei als Michael Bäurle, der aufgrund der Zugehörigkeit in der „Gruppe S“ zeitweise selbst in der JVA Stuttgart Stammheim in Untersuchungshaft saß. Die rechtsterroristische „Gruppe S“ hortete Waffen und plante Anschläge auf Moscheen, Linke und Migrant:innen. In dem aktuell stattfinden Prozess gegen ebendiese Gruppe S vertritt Mandic Michael Bäurle. Als keiner der beiden Zeugen belastenden Aussagen treffen konnten wurde Mandic Ihnen gegenüber respektlos und beleidigend. Anschließend wurden einige der am Vortag beantragten Texte u.a. der Antirepressionskampagne „Antifaschismus bleibt notwendig“ verlesen, allerdings ohne, dass diesen von Seiten der Strafkammer Bedeutung beigemessen wurden. Die restlichen, von der Nebenklage gestellten Anträge wurden allesamt abgelehnt, da es sich bei diesen wie so häufig nicht um Beweisanträge handelte, und ein Mehrwert für das Verfahren nicht ersichtlich war. Daraufhin stellten die Nazianwälte fünf weitere Anträge, unter anderem zur Abberufung der Staatsanwältin, da diese die Ermittlungsarbeit aktiv verhindern würde. In Unmut über die erneut Ablehnung des Antrags kündigte Mandic erneut einen Befangenheitsantrag gegen die Strafkammer an. Abschließend setzte der Richter eine endgültige Beweisantragsfrist bis Mittwoch 29.09. um 12:00 Uhr. Somit ist am Mittwochnachmittag mit der Verlesung der Plädoyers zu rechnen. Ein Urteil wird damit voraussichtlich am 13.10. gefällt. Wir rufen für den kommenden Prozesstag, am Mittwoch, den 29. September wieder zur solidarischen Prozessbegleitung ab 08:00 Uhr auf. Da es sich voraussichtlich um die beiden letzten Verhandlungstage handeln wird, ist nicht auszuschließen, dass die Nazis rund um Zentrum Automobil ebenfalls am OLG in Stuttgart Stammheim sein werden. https://freiheit-fuer-jo.org

L:Erneuter Anquatschversuch durch den Verfassungsschutz

28.09.21 anquatschversuchAnfang September ereignete sich erneut ein Anquatschversich in Leipzig. Die Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes suchten zuerst die Meldeadresse des Betroffenen auf, an welcher sie seine Mutter antrafen und versuchten, diese über den Betroffenen auszufragen. Die Mutter ging auf die Fragen der Mitarbeiter*innen nicht weiter ein. Am nächsten Tag suchten die Mitarbeiter*innen den Betroffenen an seiner Arbeitstelle auf und passten diesen zu Feierabend ab. Der Betroffene ließ die beiden abblitzen und lehnte jedes Gespräch ab. Die Verfassungsschutzmitarbeiter*innen agierten in „good Cop, bad Cop“-Manier: Eine Mitarbeiterin, ca 25 Jahre alt, dunkle Haare zum Pferdeschwanz gebunden, Brillenträgerin, Sommersprossen, ca 165 cm groß, gepflegtes, lässiges Äußeres, trat freundlich, aber bestimmt auf und übernahm vorwiegend die Kommunikation. Sie stellte sich als Frau Steinweg vor und ist unter der Telefonnummer 015738140389 erreichbar. Der andere Mitarbeiter war ca 50 Jahre alt, ca 180 cm groß, hat blaue Augen und graumelierte, etwas längere Haare und trat zurückhaltend und streng auf. Beide trugen Masken, deswegen waren ihre Mundpartien nicht sichtbar. Die beiden versuchten, den Betroffenen auszufragen und drohten bei Nicht-Antwort mit einer Vorladung oder negativen Konsequenzen für seine Arbeit. Zu Beginn des Anquatschversuchs agierten die beiden Mitarbeiter*innen freundlich, auf die wiederholte vehemente Ablehnung des Gesprächs dann aber sichtlich streng und unfreundlich. Zu Beginn des Anquatschversuchs gegenüber dem Betroffenen selbst rügten die beiden sogleich, dass dieser sich nicht eigenständig bei dem Verfassungsschutz gemeldet hatte, hatten sie doch „am Vortag bei der Mama ihre Telefonnummer hinterlassen„. Dieses Vorgehen wirkte manipulativ und zielte darauf ab, bei dem Betroffenen für sein vermeintlich unangebrachtes Verhalten ein schlechtes Gewissen zu erzeugen. Weiter stellten sie in Aussicht, dass dieser Fehler verziehbar wäre, wenn er das ausstehende Gespräch noch nachhole. Es war nicht einfach, ihr Kommunikationsbestreben zu unterbrechen und die Situation zu beenden, da sie sehr engmaschig nachfragten und bemüht waren, sie Hoheit über die Situation zu behalten. Die Situation dauerte maximal 5 Minuten an. Zum Abschluss wünschte Frau Steinweg dem Betroffenen eine „gute Fahrt“ und tätschelte den Lenker seines Fahrrads. Wenn auch ihr von Verfassungsschutz oder Staatsschutz angequatscht werdet, verweigert jegliches Gespräch und macht das Geschehene öffentlich, um die Schnüffler*innen aus der Deckung zu holen. Lasst euch nicht unter Druck setzen und – vor allem – macht euch keine Vorwürfe, dass es euch getroffen hat. Wenn ihr betroffen seid, holt euch Unterstützung und veröffentlicht das Geschehene. Kommt dazu gern in die Sprechstunde von EA und Rote Hilfe, jeden Freitag von 17:30 bis 18:30 Uhr im linXXnet, Brandstr. 15, 04277 Leipzig. https://antirepression.noblogs.org/post/2021/09/27/erneuter-anquatschversuch-durch-den-verfassungsschutz/

Khalida Jarrar ist frei: Zeit zur Organisation für ein freies Palästina!

Samidoun Palestinian Prisoner Solidarity Network gratuliert Khalida Jarrar, ihrer Familie und ihren Angehörigen, ihren Kameraden und dem palästinensischen Volk zu ihrer Freilassung nach zwei Jahren ungerechter Gefangenschaft in zionistischen Besatzungsgefängnissen. Der Moment ihrer Freilassung ist ein Anlass zur Freude für alle in der Welt, die die gerechte Sache des palästinensischen Volkes und die internationale Bewegung für Befreiung und Gerechtigkeit unterstützen. Ihre Standhaftigkeit, Stärke und Führungsstärke müssen uns heute Anlass sein, nicht nur ihre Heimkehr zu feiern, sondern auch unsere Bestrebungen für die Befreiung und Rückkehr der Palästinenser:innen zu verstärken. Natürlich gehen unsere heutigen Feierlichkeiten einher mit dem Gedenken und der Trauer um die fünf Palästinenser, die heute von der zionistischen Besatzung getötet wurden, als sie sich gegen Attentate und Verhaftungen wehrten: Ahmad Zahran, Mahmoud Hmaidan, Osama Sobh, Yousef Sobh und Zakaria Badwan. Diese Märtyrer leisteten bis zu ihrem letzten Atemzug Widerstand gegen den Diebstahl und die Kolonisierung von palästinensischem Land und Leben. Jarrar, die palästinensische politische Führerin, Feministin und Parlamentarierin, wurde am 1. November 2019 von den zionistischen Besatzungstruppen verhaftet, nur acht Monate nach ihrer Entlassung aus 20 monatiger Verwaltungshaft – Haft ohne Anklage oder Prozess – nachdem sie zuletzt 2017 von den Besatzungstruppen verhaftet worden war. Während ihrer Inhaftierung von 2017 bis 2019 unterzeichneten über 275 Organisationen einen internationalen Aufruf zu ihrer Freilassung. Der Angriff der zionistischen Besatzungstruppen im Jahr 2019 erfolgte auch, als sie sich darauf vorbereitete, an der Birzeit Universität eine Vorlesung über internationales Recht und die palästinensische Bewegung zu halten; die erzwungene Absage ihrer Vorlesung ging einher mit der gezielten Verfolgung von Studierenden wegen ihrer politischen und studentischen Aktivitäten auf dem Campus. Im Jahr 2014 widersetzte sie sich einem Versuch von der Besatzung, sie gewaltsam aus dem Haus ihrer Familie in el-Bireh nach Jericho zu vertreiben – und gewann. Nur neun Monate später, im April 2015, wurde sie von den zionistischen Besatzungstruppen festgenommen und in Verwaltungshaft gehalten, ohne Anklage oder Prozess. Nach einem weltweiten Aufschrei wurde sie vor ein Besatzungsmilitärgericht gestellt und mit 12 Anklagen wegen ihrer politischen Aktivitäten konfrontiert, die vom Halten von Reden bis zur Teilnahme an Veranstaltungen zur Unterstützung palästinensischer Gefangener reichten. Sie verbrachte 15 Monate in den Gefängnissen der zionistischen Besatzung – und war dann nur 13 Monate lang frei, bevor sie 2017 wieder verhaftet wurde. In den zwei Jahren, in denen Khalida Jarrar inhaftiert war, erlebte das palästinensische Volk den Versuch, den sogenannten „Deal des Jahrhunderts“ durch Normalisierungskampagnen der USA in Partnerschaft mit reaktionären arabischen Regimen zu erzwingen; die wiederholte Bombardierung und Belagerung des Gazastreifens; die COVID-19-Pandemie und ihre palästinensischen und globalen Auswirkungen; den Aufstand der Palästinenser:innen vom Fluss bis zum Meer und innerhalb und außerhalb Palästinas im Mai 2021 zusammen mit der Seif al-Quds-Schlacht; und die Selbstbefreiung von sechs palästinensischen Gefangenen, wodurch die falsche Fassade der Unbesiegbarkeit der zionistischen Besatzung aufgedeckt wurde. Während all dessen blieb Khalida hinter Gittern, ein Versuch, dem palästinensischen Volk und der weltweiten Bewegung den Zugang zu ihrer Führung, ihrem Denken und Handeln zu verwehren. Selbstverständlich wurde Khalida Jarrar auch von ihrer Familie und ihren Angehörigen ferngehalten, trotz der persönlichen Tragödie. Am 11. Juli 2021 starb Khalidas geliebte Tochter Suha Ghassan Jarrar, eine engagierte palästinensische Menschenrechtsverteidigerin, die mit Al-Haq zusammenarbeitete und in der ganzen Welt Vorträge hielt, um die Rechte und die Befreiung der Palästinenser:innen zu verteidigen und zu unterstützen, plötzlich im Alter von 30 Jahren an einem Herzinfarkt. Während Hunderte von Palästinensern:innen an ihrem Trauerzug in Ramallah teilnahmen, wurde Suhas Mutter die vorzeitige Entlassung für die Beerdigung verweigert, und es wurde ihr nicht einmal ermöglicht, den Leichnam ihrer Tochter vor der Beerdigung zu sehen. Tausende von Palästinensern:innen und Unterstützern auf der ganzen Welt haben ihre Stimme erhoben, Kampagnen in den sozialen Medien durchgeführt, Petitionen unterzeichnet, ihre Regierungen zum Handeln aufgefordert und ihre Empörung über die Verweigerung dieses grundlegenden Menschenrechts und des Trostes für Khalida Jarrar und ihre Familie durch die zionistische Besatzung zum Ausdruck gebracht. Khalida Jarrar repräsentiert eine palästinensische politische Führungspersönlichkeit und eine palästinensische Mutter, die der Besatzung trotz ihres großen Schmerzes weiterhin Widerstand leistet. Jarrar ist Mitglied des palästinensischen Komitees, das dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) beigetreten ist und dem internationalen Gremium Beweise für die anhaltenden „israelischen“ Verbrechen vorgelegt hat. Die zionistische Besatzungstruppen drangen in ihr Haus ein, als die Chefanklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs bekannt gab, dass sie dem IStGH empfahl, eine formelle Untersuchung der „israelischen“ Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Palästina einzuleiten. Sie wurde nur nach wenigen Wochen verurteilt, nachdem der IStGH seine Zuständigkeit für das besetzte Palästina gegen die Einwände der zionistischen Besatzung und ihrer Unterstützer aus dem Lager der imperialistischen Mächte bekräftigt hatte. Tatsächlich erfolgte ihre Verhaftung 2015 einen Tag nach dem Beitritt Palästinas zum IStGH. Trotz aller politischen Verhaftungen, der andauernden Verfolgung und der Versuche, Khalida Jarrar zum Schweigen zu bringen, war die Besatzung nie in der Lage, ihren Willen oder ihr Engagement für die Freiheit Palästinas und seines Volkes zu brechen. Aus diesem Anlass rufen wir alle Freunde Palästinas auf, mit uns gemeinsam zu feiern – und sich zu empören – und zu engagieren: die Geschichten, Bilder und Kämpfe palästinensischer politischer Gefangenen zu teilen, den Boykott des zionistischen Feinds voranzutreiben und sich gemeinsam für einen Tag zu organisieren, an dem die Gefängnisgitter in Palästina und auf der ganzen Welt heruntergerissen werden, um jeden Gefangenen der Ungerechtigkeit zu befreien – und an dem Palästina frei wird, vom Fluss bis zum Meer. https://samidoun.net/de/2021/09/khalida-jarrar-ist-frei-zeit-zur-organisation-fuer-ein-freies-palaestina/

Prozessbericht vom 16. Verhandlungstag (RAZ-RL-radikal-Prozess)

Um 10:05 Uhr begann der 16. Verhandlungstag am Donnerstag den 23. September 2021. An diesem Tag zeigten sechs Personen ihre Solidarität mit dem Beschuldigten durch ihre Anwesenheit im Gericht. Als erster wurde der Zeuge Steffen Binder vorgeladen. Dieser ist ein Polizist aus Magdeburg, vom LKA Sachsen-Anhalt und 50 Jahre alt. Als die Richterschaft ihn nach dem Grund für seine Einladung fragte, antwortete dieser, dass er wüsste worum es gehe, dass er auch den Observationsbericht, um den sich im Laufe des Tages noch vieles drehen wird, unterschrieben hätte und dass es um eine Observation in Berlin gehe. Zur Frage, ob er sich an den Einsatz erinnern würde, sagte dieser, dass er dies täte, wenn auch nicht in Gänze, dass er auch nochmals zu dem Fall was gelesen hatte. Die Richterschaft sagte auch, sie habe mit dem Zeugen telefoniert und dieser fügte hinzu, dass teils teils durch die Akten, aber auch durch das Telefont, Erinnerungen aufgetaucht seien. Um zu beleuchten, worum es geht, begann der Zeuge mit seiner Schilderung von den zwei Ereignissen, die sich ihm nach eigener Aussage eingeprägt hätten. In der Nacht vom 17. auf den 18. März 2011 oder vom 16. auf den 17. März, der Zeuge war sich nicht mehr ganz sicher, soll Cem angeblich mehrere Briefumschläge eingeworfen haben. Dies soll in der Nähe der Frankfurter Alle passiert sein. Das Format der Umschläge sei A4 gewesen, vermutlich beinhalteten sie Zeitschriften. Die observierenden Beamten hätten diese Umschläge markiert und etwas nachgeworfen, wodurch sie am nächsten Tag, die entsprechenden Umschläge identifizieren wollten, als sie sie rausholten. Ob der Zeuge dies mit seinen eigenen Augen gesehen habe, fragte die Richterschaft als nächstes. Dies sei nicht so gewesen, er habe es über den Funk mitgehört. Als nächstes wurde gefragt, ob der Zeuge die Observation koordiniert habe. Dies sei der Fall gewesen, so die Antwort, er sei die ganze Zeit in unmittelbarer Nähe gewesen und könne auch noch den Namen des Kollegen nennen, der den Vorgang beobachten haben will. Die Richterschaft wollte wissen, soweit es die Aussagegenehmigung erlauben würde, ob der Zeuge doch bitte schildern könne, wie so eine Observation von statten gehe und was dieser gehört haben soll. Der observierende Kollege schildere über Funk, was dieser sehe. Und was hätte dann der Zeuge gemacht, fragte die Richterschaft? Dieser würde taktische Überlegungen, bzw. Entscheidungen treffen, wie weiter vorzugehen sei. Ob der Zeuge Notizen gemacht hätte? Die Verteidigung intervenierte darauf und sagte dass der Vorgang von Überwachungen im Allgemeinen bekannt seien. Die Richterschaft will diese Fragen aber dennoch stellen, wer habe dies nun gesehen, fragte sie weiter. Ein Florian Karacheck (oder Karasek). Arbeitet dieser noch in der Behörde? Ja, antwortete der Zeuge. Was sich dem Zeugen denn ansonsten noch von der Observation eingeprägt hätte? Er wisse nicht mehr genau an welchem Tag, es sei auf jeden Fall nachts und am Kottbusser Tor in Kreuzberg gewesen, der Angeklagte sei in ein Internetcafé reingegangen und habe sich mit seinem Notebook in das dortige WLAN eingeloggt. Der Zeuge könne sich daran erinnern, weil aus den Ermittlungen des BKA herausgekommen sei, dass über dieses WLAN-Netz ein Kommuniqué verschickt worden sei. Wie viele Tage später habe er dies vom BKA erfahren, fragte die Richterschaft. Einen Tag später. Ob an dem Tag auch über Funk kommuniziert worden sei. Ja und er wüsste noch, welcher Kollege die Observation durchgeführt habe, dieser sei aber inzwischen verstorben. Nahmen andere Kollegen an der Observation direkt teil? Der Zeuge sagt, er könne sich nur an diesen erinnern. Im Bericht seien ja Vermerke vorhanden, sagte die Richterschaft. Ja, dies wäre richtig, die wären im Nachhinein gemacht worden. Woher der Zeuge denn wüsste, dass der Angeklagte derselbe von damals sei? Dieser antwortete, er würde ihn wiedererkennen, da er ihn zwei Wochen lang observiert habe und während der Observation habe er ihn auch selbst gesehen. Ob er sich an irgendwelche Details erinnern könne? Er soll diesen, den Angeklagten, in der U-Bahn, zu Fuß gesehen haben, so alltägliche Sachen halt. Die Richterschaft wollte wissen, ob der Zeuge gesehen habe, dass sich der Angeklagte mit dem Notebook im Internetcafé in das WLAN eingeloggt hat. Nein, er habe dies nicht gesehen. Also wäre dies nur eine Schlussfolgerung, fragte die Richterschaft als nächstes. Ja, dies sei eine Schlussfolgerung. Ob er den Observationsbericht kennen würde? Ja, dies tat er. Wann wird so ein Bericht gefertigt? Normalerweise gleich, so der Zeuge, kann aber ein paar Tage gedauert haben, er wüsste es nicht mehr. Dieser beginne nämlich am 16.03.11 von 14:30 Uhr bis 22:00 Uhr setze sich am 17.03.11 von 13:45 Uhr bis 03:01 Uhr fort sowie am 18.03.11 von 14:13 Uhr bis 01:05 Uhr und zuletzt von 18:00 Uhr am 19.03.11 bis 02:30 Uhr am nächsten Tag. Ob der Bericht dann am 19.03.11 fertig gestellt worden sei, wie würde so etwas gemacht werden? Die Berichte würden jeden Tag verschriftlicht werden, wenn drinnen steh,t dass dieser mit dem 19.03 datiert ist, dann wurde es auch an diesem Tag gemacht. Die Richterschaft sagte, dass ihr bekannt sei, dass es auch interne Berichte gebe. Dies wäre richtig, antwortete der Bulle, aber diese sind wahrscheinlich schon vernichtet worden. Andere Zeugen, die an Observationen teilgenommen haben, fügte die Richterschaft hinzu, haben ähnliches erzählt. Der Zeuge soll doch bitte was vom verstorbenen Kollegen erzählen, Herr Pitsch, ob dieser ein versierter und erfahrener Ermittler gewesen war. Dieser sei damals schon seit fünf Jahren dabei gewesen und soll ein guter Ermittler gewesen sein, lautete die Antwort. Zwecks des Verschriften der Berichte, wie würde dies gemacht werden, mache er sich Notizen während des Funkverkehrs? Unterschiedlich, der Zeuge habe ein Aufnahmegerät dabei gehabt und am Abend die Erkenntnisse verschriftet. Die Richterschaft wüsste von anderen Verfahren, dass nach so einem Einsatz, die Kollegen in Berlin sich in der Regel zusammen hinsetzen und diesen besprechen würden, wegen eventueller Unklarheiten. Normalerweise, antwortete der LKA Beamte aus Sachsen-Anhalt, würden Unklarheiten während der Observation geklärt werden. Aber auch später mit den Kollegen. Nochmals zurück zum Café und den Erinnerungen daran, was würde der Zeuge unter einen Internetcafé verstehen, fragte die Verteidigung nun. Eine Bar mit Internet, wo man was trinken und auch arbeiten kann. Es gebe ja auch solche, wo schon Geräte vorhanden sind und solche, wo man die eigenen mitbringen kann, sagte die Verteidigung als nächstes.. Der Zeuge wüsste dies nicht mehr, wie das dort gewesen sei. Könne es sich auch um eine normale Kneipe gehandelt haben? Ja, könne es. Welcher denn der Name sei? Es wüsste es nicht mehr. Wie denn nun die Kommunikation zwischen dem Zeugen und den Kollegen gewesen sei? Gab es eine Standleitung? Der Zeuge antwortete, dass diese möglich war und er habe die Mitteilungen des Kollegen vollständig in den Bericht geschrieben. In dem Observationsbericht seien drei Sequenzen verfasst worden, ob diese vom Kollegen stammen? Der Zeuge geht davon aus. Ob er es denn nicht mehr wüsste, wollte die Verteidigung wissen. Da es zehn Jahre her war, könne er sich nicht mehr daran erinnern. Ob es eine längere Fassung geben würde? Nein, es gebe nur eine weitere mit der jeweiligen Zuordnung der unterschiedlichen Observatoren. Wie sei es mit den Aussagen von Herrn Pitsch? Diese wurden aufgenommen. Die Observation vom Café habe über eine Stunde lang gedauert, wieso stünde dann so wenig im Bericht darüber, wenn doch alles vollständig darin aufgenommen worden sei? Es sei nicht mehr gesehen worden als dort niedergeschrieben wurde. Weil verdeckt ermittelt wurde und man halt nicht auffliegen will, fügte er auf Nachfrage der Verteidigung hinzu. Ob die konkrete Basis für die Behauptung des Zeugen eine Erinnerung oder eine Vermutung sei, wollte die Verteidigung als nächstes wissen. Eine konkrete Erinnerung habe er nicht. Warum der Zeuge das denn dann hier berichten würde, wenn es sich nur um Vermutungen handele. Nun sollte der Zeuge aus der Erinnerung berichten, ob es bei der Observation Unterbrechungen der Wahrnehmungsmöglichkeiten des Kollegen gegeben habe. Dies sei auszuschließen, so der Zeuge, man habe den Angeklagten immer gesehen, wäre dies nämlich der Fall gewesen, sei dies vermerkt worden sein. Der Kollege soll aber im Bericht geschrieben haben, dass eine ununterbrochene Überwachung nicht möglich gewesen sein soll, sagte die Verteidigung. Das sei möglich, Herrn Pitsch habe dies zwei Tage nach dem Bericht als Vermerk aufgeschrieben, antwortete der Zeuge. Ob Herr Pitsch dem Zeugen von Unterbrechungen in der Beobachtung erzählt habe? Daran konnte sich der Zeugen nicht erinnern. Wie lange denn diese Unterbrechung gedauert haben soll? Der Zeuge wüsste es nicht mehr. Im Bericht stehen nur drei Uhrzeiten, kann es sein, dass nur zu diesen Uhrzeiten Wahrnehmungen gemacht wurden? Dies sei nicht möglich, aber er habe dazu keine konkreten Erinnerungen. Wenn er doch keine konkreten Erinnerungen habe, wie könne dann der Zeuge dies sagen, wollte die Verteidigung wissen? Dieser antwortete, wenn es eine Zeitlücke gebe oder stattfinde, dies vermerkt werden würde. Also habe der Kollege in bestimmten Momenten keine Überwachung machen können, fragte die Verteidigung. Dies sei möglich war die Antwort. Wie viele Menschen sich im Café aufgehalten hätten? Der Zeuge wusste es nicht mehr. Wie groß dieses sei? Nicht groß, es soll Platz für um die 20 Personen gehabt haben. Wie viele Menschen sollen in dem besagten Zeitraum drinnen gewesen sein? Er könne sich nicht mehr erinnern, dass der Kollege Pitsch sagen konnte, wie viele Leute im Café waren, aber er erinnere sich, dass da etwa zwei bis drei Leute drin gewesen sind. Wieso der Zeuge jetzt auf einmal eine Erinnerung daran habe, fragte die Verteidigung und fährt fort, dass im Bericht die Rede von mehreren Personen sei. Dies würde doch nach mehr als nur zwei bis drei Personen klingen. Waren Rechner vorhanden? Konnte man diese sehen? Der Zeuge könne dies nicht ausschließen. Wenn dann, müsste es Herr Pietsch gesehen haben. Wie es mit dem WLAN anderer Bars wäre? Ob dies untersucht wurde? Es soll in der Nähe Imbissläden gegeben haben, der Zeuge wüsste es nicht mehr. Ob dem Zeuge der Name Café Kotti was sagen würde, wollte die Verteidigung wissen. Der Name würde ihm was sagen, aber könne das jetzt nicht einordnen. Ob der Zeuge irgendwelche Erinnerungen an die Umgebung habe? Ob es sich hier um ein singuläres Haus handeln würde? Der Zeuge meinte, dass es diese mittels Google Maps zeigen könnte. Daraufhin antwortete die Verteidigung, dass man dazu alleine im Stande wäre. Der Zeuge gibt eine grobe Erklärung vom Kottbusser Tor ab, das Gebäude, in dem sich das Café befand, gehe um den Platz herum, zum Café musste man eine Treppe rauf auf eine Balustrade, es sei quasi im 1. Obergeschoss gewesen. Würde es sich hier um einen Hochhaus handeln? Ob viele Wohnungen vorhanden waren? Neubau, Altbau? Der Zeuge antwortete dass die Bauart aus den 70ern; 80ern stammen würde, es wäre kein „Zwanziggeschosser“, kein niedriges Haus. Ob Clubs in der Umgebung seien? Der Zeuge habe dazu keine Erinnerung, Imbissläden soll es gegeben haben. Wenn also im ersten Stock eine Balustrade war, muss dies doch die Observation erschwert haben, gab es denn mehrere Zugänge dorthin? Eine Treppe im Außenbereich, es könnte sein, dass es mehrere Treppen gab, es sei ein weitläufiges Haus. Ob es auch mehrere Eingänge zum Internetcafé gab? Der Zeuge antwortete, dass er sich nur einen Eingang erinnere. Hatte der Kollege dies überprüft, fragte die Verteidigung? Dem Zeugen sei dies nicht bekannt. Im Observationsbericht ist die Rede von drei Zeiten und man habe sich ja nicht neben den Beschuldigten hingesetzt, hatte es ausgereicht den Eingang zu überwachen? Der Zeuge sagte, dass dies prinzipiell so gewesen sei, der Laden habe zusätzlich auch große Fenster. Von wo wurde überwacht, wenn der Laden am ersten Stock gewesen sei? Die Überwachung soll im Außenbereich stattgefunden haben, von dort aus konnte man alles sehen. Auch den Angeklagten? Ja, auch ihn, antwortete der Zeuge. Würde es denn nicht auffallen, wenn eine Person, eine Stunde lang auf der Balustrade stehen würde, um diese Uhrzeit? Der Zeuge antwortete, dass das Kottbusser Tor ein belebter Ort sei und dort viel los sei, ob aber auf der Balustrade auch noch viel Betrieb war, könne er nicht mehr sagen. Aus dem Bericht könne man lesen, dass der Angeklagte rein ging und dann später raus ging, ansonsten nur eine Bemerkung, wieso? Er habe alles aufgeschrieben, was ihm der Kollege gemeldet hatte. Gab es denn evtl. nur eine Information und nur diese, weil es ansonsten nichts gab worüber man berichten konnte, fragte die Verteidigung. Dies könnte der Fall sein, vielleicht hatte der Kollege noch Beiläufiges gesagt, was der Zeuge nicht aufgeschrieben habe, so die Antwort. Irgendwelche konkreten Erinnerungen dazu? Er habe dazu keine, so der Zeuge. Fast zuletzt fragte noch ein Schöffe, ob das Betreten des Internetcafés erst nach der Information des BKA von Relevanz gewesen sei und somit in den Bericht aufgenommen wurde? Der Zeuge bejaht die Frage. Die Befragung ist vorbei und die Richterschaft entlässt den Zeugen. Eine fünfminütige Unterbrechung wird ausgerufen. Die Richterschaft, die an dem Ableben des Beamten Pitsch keinen Zweifel hegt, liest daher dessen Bericht vor. Dass nämlich Cem, am 18.03.11 um 00:15 in einer Bar, mit dem Rücken zur Wand saß und nicht gesagt werden kann, was er machte und ob jemand anderes Zugriff auf das Notebook hatte. Die Verteidigung weist auf den Vermerk und sagt, dass es keine ununterbrochene Beobachtung gab, dass diese offensichtlich nur zu den drei im Bericht vermerkten Zeitpunkten möglich gewesen sei. Die Richterschaft nimmt es zu Protokoll und vermerkt dies. Die Verteidigung fügt hinzu, dass das, was vom Zeugen beschrieben wurde, nicht das vermeintliche Lokal war, wo sich Cem aufhielt, denn dieses, mittlerweile geschlossen, befand sich im Erdgeschoss. Die Richterschaft will dies überprüfen lassen. Der Richter beendet die Sitzung um 11:07. Der nächste Prozesstermin ist am 05.Oktober um 09:00 Uhr am Landgericht Berlin, Turmstraße 91, Eingang Wilsnacker Str. http://panopticon.blogsport.eu/2021/09/26/prozessbericht-vom-16-verhandlungstag-raz-rl-radikal-prozess/

DD: Einzeltäter rechts, »kriminelle Vereinigungen« links

An dieser Stelle dokumentieren wir einen Artikel von Carina Book, der am 21.09.2021 in der Zeitung „analyse und kritik“ erschien: „Im Prozess gegen Lina E. kommt der Paragraf 129 zur Anwendung – die Behörden lieben diesen Trick Man muss sich schon sehr auf das Atmen konzentrieren, wenn man das Oberlandesgericht (OLG) in Dresden betritt, vor dem das §129-Verfahren (»Bildung einer kriminellen Vereinigung«) gegen Lina E. und drei Mitangeklagte verhandelt wird. Bis zwischen die Zehen wird in der Schleuse zum Hochsicherheitssaal kontrolliert, ob sich nicht doch irgendwo ein gefährlicher Gegenstand oder gar eine Wanze verbergen könnte. Alles an dieser Prozedur erweckt den Eindruck, als würde es sich um einen Terrorprozess handeln. Tatsächlich aber will das OLG Dresden eine Reihe Angriffe auf Neonazis verhandeln. Dies allerdings nicht als Einzelstraftaten, sondern zusammengezogen in einem §129-Verfahren. Durch das Heranziehen des §129 sind Überwachungen der Telekommunikation und auch die Innenraumüberwachung von Autos oder Privatwohnungen möglich, die für die einzelnen Tatbestände jeweils nicht zulässig gewesen wären. Ob, und wenn ja, welche dieser Beweise zulässig sein werden, wird noch strittig sein. Einmal ins Innere vorgedrungen und die Hände in den absolut leeren Hosentaschen vergraben, blickt man durch die hohen Zäune des kleinen Hofs, der an das Gericht grenzt: Hier, in the middle of nowhere, weit entfernt von der Stadtöffentlichkeit, schließen − optisch kaum voneinander zu unterscheiden − sowohl die Justizvollzugsanstalt als auch eine Geflüchtetenunterkunft an das OLG an. Eine beklemmende Atmosphäre liegt über dem Areal. Vom Medienrummel des ersten Prozesstages ist am Tag danach wenig übriggeblieben. Die Geschichten über die »Rote Rächerin« (Bild-Zeitung) und eine »brutale Hammer-Bande« (Tag24), die den »Tod der Opfer billigend in Kauf« (Spiegel) genommen habe, sind längst geschrieben. Auf dem Hof tummeln sich nun nur noch zahlreiche Unterstützer*innen von Lina. Sie hatten schon drei Stunden vor Prozessbeginn vor dem Gericht ausgeharrt, um sicher einen Platz im Zuschauer*innenraum zu bekommen. Und vor allem, um früher da zu sein, als die Neonazis, die so in den Zuschauer*innenraum gelangen könnten. Unter den Unterstützer*innen ist Marta Zionek. Sie ist Pressesprecherin der Soligruppe Antifa Ost. Der Sicherheits-Zinnober überrascht sie nicht: »Für die Bundesanwaltschaft sind die Bilder, die hier geschaffen werden, elementar. Das Verfahren soll bewusst im Lichte des Terrorismus erscheinen, um es überhaupt in die Nähe der Zuständigkeit der Bundesanwaltschaft zu rücken.« Wer nichts findet, muss weiter suchen Dass der Generalbundesanwalt, zumindest hinsichtlich amtlicher Propaganda-Bilder, keine Gefangenen macht, hatte er schon am 6. November 2020 bewiesen, als er Lina E. mit dem Hubschrauber nach Karlsruhe fliegen ließ. Wie durch Zufall waren dort Fotografen zugegen, die Lina E. so ablichteten wie einst den Lübke-Mörder oder auch den Attentäter von Halle. Doch im Gegensatz zu Lina E. und ihren Mitangeklagten wurden die beiden Nazis als Einzeltäter verhandelt. Marta Zionek hat eine Erklärung dafür: »Der Lübke-Mörder und der Halle-Attentäter sind ja nur zwei von sehr vielen Beispielen. Erinnern wir uns an den Überfall auf Connewitz, als 250 Neonazis organisiert den Stadtteil angegriffen haben: Da hat es auch kein Verfahren wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gegeben. Der Paragraf 129, speziell seit der Novellierung 2017, ist ein Mittel, um mit sehr niedrigen Hürden sehr weitreichende Ermittlungen durchzuführen. In diesen werden dann irgendwelche Indizien gesammelt und zurechtgebastelt, um ein Verfahren eröffnen zu können. Immer wieder stellen wir fest, dass dies vor allem Linke betrifft.« Das hat im Freistaat Sachsen tatsächlich Tradition. Bereits in den vergangenen Jahren hatte die sächsische Justiz auf der Suche nach einer kriminellen Vereinigung in der linken Szene und/oder im Umfeld des Fußballvereins Chemie Leipzig keinen Stein auf dem anderen gelassen. Drei großangelegte Ermittlungsverfahren wurden eingeleitet. Zwischen 2011 und 2014 wurde nach den Protesten gegen den Naziaufmarsch in Dresden etwa eine halbe Million Verkehrsdaten erhoben und 30 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Ende 2016 und Mitte Juni 2018 mussten zwei §129-Ermittlungsverfahren ergebnislos eingestellt werden. Eingestellt – also alles gut, könnte man denken. Doch die Datenmengen, die über zahlreiche Personen in diesen Ermittlungsverfahren erhoben worden sind, sind schier unvorstellbar. Im Zeitraum von August 2015 bis Mai 2016 wurden beispielsweise 921 Telefone abgehört und die Inhaber*innen von 484 Anschlüssen ermittelt. Insgesamt wurden 53.210 Telekommunikationsereignisse gespeichert. Dabei gab es zwar eine Menge Beifang, doch eine kriminelle Vereinigung fand man auch diesmal nicht. Im Juni 2018 musste erneut ein Verfahren ohne Ergebnis eingestellt werden, und so flatterten 355 Briefe in Leipziger Briefkästen, um Betroffene darüber zu informieren, dass ihre Überwachung nun eingestellt werde. Die Nazis und die Ermittelnden Drei Misserfolge wollte man nicht auf sich sitzen lassen und so wurde 2019, mitten im Bürgermeister*innen-Wahlkampf in Leipzig, die Soko Linx gegründet. Ihre abenteuerlichen Ermittlungen könnten im Verlauf dieses Prozesses noch Aufsehen erregen. So stellte sich bereits heraus, dass Annemarie K., die Lebensgefährtin des Neonazis Enrico Böhm, der im hiesigen Verfahren als Nebenkläger auftritt, eigens ein 14-seitiges Dossier über Linke angelegt hatte. In diesem Dossier beschuldigt sie Linke als Tatverdächtige am Angriff auf Böhm und übergab diese Unterlagen an das LKA Sachsen. »Wir müssen davon ausgehen, dass das LKA in mindestens einem Fall damit arbeitet und sich auch im vorliegenden Fall auf ein Dossier bezieht, das aus dem Umfeld von Enrico Böhm an das LKA gegeben wurde. Das heißt, die Soko Linx hat Informationen von Neonazis zur Ermittlungsgrundlage genommen, die sie jetzt über die Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist*innen zur Anklage bringt«, sagt Zionek. Die Soko Linx hat Informationen von Neonazis zur Ermittlungsgrundlage genommen, die sie jetzt über die Bundesanwaltschaft gegen Antifaschist*innen zur Anklage bringt. Es ist nicht das erste Mal, dass sächsische Behörden durch Verstrickungen mit Neonazis von sich reden machen. Im März 2021 musste das Mobile Einsatzkommando (MEK) des sächsischen LKA aufgelöst werden. Zuvor waren mehrere tausend Schuss Polizei-Munition entwendet worden. Sie dienten als Bezahlung für die Betreiberfirma Baltic Shooters des Schießplatzes in Güstrow, wo die Einheit nicht-genehmigte Schießübungen durchführte. Pikant ist, dass der Betreiber Frank T. mutmaßlicher Anhänger des extrem rechten Netzwerks Nordkreuz sein soll. Am 10. September legte nun eine unabhängige Kommission ihren Untersuchungsbericht vor und kommt darin zu dem Ergebnis: Es hat alles nichts mit nichts zu tun − kein rechtes Netzwerk beim MEK zu finden. Ob auch Beamt*innen des nun aufgelösten MEK an Observationen von Lina E. und ihren Mitangeklagten beteiligt waren, wird vielleicht der Prozess zeigen. Auch im Zusammenhang mit Festnahmen von Antifas 2019 in Eisenach ergaben sich Hinweise, dass es eine enge Verbindung von Nazis und Polizei geben könnte: »Nur ein paar Stunden nach den Festnahmen hat der lokale Neonazikader Patrick Wieschke alle Vor- und Nachnamen der Festgenommen veröffentlicht. Diese Informationen muss er aus Polizei-Kreisen erhalten haben. In dieser Veröffentlichung spricht Wieschke von Lina E. als Kommandoführerin. Es ist das erste Mal, dass diese Bezeichnung in die Welt gesetzt wurde. Es ist wichtig sich klarzumachen, dass letztlich die mediale Berichterstattung und auch das Wording der Bundesanwaltschaft auf einen NPD-Kader aus Eisenach zurückzuführen und von dort übernommen worden sind.« Ein ähnlich gelagerter Fall dreht sich um eine Hausdurchsuchung in Connewitz im Frühling dieses Jahres: Die Freundin eines Durchsuchten hatte ihre Telefonnummer für Rückfragen an die Beamt*innen der Soko Linx gegeben. Am nächsten Tag erhielt sie einen Anruf von einer unbekannten Nummer. Der Anrufer sagte ihr, sie solle doch mal auf die Seite des rechten Compact-Magazins schauen. Dort fand sich eine detaillierte Recherche über den Durchsuchten. »Einen weiteren Tag später erhielt der Durchsuchte eine E-Mail von einem unbekannten Absender, die Ermittlungsakten aus einem vergangenen Verfahren und eine detaillierte Kopie seines Handys enthielt. Diese Informationen müssen aus Kreisen des sächsischen LKA, genauer gesagt der Soko Linx, an das Compact-Magazin durchgestochen worden sein«, so Zionek. Dass das rechte Compact-Magazin zu Prozess-Beginn nun Fotos von Lina E. und ihrem Partner ungeschwärzt veröffentlichen konnte, wundert vor diesem Hintergrund überhaupt nicht: Die Bilder stammen aus Ermittlungsakten der Polizei. Ob diese direkt aus Polizei-Kreisen in die Compact-Redaktion gelangt sind oder über den Umweg der Neonazi-Nebenklageanwälte, wird schwer festzustellen sein. Zionek, die auch schon den ersten Prozesstag begleitet hatte, sagt: »Der Neonazi-Anwalt Kohlmann saß gestern im Gerichtssaal und hat dort Fotos gemacht, die keine 20 Sekunden später bei Sebastian Schmidtke auf Twitter waren, die wiederum keine 20 Sekunden später von Paul Rzehaczek geteilt wurden und dann natürlich abends in der Berichterstattung von Compact aufgetaucht sind.« Auch an diesem zweiten Prozesstag provozieren die Nebenklageanwälte immer wieder, indem sie die Kameras ihrer Laptops und angeblich ausgeschalteten Handys auf die Angeklagten richten. Der Prozesstag selbst verläuft abgesehen von einigen Luftküssen, die zwischen Zuschauer*innenraum und Lina E. hin und her geworfen werden, zäh wie ein Kaugummi: Anträge werden verlesen und vom Richter abgelehnt. Immer wieder fällt auf, dass das Gericht der Verteidigung Akten nicht hat zukommen lassen. Hier Abfälligkeiten des Richters gegenüber der Verteidigung, da Gequatsche von einigen der Justizbeamt*innen, die im Zuschauerraum platziert wurden. Neonazi-Anwalt Frank Hannig hängt bei Facebook ab. Und es wird klar, dass dieser Prozess noch sehr lang und strapaziös werden wird. Das weiß auch Zionek: »Wir werden in unserer Unterstützungsarbeit vor allem versuchen, Geld zu akquirieren, um die Kosten, die im Laufe des Verfahrens anfallen, zu decken. Wir rechnen mit Summen bis zu 300.000 Euro, wenn alles zusammenkommt. Durch so eine Untersuchungshaft fällt eine Menge an, denn da wird ja ein Mensch komplett aus dem Leben gerissen, aber eine Wohnung muss weiterbezahlt werden. All diese Sachen versuchen wir nach Möglichkeit zu organisieren.« Auch wenn es noch zu früh für eine Zwischenbilanz sein mag: Festzuhalten bleibt, dass Antifas in diesem Land nicht nur vom Staat überwacht und kriminalisiert werden, sondern dass zu jedem Zeitpunkt damit gerechnet werden muss, dass all diese gesammelten Informationen auf direktem Wege in die Hände militanter Neonazis geraten.“ https://www.soli-antifa-ost.org/einzeltaeter-rechts-kriminelle-vereinigungen-links/

MD:MONSTRATION AM 3. OKTOBER 2021 UM 14.00 UHR OLVENSTEDTER PLATZ (MAGDEBURG)!!!

26.09.21 brdGEGEN 31 JAHRE ABBAU OST – für die soziale Revolution! Im Jahr 1989 gingen in der DDR Zehntausende Menschen auf die Straßen. Sie wurden anfangs von der Idee angetrieben, die bestehende Form des Sozialismus weiterzuentwickeln. Auch wenn die heutige Geschichtsschreibung diesen Fakt gerne ausspart, ging es den Menschen damals nicht um eine Einheit der zwei existierenden deutschen Staaten, sondern um eine Entbürokratisierung und Veränderung der DDR, hin zu mehr Autonomie für die Bevölkerung. Worin diese Idee und dieser Aufbruch gipfelten, ist seit nunmehr 31 Jahren bittere Realität. Fielen aufgrund der Corona-Pandemie die großen Einheitsfeierlichkeiten zum 30sten Jahrestag eher bescheiden aus, werden aber heute und alle Jahre wieder die Sektkorken knallen, der gelungene Aufbau des Ostens wird dann begossen und die Einheit gefeiert. Doch wer hat an diesem Tag wirklich was zu feiern und wenn ja, was? Die Ankündigungen des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, also die „blühenden Landschaften“ und dass es allen besser gehen werde, waren damals und sind heute, für den Großteil der Bevölkerung der ehemaligen DDR nichts weiter als leere Worte. Für Menschen die in der DDR gelebt haben, war die letzten 31 Jahre vor allem eins zu erleben: Der gesellschaftliche Umbau, von Grundlagen wie Solidarität, Kollektivität und gegenseitiger Hilfe, hin zu Vereinsamung, Ellenbogenmentalität und Egoismus. Herunter gekürzt ein Umbau vom Sozialismus hin zum Kapitalismus. Von einem auf den anderen Tag wurde die Lebensleistung unzähliger Menschen abgewertet. Renten- und Pensionsansprüche gingen verloren, Qualifikationen wurden aberkannt. Betriebe wurden verkauft, die Beschäftigten in die Arbeitslosigkeit entlassen. Diesem Maß an Perspektiv- und Machtlosigkeit gegenüberstehend wurden viele Menschen psychisch krank. Einige begingen Selbstmord, manche griffen zur Flasche. Wer sich nicht aufgab oder Krank wurde, sah sich in fast allen Lebensbereichen mit schwerwiegenden sozialen Härten konfrontiert. Galt Wohnen in der DDR noch als Grundbedürfnis dem durch Bauprojekte und Wohnungspolitik entsprochen wurde, so war ab spätestens Mitte der 90er Jahre, zum Beispiel hier in Stadtfeld klar, dass Wohnraum im Kapitalismus nur noch den Zweck hat, einer Minderheit von Besitzenden Profite zu bescheren. Vor 1990 war bei einem Durchschnittsgehalt von 1000 Ost-Mark, eine 3-Raumwohnung in einem Neubau für ca. 70 Ost-Mark monatlich zu haben. In einem Altbau lag der monatliche Mietpreis sogar nur bei ca. 30 Mark. 2022 soll in Stadtfeld das Bauprojekt „Wilhelmeck“ fertiggestellt werden, welches ausschließlich Eigentumswohnungen bereitstellt. Hier liegt der Preis einer Vier-Raum-Wohnung mit 115qm bereits bei 336.000€ - 360.000€ und der einer Vier-Raum-Penthouse-Wohnung mit 168qm bei 697.000€, während sich in Sachen sozialer Wohnungsbau sogut wie nichts tut. Ganz im Gegenteil wurde und wird vorhandender Wohnraum, wie z.B. In Olvenstedt zurückgebaut oder ganz abgerissen um den Mietspiegel künstlich hoch zu halten. Der Rückschritt auf allen sozialen Ebenen, der mit der Aufzwängung der kapitalistischen Wirtschaftsweise einherging, hatte für ostdeutsche Frauen besonders gravierende Auswirkungen. Gehören die Worte Alleinerziehend und Armut heute so selbstverständlich zusammen wie Topf und Deckel, waren BertiebsleiterInnen in der DDR gesetzlich dazu verpflichtet alleinerziehende Mütter einzustellen. Kinderbetreuung fand, oft im Betriebskindergarten, von 6-18 Uhr statt. Angebote wie Kinderkrippen, Kindergärten, schulische Hortbetreung und Ferienlager, ermöglichten es Frauen und Männern gleichermaßen einer Vollzeitbeschäftigung nachzugehen. Ein Mangel an Betreungs-plätzen und -angeboten gab es nicht und niemand wäre auf die Idee gekommen, beim ersten Anzeichen einer Schwangerschaft schonmal einen Kindergartenplatz zu organisieren. So verwundert es auch nicht, dass das Durchschnittsalter von Müttern in Ostdeutschland sehr niedrig war. Und das obwohl die Antibabypille seit 1965 kostenfrei erhältlich war und Schwangerschaften ab 1972 bis zur 12. Woche legal unterbrochen werden konnten. In der BRD wird bis heute selbst das Werben für und Aufklären über Schwangerschaftsabbrüche kriminalisiert. Werfen wir bezüglich der sich heute zum 31sten mal jährenden Ereignisse einen Blick über die nun Bundesdeutsche Grenze, wird eines schnell deutlich. Mit der Zerstörung der Ausgewogenheit des Kräfteverhältnisses zwischen Kapitalismus und Sozialismus/Kommunismus, haben sich weltweit die Bedingungen für jene Menschen die nichts besitzen als ihre Arbeitskraft, massiv verschlechtert. Die Nato, welche innerhalb kürzester Zeit zur einzigen millitärischen Macht in Europa wurde, setzte ihre Interessen nun wieder vermehrt millitärisch durch. Dabei kann sich das US-amerikanisch geführte Bündnis seit den 90er Jahren auch vollumfänglich auf deutsche Mithilfe verlassen. Beginnend mit dem Einsatz in Jugoslavien, beteiligen sich deutsche Soldaten mittlerweile wieder an Kriegen in aller Welt. Diese als “humanitäre Einsätze” und “Ausbildungsmissionen” deklarierte Einsätze, verursachen Zustände wie z.B aktuell in Afghanistan. Die Menschen, welche vor diesen Zuständen fliehen und unter deutscher Federführung an den europäischen Aussengrenzen ermordet werden, finden in den Medien der Herrschenden nur am Rande Erwähnung. Dagegen bekommt das “Unrechtrsregime” DDR jedes Jahr zum Tag des “Mauersfalls”, eine zumindest fragwürdige Rechnung der “Mauertoten” vorgesetzt. Alle Jahre wieder wird in bester Antikommunistischer Manier der “friedlichen Revolution” erinnert. Die Geschichte des fest im Sattelsitzenden, alle überwachenden “StasiStaates”, der durch friedlichen Protest gestürtzt wurde, mutet angesichts des Scheiterns der Montagsdemos gegen die Einführung der Harz IV Gesetze doch etwas unglaubwürdig an. Die eben beschriebene, sich in der Geschichtsschreibung ausdrückende Feindschaft gegen linke Alternativen zur kapitalistischen Gesellschftsordnung, werden noch um einiges deutlicher wenn mensch die Praxis der gesamtdeutsch/europäischen Repressionsbehörden betrachtet. Gehörte die Unterstützung von Befreiungsbewegungen für die Mitgliedsstaaten des Warschauer Vertrages noch zur Staatsreson, werden in der BRD mittels §129 b revolutionäre aus aller Welt angeklagt und eingeknastet. Nicht viel besser ergeht es der inländischen linken/revolutionären Bewegung. Unzählige Verfahren gegen AntifaschistInnen, Angriffe auf Medien wie die Junge Welt oder Indymedia oder der kalte Verbotsversuch gegen die DKP, sind nur einige Beispiele für die faschistisch geprägten Kontinuitäten der “vereinigten” Bundesrepublik. Ganz allgemein ist es nicht unsere Intention zu behaupten, dass in der DDR alles “besser” war, zumal wir (gröstenteils) aufgrund unseres Alters dazu garnicht in der Lage sind. Allerdings ist es uns ein Bedürfnis festzuhalten, dass der Weg hin zu einer vom Kapitalismus befreiten Gesellschaft von der Basis des realexistierenden Sozialismus der DDR ausgehend, greifbarer ist als aus der seit 31 Jahren vorherrschenden Diktatur der Banken und Konzerne. Außerdem lässt sich gerade an dem mit dem heutigen Tag verbundenden, sich jährlich wiederholenden Gebahren der Herrschenden deutlich ablesen, welche Angst diese wieterhin vor einer ehemals existenten Alternative zu ihrer bestehenden Ordnung haben. Diese Angst ist ein Punkt an dem wir als Klasse der Ausgebeuteten ansetzen müssen. Für eine grundlegende Veränderung der gesellschaftlichen Bedingungen, hin zu einer Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung, sind für uns folgende Dinge von großer Bedeutung. Um die Geschichtsschreibung der Herrschenden richtig hinterfragen und widerlegen zu können und dadurch der Idee einer auf Solidarität basierenden Gesellschftsordnung wieder Gewicht zu verleihen, ist gerade für unsere Generation der Austausch mit Menschen, die lange Zeit in der DDR gelebt haben, sehr wichtig. Wenn wir uns im Gespräch mit dieser Generation ein eigenes Bild von einer sozialistischen Gesellschaft machen können, haben wir schon viel gewonnen. Aufbauend auf diesem Erfahrungsschatz können unsere Projekte der Selbstorganisierung und des Klassenkampfes von unten, nur profitieren und wachsen. Diese Projekte sind der Schlüssel zum Aufbau von Gegenmacht und Autonomie auf politischer, sozialer, kultureller und organisatorischer Ebene. In diesem Sinne, lasst uns am 03. Oktober gemeinsam ein starkes Zeichen gegen Ausbeutung und Unterdrückung setzen. https://m.facebook.com/infoladen.stadtfeld/photos/a.1298914796880050/3930526393718864/?type=3&;source=48

Informationsschreiben des GBA im §129 Verfahren Berlin//Athen

26.09.21 anna artur.1Seit einigen Tagen, fast genau ein Jahr nach Offenlegung des § 129-Verfahrens gegen sieben Beschuldigte in Berlin, verschicken die zuständigen Sachbearbeiter:innen des Generalbundesanwalts Informationsschreiben an Dritt-Betroffene von Überwachungsmaßnahmen in dem laufenden Verfahren. Ursprünglich veröffentlicht von Indymedia DE. Nach geltendem Gesetz sind die Behörden verpflichtet, die Personen zu informieren, welche im Zusammenhang mit Überwachungen der beschuldigten Personen identifiziert und verwertet wurden. Das heißt alle, die in Observationen, aufgebauten Kameras, Telekommunikationsüberwachungen oder in den verwanzten Fahrzeugen erkannt wurden, werden nun von der Bundesanwaltschaft darüber informiert. Aus den Briefen geht hervor, auf welcher Rechtsgrundlage der jeweilige Eingriff stattgefunden haben soll. Das heißt, Gültigkeitszeitraum des Gerichtsbeschlusses, bzw. der Anordnung durch die Bundesanwaltschaft, werden benannt, genauso wie die jeweilige Maßnahme z.B. „längerfristige Observationen“, „Einsatz technischer Mittel“ oder „Aufzeichnung des nicht öffentlich gesprochenen Worts außerhalb von Wohnungen“. Weiterhin wird im Schreiben explizit daraufhin gewiesen, dass gegen die Dritt-Betroffenen nicht ermittelt wird. Wer möchte, kann ein Überprüfungsantrag stellen um die Rechtmäßigkeit der Maßnahme feststellen zu lassen. Diese Informationsschreiben sind nicht gleichbedeutend mit einem Ende dieses Verfahrens, es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass Menschen betroffen von operativen Maßnahmen und TKÜ‘s sind und sein werden. Es gilt weiterhin: Anna und Arthur halten‘s Maul – Keine Spekulationen! Solidarität ist eine Waffe! Weitere Infos zum 129 Berlin//Athen: Hardfacts: https://kontrapolis.info/586/ Update: https://kontrapolis.info/1905/ https://enough-is-enough14.org/2021/09/25/informationsschreiben-des-gba-im-§129-verfahren-berlin-athen/

DD: 22.September.2021: Bericht zum 18.Prozesstag

26.09.21 antifa.Prozessbegleitung-300x200Bericht vom 4. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren nach §129 am OLG Dresden. Am 4. Prozesstag im Antifa-Ost-Verfahren wurden der bei einem Angriff in Connewitz am 08.01.19 geschädigte Kanalarbeiter Tobias N., sowie einer seiner Kollegen und der ermittelnde Polizei Hauptmeister G. als Zeugen gehört. Zur Diskussion kam es über das Abspielen einer Tonaufnahme aus einer PKW-Innenraumüberwachung. Die Entscheidung darüber wurde zunächst verschoben. Erneut warteten seit den frühen Morgenstunden Unterstützer:innen vor dem Gebäude des OLG Dresden. Wie auch die Tage zuvor waren keine Nazis vor Ort, auch Presse tauchte erst zu Verhandlungsbeginn auf. Im Gerichtssal wurden die Beschuldigten heute nur mit gedämpften Applaus begrüßt, da der Senat ausrichten hatte lassen, dass er diesen nicht auf Dauer dulden würde. Um 9:45 Uhr begann der Verhandlungstag. Als erster Zeuge wurde der Geschädigte Tobias N. gehört, der am 08.01.19 in Connewitz Opfer eines Angriffs durch vermummte Personen wurde. Er schilderte den Vorfall zunächst aus seiner Erinnerung. Während eines Arbeitseinsatzes in der Bornaischen Str./Hammerstr. habe unvermittelt eine vermummte Person vor ihm gestanden und ihm ins Gesicht geschlagen. Durch diesen Schlag seien seine Augenhöhle und Jochbein zertrümmert worden. Daraufhin sei er zu Boden gegangen und habe Schläge von mehreren Personen wahrgenommen. Dadurch habe er Verletzungen an Kopf und Rücken davongetragen. Laut Gutachter seien den Verletzungen zufolge dabei nicht nur Fäuste zum Einsatz gekommen. Er schilderte ausführlich angebliche Folgeerscheinungen. So habe er immer noch Angst alleine unterwegs zu sein. Der Vorsitzende Richter Schlüter-Staats sprach N.‘s rechtsextreme Vergangenheit an. Als Jugendlicher hat N. diverse Straftaten, in Zusammenhang mit der rechten Szene, wie das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole, begangen und wurde u.a. mit 16 Jahren zu 6 Monaten Bewährung verurteilt. N. meinte er habe “mit allem abgeschlossen”, die Bewährungsstrafe habe ihm zum Umdenken veranlasst. In Zusammenhang mit seiner rechtsextremen Vergangenheit wurden Fragen zum vermuteten Tatgrund gestellt. Hier wird eine Mütze der rechten Marke “Greifvogel wear” aus Dresden mit der Aufschrift “radical warrior clothing – strength against the modern world” vermutet. N. bestritt etwas über die Marke zu wissen, er habe die Mütze vor langer Zeit von einem Freund geschenkt bekommen. Es wurden spezifischere Fragen zum Ablauf seines Tages gestellt. Er sei den ganzen Morgen in Connewitz unterwegs gewesen um Kanäle zu überprüfen, dabei habe er die Mütze aber noch nicht getragen. Ein paar Fragen später meinte er dann aber sich doch erinnern zu können, dass er die Mütze schon vorher aufgesetzt habe. Eine halbe Stunde nach Verhandlungsbeginn erschien nun auch Nebenklageanwalt Hanning mit Maske unter der Nase. Es wurden Ausschnitte aus einer Vernehmung von N. verlesen und Fotos vom Tatort gezeigt. Diese deckten sich mit N.’s Aussagen. N. ist sich sicher, dass es sich bei dem Angreifer um einen Mann mit kräftiger Statur handelte. Er könne sich nicht mehr daran erinnern, dass der Angreifer gesprochen habe, daraufhin wurde ihm vorgehalten, dass er in der polizeilichen Vernehmung angegeben habe der Angreifer habe etwas gesagt, aber er habe kein Wort verstanden, da es sich um eine “osteuropäische Sprache” gehandelt habe. In einer weiteren Vernehmung hatte er ausgesagt, der Mann habe deutsch mit Akzent gesprochen. Des weiteren gab er an, er hätte die Augenpartie und Nase des Angreifers erkennen können, in einer Vernehmung hatte er allerdings angegeben der Angreifer habe eine Sonnenbrille getragen. Die Person habe ihn an seinen rumänischen Kollegen Igor erinnert. Er würde allerdings ausschließen, dass dieser das war. Auch konnte er sich nicht erinnern, ob die Angreifer vermummt waren, hatte damals aber angegeben, sie hätten Sturmhauben getragen. Darauf folgte die Frage des Vorsitzenden, ob er schon einmal “live” Menschen mit Sturmhaube gesehen habe. Die Antwort lautete “ja”. Zum Kontext machte er keine Aussage. N. fiel selber auf, dass er sich oft widerspricht – er habe nach dem Vorfall versucht das Geschehene “zusammenzusetzen”, da er sich nicht mehr an alles erinnern konnte. So erzählte er zum Beispiel, die Angreifer hätten aufgehört als eine Straßenbahn vorbei fuhr. Gab aber später zu, dass er das nicht mitbekommen habe, sondern von seinem Kollegen erfahren. Nach einer halben Stunde Pause wurden Bilder der fraglichen Mütze, sowie ein google maps Ausschnitt des Gebiets gezeigt. Dabei kam es zu Verzögerungen aufgrund der technischen Inkompetenz des Senats. Die Bundesanwaltschaft befragte N. auffällig detailliert nach gesundheitlichen Folgen, Kosten und Behandlungen. Dabei kam heraus, dass N. das Krankenhaus zweimal gegen ärztlichen Rat verlassen und auch eine psychotherapeutische Behandlung nach 2-3 Sitzungen abgebrochen hat, da diese “nix gebracht” habe. Dennoch habe er Psychopharmaka verschrieben bekommen. N. betonte mehrmals, er hätte sein Augenlicht verlieren können, sei aber nicht mehr zum Arzt gegangen. Nun wollte auch Nebenklageanwalt Hanning Fragen stellen, die Verteidigung widersprach, die NK hätte kein Recht Fragen zu stellen, da sie dieser Vorfall nicht betreffe. Es kam zur Diskussion mit dem Vorsitzenden – die NK durfte doch Fragen stellen. RA Hanning fragte ob N. die Augenbrauen des Angreifers gesehen habe. Der Vorsitzende mischte sich ein – die Frage sei schon vorher beantwortet worden. Hanning suggestierte ob N. den Angreifer bei den Beschuldigten wiedererkennen könne. Dies rief Empörung im Zuschauer:innenraum hervor. N. verneinte. RA Aufurth beanstandete, dass der Vorsitzende Internetzugang habe (da dieser auf google maps zugreifen konnte) und stellte erneut einen Antrag auf Internet für alle im Saal. Der Zeuge wurde entlassen. Bilder des verletzten N. wurden gezeigt. Nach nur 1,5h Anwesenheit verließ RA Hanning wieder den Saal. Als nächstes wurde Mathias P., ein Kollege von Tobias N., in den Zeug:innenstand berufen. Er berichtete, er habe auf der Rückseite des LKW gestanden, als zunächst ein maskierter Mann vor ihm gestanden und gesagt habe “von dir wollen wir nichts, geh mal bitte zur Seite”. Dann habe er sich umgedreht und plötzlich habe ein maskiertes “Mädchen” vor ihm gestanden, gesagt “der ist ein Nazi, der hats verdient” und “bleib da stehen, dann passiert dir auch nix”, wobei sie ihm eine “Flasche”, eine Art “kleinen Feuerlöscher” ins Gesicht gehalten habe. P. will die Geschlechter der Personen anhand der Stimme identifiziert haben. Es seien 2-3 weitere männliche Personen dazu gekommen, die mit der ersten männlichen Person um den LKW herum, auf die der Straße zugewandten Seite, wo N. gestanden habe, gegangen seien. Das “Mädchen” sei bei ihm geblieben und habe ihn “in Schach gehalten” und sich nicht an der Körperverletzung beteiligt. Er habe nicht gesehen was hinter dem LKW geschehen sei, aber habe Schreie gehört. P. betonte öfters, dass die Vermummten ihm gegenüber nicht aggressiv, sondern ruhig und “anständig” gewesen seien. Als wenige Momente später eine Straßenbahn vorbeigefahren sei, seien die Vermummten an ihm vorbei zusammen in südliche Richtung geflohen. Er beschrieb das “Mädchen” als sportlich, schlank, deutsch und 1,70- 1,75m groß. Alle seien schwarz, mit Sturmhauben und wahrscheinlich Handschuhen gekleidet gewesen. Sie hätten keinen Akzent oder Dialekt gehabt, sondern “normales Deutsch” gesprochen, was der Aussage N.’s eines osteuropäischen Akzents oder osteuropäischen Sprache widerspricht. In der Mittagspause sammelten sich die Zuschauer:innen wieder vor dem Gerichtsgebäude. Dabei kam es zu einem kurzen Zwischenfall mit einem Nazi, der im Vorbeifahren aus seinem Auto heraus laut “Todesstrafe” in Richtung der Menschen vor dem OLG rief. Nach der Pause wurde die Befragung des Zeugen P. fortgesetzt. P. wurde nach der (früheren) rechten Gesinnung N.‘s gefragt, wozu P. keine Angaben machen könne, da er N. zu dem Zeitpunkt erst seit einem Tag gekannt habe. Auch die Marke der Mütze habe ihm nichts gesagt. P gab jedoch an N. habe die Mütze den ganzen Tag getragen, was N.’s Aussagen eindeutig widerspricht. Nach kurzer Befragung durch die Verteidigung, stellte die Nebenklage Fragen. Nebenklageanwalt Tripp fragte sehr direkt, ob P. in der Angeklagten Lina E. das “Mädchen” wiedererkenne. Erneut kam Empörung im Zuschauer:innenraum auf. Die Verteidigung beanstandete sofort die Frage. Der Vorsitzende meinte, der Zeuge habe bereits angegeben sich nicht an die Augenpartie erinnern zu können, außerdem sei eine solche Gegenüberstellung nicht verwertbar, wenn dann müsse man mehrere Personen gegenüberstellen. Die Frage wurde nicht beantwortet. Der Zeuge wurde entlassen und der ermittelnde Polizeihauptmeister G. in den Zeug:innenstand berufen. Direkt beschwerte sich die Verteidigung, dass der Zeuge bewaffnet ist und es dadurch zu Einschüchterung kommen könnte. Daraufhin verließ der Zeuge den Saal wieder für 5-10min um seine Dienstwaffe und Schlagstock abzugeben. Der Vorsitzende Richter begann direkt mit der Befragung, ohne dass der Zeuge zunächst erzählen konnte woran er sich erinnert, was die Verteidigung beanstandete, da es gegen §69 StPO verstoße. Der Vorsitzende war sichtlich genervt von der Beanstandung seiner Vorgehensweise. Als G. am Tatort ankam sei N. in einem Hostel gewesen und dort von Kollegen und der Inhaberin versorgt worden und habe sich nicht erklären können warum er zusammengeschlagen wurde. Aufgrund seiner “polizeilichen Intuition” habe G. die Vermutung angebracht es habe an der Mütze liegen können, da es “in Leipzig öfter vorkomme, dass Menschen aufgrund ihrer Kleidung angegriffen werden”. Als er N. auf die Mütze angesprochen habe, habe dieser erzählt er habe sie von einem Freund geschenkt bekommen, aber habe den Namen des Freundes nicht nennen wollen. Zur Vorbereitung habe G. (im Gegensatz zu KK Schlieker) nur Zugriff auf seine eigenen Aufzeichnungen und nicht die gesamte Akte gehabt. Es habe außer der Mütze noch weitere Ermittlungsansätze gegeben – welche das waren sagte er allerdings nicht, auch der Ermittlungsansatz “Igor” sagte G. nichts. Für eine Spurensicherung habe es keinen Anlass gegeben, eine Tatortfahndung sei ohne Ergebnisse eingestellt worden. Nachdem der Zeuge entlassen wurde, sollte eigentlich eine Tonaufnahme aus einer PKW-Innenraumüberwachung abgespielt werden. Die Verteidigung legte jedoch Einspruch ein und es kam zu Diskussionen über die rechtlichen Grundlagen der Verwertung dieses Beweismittels. Die Begründung der Verteidigung: Innenraumüberwachung ist ein schwerer Grundrechtseingriff und darf nur durchgeführt werden wenn eine Katalogtat vorliegt (z.B. §129). Anklagepunkte (v.a. §129) könnten noch wegfallen,was nur noch Körperverletzung als Anklagepunkt überließe, was keine Katalogtat ist. Somit wäre die Verwendung dieser Beweismittel nicht mehr möglich. Die Bundesanwaltschaft erwiderte sie sei überzeugt davon, dass der Vorwurf nach §129 bestehen bleibt, sonst hätte die Verhandlung gar nicht erst am OLG stattgefunden. Hinzu kommt, dass die Überwachung nicht im Zuge dieses, sondern eines anderen §129 Verfahrens stattfand. Die Beweismittel könnten zwar trotzdem als Zufallsfund genutzt werden, aber hier ist die Rechtslage schwierig, was auch der Vorsitzende zugab. Der Senat und die Bundesanwaltschaft waren der Meinung die Erhebung (also das Abspielen im Gerichtssaal) sei unabhängig von der rechtlichen Grundlage zur Verwertung dieser möglich. RA Nießing widersprach jedoch – auch die Erhebung sei nicht rechtlich gedeckt. Die Entscheidung wurde verschoben. Der Vorsitzende empörte sich noch über die Verwendung des Begriffs “vermeintliche Opfer”, wem er die Verwendung zuschreibt bleibt unklar. Es sei ja keine Frage, dass Hr. N. “schrecklich zugerichtet” worden sei. Während seiner Ausführungen über die “schrecklichen Taten” nahm er oft Bezug zu Lina, nicht jedoch zu den anderen Beschuldigten. Außerdem schien er überzeugt, dass die “kriminelle Vereinigung” existiert hat. Abschließend wurde verkündet, dass für den 22.09. Enrico Böhm geladen werde und der Zeuge Schlieker weiter vernommen werden soll. Außerdem ist die Zeugin Fr. D. erneut geladen. Der Verhandlungstag endete um 14:55 Uhr. Fortgesetzt wird die Verhandlung am Dienstag, den 21.09.21 um 09:30 Uhr. https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-4-prozesstag-14-09-21/v

RAF-Geschichte

29.09.21 briefwechsel-zwischen-christa-eckes-und-hueseyin-celebi-erschienen-07-30-2021Warum man das nach über 30 Jahren noch lesen soll? Zunächst, weil man etwas über die Schwierigkeiten erfährt, unter Isolationshaftbedingungen eine Diskussion führen zu können. Immer wieder stockte die Kommunikation, weil Briefe von den Behörden abgefangen wurden oder erst nach Wochen ankamen. Der junge Kurde ist im Vorfeld des Massenprozesses in Düsseldorf daran interessiert, mehr über den Umgang der BRD-Justiz mit antagonistischen Linken zu erfahren. Dafür konnte Eckes viele Beispiele liefern. Christa Eckes gehörte zu den Gefangenen der RAF, für deren Freilassung ein Teil der außerparlamentarischen BRD-Linken in den 1980er Jahren kämpfte. Sie hat vom April 1988 bis Dezember 1989 einen Briefwechsel mit Hüseyin Çelebi geführt, der im Rahmen der Repression gegen kurdische Aktivist*innen verhaftet worden war. Die ehemaligen RAF-Gefangenen Gisela Dutzi, Sieglinde Hoffmann und Brigitte Mohnhaupt haben diesen Briefwechsel nun veröffentlicht. Warum man das nach über 30 Jahren noch lesen soll? Zunächst, weil man … … etwas über die Schwierigkeiten erfährt, unter Isolationshaftbedingungen eine Diskussion führen zu können. Immer wieder stockte die Kommunikation, weil Briefe von den Behörden abgefangen wurden oder erst nach Wochen ankamen. Der junge Kurde ist im Vorfeld des Massenprozesses in Düsseldorf daran interessiert, mehr über den Umgang der BRD-Justiz mit antagonistischen Linken zu erfahren. Dafür konnte Eckes viele Beispiele liefern. Das macht die Lektüre heute noch lohnend. Am Rande kommen die weltpolitischen Umbrüche jener Monate zur Sprache. Über den letzten großen Hungerstreik der RAF-Gefangenen, an dem Eckes teilnahm, erfährt man nur wenig. Politische Differenzen, die an einigen Stellen anklingen, wollten beide nicht unter Knastbedingungen verhandeln. Doch in Freiheit konnten sie sich nie begegnen. Eckes starb 2012 an Leukämie, Çelebi bereits 1992 als Guerillero in Kurdistan. Ein Kapitel, das den Briefkontakt his- torisch einordnet, wäre wünschenswert gewesen. Peter Nowak https://peter-nowak-journalist.de/2021/09/28/raf-geschichte/#more-22921

Alarm! Imperialismus und mexikanischer Staat zensieren Account von Sol Rojo

An die Arbeiterklasse und das Volk von Mexiko An das internationale Proletariat und die unterdrückten Völker der Welt An die brüderlichen demokratischen und revolutionären Organisationen Das Mexiko der „demokratischen Freiheiten“, das Mexiko der „Freiheit der Meinungsäußerung“, das „unabhängige“ Mexiko, das seine falschen patriotischen Schreie von „Unabhängigkeit“ schreit, ist eigentlich DAS MEXIKO DER DIKTATUR DER GROSSGRUNDBESITZER UND DER GROSSBOURGEOISIE, DIE DEM YANKEE-IMPERIALISMUS UNTERGEORDNET SIND. Das haben wir schon immer gewusst und angeprangert. Der halbkoloniale Zustand, der auf dem Volk Mexikos lastet, bestimmt den Abbau der "nationalen Souveränität" und der gesamten wirtschaftlichen, politischen, kulturellen, militärischen usw. Unterordnung unseres Landes durch den Imperialismus, hauptsächlich Yankee. Dies erklärt die Auferlegung von Megaprojekten der Enteignung und des Todes, die Unterzeichnung von Wirtschaftsverträgen, die dem Imperialismus günstig sind, und die Billigung einer volksfeindlichen Politik, die von internationalen Wirtschaftsorganisationen gegen unser Volk diktiert wird! Dies wird aus allen Blickwinkeln des gesellschaftlichen Lebens beobachtet, in dem Fall, den wir heute anprangern, aus den "gesegneten" sozialen Netzwerken (wie AMLO sie nennt), die vom Imperialismus kontrolliert werden. Es ist nicht überraschend. Das Eigentum an den Medien liegt bei der Oligarchie, in diesem Fall dem Magnaten Jack Dorsey, der Twitter besitzt und Teil des digitalen Kommunikationsmonopols der Yankees ist. Wir sind nicht überrascht, denn es ist klar, dass es keine fortschrittlichen Magnaten oder guten Imperialisten gibt; beide bilden den Klassenfeind des Proletariats und der Volksmassen der ganzen Welt. Aufgrund des Vorstehenden verurteilen wir Folgendes: I. Aufgrund unserer Aktivitäten und unseres politischen Kampfes, der in sozialen Netzwerken und digitalen Medien verbreitet wird, hat der Yankee-Imperialismus in Absprache mit dem mexikanischen Staat jahrelang unsere digitalen Medien sabotiert und sie mehr als einmal gehackt. II. Im Laufe des Jahres 2021 hatten wir verdächtige Aktivitäten auf unserem Blog registriert: https://solrojista.blogspot.com/ auf unserem Facebook-Account: Sol Rojo und auf dem Twitter-Account: @SolRojoOax III. Nun, speziell unser Twitter-Account: @SolRojoOax wurde gesperrt, weil er „verdächtige Aktivitäten“ meldet , die „Sicherheitsregeln verletzen“. Die Daten der Angriffe auf unsere digitalen Medien fallen mit dem Zeitpunkt zusammen, an dem unsere Organisation beschlossen hat, die von der Zapatistischen Armee der Nationalen Befreiung herausgegebene Erklärung für das Leben zu unterzeichnen, der wir als Teilnehmer an den verschiedenen Aufrufen der EZLN angehören, wie das JA in der Konsultation am 1. August, die zum Kampf für Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer des Staatsterrorismus aufgerufen hat, die Nationale Kampagne für Wahrheit und Gerechtigkeit selbst, die die Namen der Opfer verbreitet, einschließlich der Namen unserer Genossen Ernesto Sernas García und Luis Armando Fuentes Aquino, in Solidarität mit den 421 und „Extemporánea“ Delegationen, die nach Europa aufgebrochen sind, und in jüngster Zeit aus Solidarität mit den Wanderarbeitern, die im Stadtgefängnis von Tapachula, Chiapas, inhaftiert sind und vom Nationalen Migrationsinstitut und der Nationalgarde (viertes reaktionäres Armeekorps im Krieg gegen das Volk) belagert werden. Jetzt, wo sich die Nachricht vom biologischen Tod des großen Vorsitzenden Gonzalo, dem Führer der peruanischen Revolution und der proletarischen Weltrevolution, verbreitet hat, haben wir auch angeprangert, dass der alte peruanische Staat in Komplizenschaft mit dem Yankee-Imperialismus nach fast 29 Jahren Gefängnis, Isolation, Folter und grausamer Behandlung ermordet wurde. Wir haben Position bezogen, indem wir darauf hingewiesen haben, dass der Vorsitzende Gonzalo der größte Marxist-Leninist-Maoist - hauptsächlich Maoist - war, der auf der Erde lebt, und dass es wie gestern seine Gesundheit und sein Leben verteidigen musste, heute ist es notwendig sein allmächtiges Denken zu verteidigen, das wahr ist und universelle Gültigkeit für die Arbeiterklasse und die unterdrückten Völker der Welt hat. Sicherlich denken der Imperialismus und der alte mexikanische Staat, dass sie unsere Stimme durch Hacken, Sabotieren, Blockieren oder Löschen unserer digitalen Medien zum Schweigen bringen können. Darauf antworten wir, dass es sich bei uns um einen Klassenkampf handelt, und dieser wird hauptsächlich auf der Straße, mit Organisation und politischem Kampf, definiert. Soziale Netzwerke und digitale Medien werden von der Oligarchie und dem Imperialismus kontrolliert. Die Straßen gehören uns! Allerdings ist zu beachten, dass Angriffe auf die digitale Sicherheit von Volksbewegungen in der Regel mit massiver oder selektiver physischer Repression gegen diese einhergehen. Deshalb machen wir den alten mexikanischen Staat, seine verschiedenen Regierungsebenen und den Yankee-Imperialismus für jede Aggression verantwortlich, die sich irgendwo in der Republik gegen unsere Organisation oder Militanz entwickeln könnte. Angesichts der Repression, Mobilisierung! Mit der Roten Sonne wird das Volk gewinnen! Strömung des Volkes Rote Sonne Zentralkomitee Mexiko. 16.09.2021

EWIGER RUHM DEM VORSITZENDEN GONZALO!

Proletarier aller Länder, vereinigt euch! "Als Materialist weiß ich, dass das Leben eines Tages enden wird. Das Wichtigste für mich ist, ein Optimist zu sein, mit der Überzeugung, dass andere die Arbeit, für die ich mich einsetze, fortsetzen und weiterführen werden, bis sie unser Endziel, den Kommunismus, erreichen. Denn die Angst, die ich haben könnte, ist, dass niemand weitermacht, aber diese Angst verschwindet, wenn man Vertrauen in die Massen hat. Ich glaube, die schlimmste Angst ist es, kein Vertrauen in die Massen zu haben, zu glauben, dass man unentbehrlich ist, dass man der Mittelpunkt der Welt ist. Ich glaube, das ist die schlimmste Angst, und wenn man von der Partei, von der proletarischen Ideologie, vor allem vom Maoismus, geschmiedet wird, wenn man versteht, dass die Massen die Macher der Geschichte sind, dass die Partei die Revolution macht, dass der Fortschritt der Geschichte sicher ist, dass die Revolution der Haupttrend ist, dann verschwindet die Angst. Was bleibt, ist die Befriedigung, gemeinsam mit anderen dazu beizutragen, den Grundstein zu legen, damit eines Tages der Kommunismus leuchtet und die ganze Erde erhellt." - Vorsitzender Gonzalo Am 11. September wurde das schändliche Attentat auf den Vorsitzenden Gonzalo verübt. Die schwarzen Herolde der Reaktion behaupten, der Mann sei tot und bereits verschwunden. Aber das ist er nicht, der Vorsitzende Gonzalo lebt in den Kommunisten und Revolutionären Perus, in den tiefsten Eingeweiden des peruanischen Proletariats und Volkes; er lebt in uns, den Kommunisten und Revolutionären der Welt, in den Herzen und Köpfen des internationalen Proletariats und der Völker der Welt. Der Vorsitzende Gonzalo ist nicht tot, denn er ist mehr als ein Mensch, er ist ein Weg, ein Gedanke, ein leuchtender Pfad, dem Millionen mit unerschütterlichem Glauben folgen, indem sie die roten Fahnen des Kommunismus mit Hammer und Sichel an der Spitze hissen, eiserne Legionen von Arbeitern und Bauern werden unter der Führung der kommunistischen Parteien geschmiedet, um den Himmel zu stürmen. Wie der Vorsitzende Gonzalo selbst zu dem Zeitpunkt sagte, als er in Kriegsgefangenschaft geriet: Sie kamen zu spät, ihre Gedanken bleiben bei den anderen. Der Vorsitzende Gonzalo kann nicht verschwinden. Der Vorsitzende Gonzalo war ein organischer Optimist, er hatte grenzenloses Vertrauen in die Kommunisten und die Massen, und das hat er uns vorgelebt. So werden wir in diesem Moment, in dem wir Marxisten-Leninisten-Maoisten den Größten von uns allen nicht mehr in Fleisch und Blut unter uns haben und die tiefste Trauer empfinden, nicht zulassen, dass Tränen unsere Augen trüben, sondern unsere brennende Leidenschaft materialisiert sich in transformativer Kraft, erfüllt uns mit Energie und stärkt weiter unsere Entschlossenheit, niemals die Waffen niederzulegen, bis zum Kommunismus, und mit Blut und Feuer mit dem Volkskrieg alle Unterdrückung und Ausbeutung vom Angesicht der Erde zu fegen. Lasst die feigen Mörder wissen, dass das schreckliche Verbrechen nicht ungestraft bleiben wird, das Volk wird Gerechtigkeit üben, denn nur das Volk weiß, wie man sie übt, und revolutionäre Gerechtigkeit mag Zeit brauchen, aber sie wird kommen. Wir alle wissen, wer die Mörder sind, sie sind die Henker des Volkes, sie sind die Imperialisten, die Reaktionäre und die Revisionisten. Sie haben Namen: Biden, Castillo und Miriam. Es ist der Yankee-Imperialismus, der den konterrevolutionären Krieg in Peru gelenkt hat, es ist seine ruchlose CIA, die die psychologische Kriegsführung als einen wichtigen Teil ihrer so genannten "Kriegsführung niedriger Intensität" gegen den Vorsitzenden Gonzalo, die Kommunistische Partei Perus (KPP) und den Volkskrieg gelenkt hat und dies weiterhin tut. Es war die CIA, die mit Hilfe ihrer Agenten wie Montesinos und Merino die Fälschungen gegen den Vorsitzenden Gonzalo fabriziert hat, und sie waren es, die die Ermordung direkt gesteuert haben; dies ist die direkte Verantwortung des höchsten Vertreters des US-Imperialismus, des völkermordenden Kriegstreibers Biden. Die völkermordenden Streitkräfte des alten peruanischen Staates, die mit ihren blutigen Klauen das Attentat als Teil des Völkermords an der KPP und dem peruanischen Volk direkt ausgeführt haben. Aber ihr wahnsinniger Hyänenhass konnte nur unter dem politischen Deckmantel der Regierung des Rondero Castillo und seiner kriminellen Bande von Opportunisten, Ausverkäufern und Faschisten aller Couleur freien Lauf haben; nur unter dem Deckmantel einer "linken" Regierung wagten es die Streitkräfte, das Verbrechen auszuführen, das sie unter allen vorherigen Regierungen nicht zu tun wagten. Es war die Ratte Miriam, die an der Spitze der revisionistischen und kapitulationistischen rechtsopportunistischen Linie steht, die vom ersten Moment an ihr "Prestige" zur Verfügung gestellt hat, um dem Schwindel des "Friedensabkommens" "Glaubwürdigkeit" zu verleihen; sie war es, die mit ihrem "Telefonanruf", mit den Videomontagen, den "Gedichten" und den "Mamotretos" den Schaden ermöglicht hat, den die reaktionären Agenten der KPP und dem Volkskrieg zugefügt haben; diese Ratte wird als die finsterste Erzverräterin in die Geschichte eingehen; die nach dem Vorbild von Lin Piao den Vorsitzenden Gonzalo ikonisiert hat, um ihn zu stürzen und zu töten, die schmutzigste Revisionistin, die vergeblich versucht hat, die Partei und den Volkskrieg zu liquidieren und deren Hände mit dem heiligen Blut des Vorsitzenden befleckt wurden. Der Vorsitzende Gonzalo hat alle Pläne der Konterrevolution vereitelt. Zu keinem Zeitpunkt, als wir seine Stimme hören konnten, vertrat er eine andere als seine übliche Position: dass der Volkskrieg unweigerlich siegen wird, und dass seine Verhaftung nur eine Krümmung auf dem langen Weg der peruanischen Revolution zur Eroberung der Macht im ganzen Land war. Er verwandelte das Konzentrationslager des Marinestützpunktes Callao in den höchsten Schützengraben des Volkskrieges und kämpfte bis zu seinem letzten Augenblick unermüdlich für den Sieg des Volkskrieges als Teil und im Dienste der proletarischen Weltrevolution, wobei er niemals seine Kondition verriet, indem er in absoluter Isolation auf die Knie ging. Deshalb hat es nie einen Beweis oder eine Grundlage für die absurden Anschuldigungen gegen ihn gegeben und es wird sie auch nie geben; das "Friedensabkommen" blieb Asche im Wind, der "Rückzug der Weltrevolution" und "die vierte Etappe der Partei und der peruanischen Gesellschaft" sowie all die anderen revisionistischen Barbareien kamen nie aus dem Kopf oder dem Mund des Vorsitzenden Gonzalo. Was für die Ewigkeit bleibt, ist seine theoretische und praktische Arbeit im Dienste des Kampfes für die wahre Emanzipation der Menschheit, für den Kampf für den Kommunismus. Obwohl wir erst im Laufe der Zeit die volle Bedeutung des Lebens und des Werkes des Vorsitzenden Gonzalo zu schätzen wissen werden, weil dies bei historischen Persönlichkeiten seines Formats immer der Fall ist, erlaubt uns nur ein kurzer Rückblick auf die Fakten, seine gigantische Rolle zu erkennen. Mit einer Handvoll Kommunisten initiierte der Vorsitzende Gonzalo die Rekonstitution der KPP, säuberte die Partei vom Revisionismus und rüstete sie in einem fast zwanzigjährigen harten Kampf zu einer Kriegsmaschine, die sie in die Lage versetzte, am 17. Mai 1980 den Volkskrieg zu beginnen, der den Höhepunkt der Rekonstitution bildete. Der Volkskrieg erschütterte Peru, Lateinamerika und die Welt; der Vorsitzende Gonzalo formte die revolutionären Streitkräfte des peruanischen Volkes (heute die Volksbefreiungsarmee) und leitete den Aufbau der Neuen Macht (Volkskomitees und revolutionäre Stützpunkte). Damit stellte er der Partei, der Klasse, das Hauptinstrument der Revolution, zur Verfügung und gab den breitesten und tiefsten Massen, hauptsächlich der armen Bauernschaft, die Möglichkeit, ihre Macht auszuüben, ihre wahre Demokratie zu leben und zum ersten Mal die Früchte ihres Schweißes und Blutes zu genießen. Ganz besonders betonen wir, dass der Vorsitzende Gonzalo persönlich den ersten marxistischen Kongress der KPP leitete und damit die von Mariátegui hinterlassene Aufgabe erfüllte, auf dem die Parteieinheitsbasis der KPP festgelegt wurde, die drei Elemente enthält: die Ideologie, den Marxismus-Leninismus-Maoismus, das Gonzalodenken, das Programm und die Allgemeine Politische Linie mit ihrem Zentrum, der Militärlinie, in der das Gonzalodenken in höchster Form zum Ausdruck kommen. Diese Parteieinheitsbasis ist das, was heute mehr denn je die Kommunisten Perus eint; wer sich nicht voll und ganz daran hält, ist kein Kämpfer der KPP. Es gab und gibt keine Parteitreffen der KPP, die den Ersten Kongress verleugnen, im Gegenteil, alle nachfolgenden Hauptereignisse, wie die drei Plena des Zentralkomitees der KPP, wurden vom Ersten Kongress geleitet und waren ihm untergeordnet. Es ist die Aufgabe der peruanischen Kommunisten, alle anstehenden Probleme der Revolution im Lande zu lösen, indem sie an der Parteieinheitsbasis festhalten und sie auf die neuen Bedingungen anwenden. Seit dem Tod des Vorsitzenden Mao und dem revisionistischen Putsch in China 1976 ist der Vorsitzende Gonzalo der Hauptprotagonist der roten Linie innerhalb der Internationalen Kommunistischen Bewegung. Mit dem Volkskrieg in Peru bewies er die universelle Gültigkeit des Maoismus und definierte ihn als die dritte, neue und höhere Stufe der Ideologie des internationalen Proletariats, und er war es, der zum ersten Mal die große Wahrheit aussprach, dass heute Marxist zu sein bedeutet, Marxist-Leninist-Maoist zu sein. Indem er die universelle Wahrheit des Maoismus schöpferisch anwendet, hat er dem internationalen Proletariat wichtige Beiträge zur Entwicklung seiner Theorie und Praxis geliefert, deren Bedeutung niemand leugnen kann - um die volle Bedeutung seiner Beiträge zu verstehen genügt es zu sehen, wie er uns mit seinem tiefen Verständnis des Prozesses des bürokratischen Kapitalismus entscheidend gerüstet hat, um alle revisionistischen Machenschaften zu zerschlagen, die die demokratische Revolution in den unterdrückten Ländern zu negieren versuchen, den Halbfeudalismus leugnen, um eine "sozialistische Revolution" mit "Akkumulation der Kräfte" mit legalen Mitteln durchzusetzen, um nur ein Beispiel zu nennen. Wenn wir uns heute um die Abhaltung der Vereinten Internationalen Maoistischen Konferenz bemühen, um einen entscheidenden Sprung im Kampf für die Wiedervereinigung der Kommunisten in der Welt zu machen und die Neue Internationale Organisation des Proletariats zu verwirklichen, folgen wir dem Beispiel des Vorsitzenden Gonzalo, der immer für die Einheit der Kommunisten gekämpft hat und uns gelehrt hat, dass wir in diesem komplexen Prozess von den gemeinsamen Prinzipien und den darauf basierenden Vereinbarungen ausgehen müssen, um inmitten des Klassenkampfes und des Zweilinienkampfes höhere Ebenen der Einheit zu erreichen. Es besteht kein Zweifel, dass die Figur des Vorsitzenden Gonzalo die eines Giganten des internationalen Proletariats ist, sein Werk ist unsterblich und wird ewig leben. Heute schließen die Kommunisten der Welt die Reihen um die KPP und ehren den Vorsitzenden Gonzalo, indem sie die Allgemeine Reorganisation der Kommunistischen Partei Perus mit all ihren Kräften unterstützen, um der Entwicklung des Volkskrieges einen großen Impuls zu geben. Wir wissen, dass unsere Genossen als Fortsetzer der Revolution, von Gonzalo geschmiedet, inmitten des Volkskrieges hartnäckig um die Erfüllung dieser Aufgabe kämpfen, und wir sind fest davon überzeugt, dass sie die anstehenden Probleme umso schneller lösen werden, je mehr sie sich an das halten, was der Vorsitzende Gonzalo aufgebaut hat. Es ist unsere rote Fahne, die in Peru weht, und wir verteidigen sie als solche. Wir hissen unsere Fahnen bis zum Gipfel. Wir stehen stramm und erheben unsere geballten Fäuste. Zu den Klängen der Internationale geloben wir, dem Beispiel des Vorsitzenden Gonzalo zu folgen, von ihm zu lernen, und dass er für immer in uns leben wird. ES LEBE DER VORSITZENDE GONZALO! ES LEBE DIE KOMMUNISTISCHE PARTEI PERUS! DER VOLKSKRIEG IN PERU WIRD UNWEIGERLICH SIEGEN! TOD DEM REVISIONISMUS! VEREINIGT EUCH UNTER DEM MAOISMUS! EWIGE EHRE UND RUHM DEM VORSITZENDEN GONZALO! 24. September 2021 Unterschriften: Kommunistische Partei Perus Kommunistische Partei Brasiliens (Rote Fraktion) Kommunistische Partei Kolumbiens (Rote Fraktion) Rote Fraktion der Kommunistischen Partei Chiles Komitee Rote Fahne - BRD Kommunistische Partei Ecuadors - Rote Sonne Komitee zur Gründung der (maoistischen) Kommunistischen Partei Österreichs Komitee für den Wiederaufbau der Kommunistischen Partei der Vereinigten Staaten Komitee für den Aufbau der maoistischen Kommunistischen Partei Galiziens Dem Volke Dienen - Kommunistischer Bund Norwegens Maoistisches Komitee in Finnland Irische Sozialistische Republikaner Weitere Unterschriften müssen noch bestätigt werden. Geschrieben von pehu 24. September 2021 Peru KPP Vorsitzender Gonzalo