Freitag, 13. November 2015

Ukraine: Deutsche „Friedensfreunde“ und das Recht auf Widerstand

 

von Dagmar Henn * vom 12. November 2015

Der Frieden war selten in einem solchen Ausmaß bedroht wie heute. Es brennt nicht eine Straße weiter, es brennt auf unserem Stockwerk. Und unsere Bundesregierung schüttet eifrig Öl ins Feuer.
Gemeint ist nicht der IS, gemeint ist das, was in der Ukraine seit etwa über einem Jahr geschieht. Gemeint ist ein Bürgerkrieg, der nicht nur geduldet, sondern gefördert wird. Viele schreckliche Bilder zeugen von diesem Krieg, von zerschossenen Häusern und zerrissenen Menschen im Donbass und von Odessa, wo ein faschistischer Mob am 2. Mai letzten Jahres Dutzende seiner Gegner im Gewerkschaftshaus erschoss, verbrannte oder erschlug.
Faschismus deutscher Züchtung
Diese Bilder zeugen davon, dass im letzten Jahr ist etwas Ungeheuerliches geschehen: Der Faschismus ist nach Europa zurückgekehrt. Davon spricht die Bundesregierung nicht. Dabei ist dieser ukrainische Faschismus eine deutsche Züchtung; der neue Nationalheld der jetzigen Kiewer Machthaber, Stefan Bandera, wurde von den Nazis gefördert und finanziert, schon lange vor dem deutschen Überfall auf Polen 1939. Die ukrainischen Nationalisten, die unter anderem das SS-Batallion Nachtigall stellten, dessen Symbol heute wieder beim ukrainischen Nazi-Freikorps Asow auftaucht, waren an den Massakern in Lemberg und Babij Yar beteiligt; sie stellten Wachen in Konzentrationslagern, und sie waren selbst nach der Niederlage Nazideutschlands jahrelang als Terroristen in der Sowjetunion tätig, finanziert und gelenkt unter anderem vom BND.
Der Maidan hat eine Ukraine geschaffen, die vor allem von einem geprägt ist, von einem zügellosen Hass gegen alles Russische. Ein Hass, der mit 500 Millionen Euro Bürgschaft der Bundesregierung und einem Kredit vom IWF und von der EU in Höhe von 40 Milliarden großzügig finanziert wird.
Deutsche Friedensfreunde?
Es wird oft behauptet, Steinmeier und Merkel hätten um einen Frieden gerungen. Aber in Wahrheit war es die EU – und damit vor allem Deutschland –, die Janukowitsch unter Druck gesetzt haben, er müsse das Assoziierungsabkommen unterschreiben. Und es war Steinmeier, der im Februar letzten Jahres ein Abkommen unterzeichnete, das die damalige „Opposition“ friedlich an die Macht bringen sollte, nur, um wenige Tage danach die Putschregierung sofort anzuerkennen. Oder: Hat Merkel etwa gerügt, dass die Bedingungen des Minsker Abkommens nicht eingehalten werden? Nein, das hat sie nicht. Sie hat Jazenjuk gelobt und ihm die weitere Unterstützung der Bundesregierung zugesichert. Im vergangenen Sommer, als der erste Hilfskonvoi aus Russland unterwegs war, hat auch die Bundesregierung ein großes Geschrei erhoben, dass dieser Hilfskonvoi nicht in den Donbass fahren dürfe, weil damit die „territoriale Integrität der Ukraine“ verletzt würde – und dass, obwohl die Genfer Konvention ziemlich eindeutig besagt, dass Humanitäre Unterstützung nicht behindert werden darf.
Interessant ist auch: Im Fernsehen wurde berichtet, dass die Bundesregierung 20 Opfer des ukrainischen Bürgerkriegs in deutschen Krankenhäusern behandeln ließe. Aber wen lässt sie denn behandeln? Kinder aus dem Donbass, die durch den Artilleriebeschuss der Städte schwer verletzt wurden? Nein. Angehörige von Nazibatallionen, die diese Städte beschießen. So sieht die deutsche Unterstützung für die Opfer dieses Krieges aus!
Wenn sie es wirklich wollten, hätten die deutschen „Friedensfreunde“ jederzeit die Möglichkeit, dem Kiewer Spektakel „den Stecker zu ziehen“. Die Ukraine ist nämlich pleite. Aber sie erhält großzügig deutsches Geld. Ohne dieses Geld wäre der Krieg im Donbass schnell Geschichte. Und wer glaubt, Berlin wüsste nicht, wie man das macht – eine Regierung an die Kandare nehmen –, muss sich nur ansehen, wie Schäuble und Co. mit Griechenland verfahren.
Waffen und Propaganda
Aber dieser Zynismus ist noch nicht das Schlimmste, was der deutsche Imperialismus zu bieten hat. Auch die immer weiter eskalierende Sanktionspolitik gegenüber Russland, die mit völlig hanebüchenen Vorwänden betrieben wird, ist nicht das Schlimmste. Das Schlimmste hingegen ist eine anrollende Kriegsmaschinerie, die nicht nur die Gestalt von US-amerikanischen Panzern hat, die quer durch Osteuropa rollten. Sie hat auch die Gestalt von deutschen Kampfflugzeugen, die schon seit letztem Sommer im Baltikum aufsteigen, jedes zweite Mal mit scharfer Munition. Sie hat die Gestalt von ununterbrochenen Manövern der NATO, ob im Schwarzen Meer, im Baltikum oder immer wieder auch in der Ukraine.
Die Kriegsmaschinerie wird dabei begleitet von einer anhaltenden und umfassenden Propagandawelle. Nirgends ist diese Propaganda so dicht wie in Deutschland. Wäre diese Propagandawelle möglich gegen den Willen der Regierung, gegen Friede Springer und Liz Mohn, die Eigentümer der beiden größten Medienkonzerne, die regelmäßig mit Frau Merkel Kaffee trinken? Wäre sie möglich, wenn Merkel oder Steinmeier, widersprechen würden?
Aber sie widersprechen nicht. Im Gegenteil: In der ausländischen Presse (und damit meine ich nicht die russische) lässt sich lesen, dass die Bundesrepublik die Sanktionen gegen Russland in der EU durchgesetzt hat. Sie haben also nicht nur nicht widersprochen. Sie haben diese Politik vorangetrieben. Sie sind keine hilflosen Opfer einer US-amerikanischen Aggression, sie gehören selbst mit zu den Aggressoren. Es wäre ohne weiteres möglich, die internationalen Organisationen, die eine nach der anderen verheizt werden, zu nutzen, um die Entwicklung aufzuhalten. Die OSZE sieht alles, aber benennt nichts. Alle diese „edlen“ und „guten“ Institutionen, wie z.B. Amnesty International, schweigen sich aus über die Verbrechen, die in der Ukraine begangen werden.
Widerstandsrecht
Es wird nötig, das, was unsere Verfassung sein soll, wieder ernst zu nehmen. Im Artikel 26 des Grundgesetzes steht: Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Die Finanzierung des ukrainischen Bürgerkriegs ist eine solche Handlung, die geeignet ist und in der Absicht vorgenommen wird, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören.[1]
Das Grundgesetz wurde nicht allzu lang nach dem Ende eines Angriffskrieges geschrieben, der von deutschem Boden ausging. Es gibt keine andere Handlung, die so klar und eindeutig verurteilt wird. Es gibt nur an dieser Stelle eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen. Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Das ist eindeutig. Ein Angriffskrieg ist in der Sprache des Grundgesetzes das ultimative Verbrechen. Ein so ungeheuerliches Verbrechen, dass schon die Vorbereitung klar und unmissverständlich als Bruch mit der Verfassung gesehen wird.
Was bedeutet es, wenn eine Regierung an einem für das Leben ihrer Bürger so entscheidenden Punkt, wie der Frage von Krieg und Frieden die Verfassung bricht? Was wäre, wenn die Bundesregierung eines Tages erklärt, dass sie Truppen in die Ukraine schickt? Sie würde auf gravierende Weise gegen die Verfassung verstoßen. Für solche Fälle lässt sich im Grundgesetz auch etwas finden. Der Artikel 20, Absatz 3. Da steht nämlich: Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Das ist, so verblüffend es klingt, das Recht zum Widerstand. Dieser Satz enthält nur die Einschränkung „wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“. Er enthält nicht die Einschränkung „im Rahmen geltender Gesetze“.
Brecht schrieb im Jahre 1951: „Das große Karthago führte drei Kriege. Nach dem ersten war es noch mächtig. Nach dem zweiten war es noch bewohnbar. Nach dem dritten war es nicht mehr aufzufinden.“ Wir alle wissen, wie es enden kann, wenn an der Kriegsschraube weiter gedreht wird. Kriege werden nicht nur mit Soldaten geführt. Sie brauchen Buchhalterinnen und Lastwagenfahrer, sie brauchen Züge und Straßen, sie brauchen Telefone und Stromnetze. Sie brauchen eine ungeheure Zahl an Menschen, die willig kooperieren. Dazu, und zu nichts anderem, dient die Propaganda, mit der man uns Tag für Tag beschallt. Wir müssen daran erinnern, dass wir die Macht haben, diese Kooperation zu verweigern.
* Der Artikel beruht auf einen Redebeitrag, den unsere Autorin auf dem Ostermarsch in Würzburg gehalten hat.




[1] Ein marxistischer Grundsatz lautet: „Rechtsfragen sind Machtfragen,“ Das gilt auch für alle Verfassungen der Welt. Wenn es in den Kram passt, wenden die Herrschenden die Verfassung an – oder sie brechen sie. So war z.B. die Verfassung der Weimarer Republik die gesamte Nazizeit in Kraft und verlor ihre Gültigkeit erst am 8. Mai 1945. Aber wen kümmerte es? Hinderte es den Faschismus seine ungeheuren Verbrechen zu begehen? Natürlich nicht. Sich auf das Grundgesetz zu berufen, wie in diesem Artikel, finde ich abwegig.
Ein imperialistischer Krieg kann nur verhindert oder beendet werden, durch die vereinte Kraft der Völker gegen die imperialistischen Kriegstreiber und letztlich durch deren revolutionären Sturz durch das Proletariat. Alles andere ist revisionistische Augenwischerei. (Der Rote Webmaster von Kommunisten-online)

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