Ettlingen, 24.11.2015: Nachdem der Bundesgerichtshof Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Zwangsbehandlung angemeldet hat, haben auch Prof. Wolf Dieter Narr und Rechtsanwalt Saschenbrecker in einer Untersuchung zur Frage der Zulässigkeit von Zwangsbehandlung Stellung bezogen.
Heute wurde von RA Thomas Saschenbrecker diese Abhandung im
Internet veröffentlicht:
http://www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm
Nachgefragt – die Reform der
Zwangsbehandlung mit Neuroleptika
http://www.psychiatrierecht.de/nachgefragt.htm
Nachgefragt – die Reform der
Zwangsbehandlung mit Neuroleptika
in der Praxis der Betreuungsgerichte
Von RA Thomas
Saschenbrecker
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr
und em. Prof. Wolf-Dieter Narr
Darin wird anhand einer Umfrage bei
allen Amtsgerichten der Nachweis erbracht, dass das Ziel der
betreuungsrechtlichen Novelle des § 1906 (3) BGB, Zwangsbehandlung als
angebliche „ultima Ratio“ zuzulassen, gründlich fehl geschlagen
ist. Kurz zusammengefasst lautet das Fazit:
Zwei Jahre nach
in Kraft treten des BGB-Gesetzes zur Zwangsbehandlung kann nur
dessen Scheitern festgestellt werden: es hat das Ziel einer
„Ultima Ratio“ Regelung verfehlt, stattdessen Rechtsunsicherheit
geschaffen. Der Versuch körperlich Kranke und psychisch Kranken
ungleich zu behandeln und letztere rechtlich mit einem
Sondergesetz zu diskriminieren, wenn sie einwilligungsunfähig
diagnostiziert werden sollten, ist ein Verstoß gegen den
Gleichbehandlungsgrundsatz von Art. 3 GG und gegen den Kern der
BRK. Es darf kein staatliches Monopol gesundheitlicher
Bevormundung mit Zwang geben. Freie Willensentscheidung mit
körperverletzendem Zwang erreichen zu wollen, ist in sich
paradox.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.
Entweder Grundrechte oder Behandlung um jeden Preis.
Pointiert und differenziert beweist
die Abhandlung nicht nur anhand der Umfrageergebnisse, sondern
auch an den höchstrichterlichen Urteilen, was für ein völliges
Willkürregime der Rechtsunsicherheit durch das im Januar 2013
verabschiedete Gesetz entstanden ist. Unmittelbar nach der
Verabschiedung hatten wir über dieses Gesetz geurteilt:
Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Diese Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.
Nun offensichtlich: Psychiatrie ist nackte Gewalt!
Diese Untersuchung muss zu einer Revision der Gesetzgebung der Zwangsbehandlung führen.
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Haus der Demokratie und Menschenrechte
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