Eine 29 Jährige Frau wurde, 2014 in Deutschland, zu 4 Jahren
Gefängnis verurteilt, weil sie Sex ohne Kondom hatte. Weil das Gericht
sie als eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit einstufte, verhängte
es auch eine potentielle lebenslängliche Sicherheitverwahrung.
Die Geschichte:
Jaqueline, eine lebensfrohe junge Frau.
Sie verbrachte Zeit im Umfeld eines Biker Klubs und hatte einige
Partner. Einige Jahre vorher hatte sie sich mit HIV infiziert, aber sie
nahm Medizin deswegen und darum brach die Krankheit nicht aus.
Nachdem Jaqulins Mutter heraus fand, dass ihre Tochter Sex mit Männern hatte zeigte sie diese bei der Polizei an.
Der Prozess:
Das
Oberlandesgericht befand Jaqueline der versuchten gefährlichen
Körperverletzung schuldig: Sex ohne Kondom. Dem Gericht zu folge war
dies eine „die das Leben gefährdende Behandlung“. Weil sie dies zuvor
schon einmal gemacht hatte wurde außerdem eine anschließende
Sicherheitverwahrung verhängt.
Geschichte der Sicherheitverwahrung:
1933
führten die Nazis ein Gesetz ein gegen Leute die als “Gefahr für die
Gesellschaft” identifiziert wurden. Dieses Gesetz erlaubte es dem Staat
Menschen einzusperren die Haftstrafe verbüßt hatten
(freedomforthomas.wordpress.com/2013/10/08/nazi-law-in-germany-2013/).
Nach dem 2. Weltkrieg hob 1954 der Oberste Gerichtshof der DDR das
Gesetzt zur Sicherheitverwahrung auf weil es die Nazigesetzgebung
verkörpert. Die Gerichte in der BRD hatte nie solche moralischen
Bedenken. Das spanische Verfassungsgericht verwarf ein ähnliches Gesetz
weil es den Grundsatz verletzte, dass jeder nur einmal für seine Tat
verurteilt werden sollte.
Keine Berufung!
Der
Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht verwarfen beide ein
Revision des Urteils des Oberlandesgerichtes. So mit steht Jaqueline, 30
Jahre jung, vor einem Leben hinter Gittern. Niemand wurde verletzt,
niemandem wurde geschadet, niemand wurde mit HIV angesteckt.
Lebenslänglich, vielleicht, hinter Gittern basierend auf einem Gesetz
welches von den Nazis 1933 verabschiedet wurde.
https://abcdd.org/2015/11/19/ein-brief-von-thomas-meyer-falk/
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