Freitag, 6. November 2015

EU schaut Elendstrecks durch Europa zu


Noch immer versuchen Tausende Flüchtlinge sich Richtung Zentraleuropa durchzuschlagen und werden immer wieder an Grenzen festgesetzt – oft ohne Schutz vor Kälte und humanitäre Hilfe. Die EU produziert aktuell eine beispiellose menschliche Katastrophe. Auch der neue 17-Punkte-Plan wird diese nicht verhindern.

Das Europa der Zäune wird immer mehr zur Wirklichkeit: Nachdem Ungarn seine Grenze zu Serbien und Kroatien abgesichert hat, versuchen viele Flüchtlinge über Serbien nach Kroatien und über Slowenien in die EU-Staaten zu gelangen. Die Sprecherin des UN-Flüchtlingswerks bezeichnete dabei den serbischen Grenzübergang bei Berkasovo als „Vorort der Hölle.“
In Slowenien sind binnen einer Woche 52.000 Flüchtlinge angekommen, alleine am Samstag waren es 4.200. Damit ist Slowenien nach Ungarn und Kroatien das neue Transitland auf der Balkanroute. Die Regierung versucht, die Flüchtlinge mit Militär und Polizei an der Grenze festzusetzen: Die Folge ist, dass tausende Flüchtlinge bei winterlichen Temperaturen und schwerem Regenfall im Schlamm übernachten müssen, darunter auch Frauen, Kinder, Alte und kranke Menschen.
Mittlerweile wiederholt sich wöchentlich, dass verzweifelte Schutzsuchende an Grenzabschnitten innerhalb Europas im Elend stranden, oft ohne auch nur minimale humanitäre Hilfe zu erhalten. Die Situation der Betroffenen verschärft sich mit der Kälte dramatisch. Doch noch immer gibt es keine Anzeichen, dass die EU-Staaten zumindest erste Schritte zu einer humanen Flüchtlingsaufnahme beschreiten würden.
Kein Konzept: Der 17-Punkte-Plan der EU
Die EU hat am Sonntag zwar einen  17-Punkte-Plan beschlossen, doch viele Maßnahmen sind ein Neuaufguss vergangener EU-Beschlüsse – die aus menschenrechtlicher Sicht fatale Folgen hatten.
Die EU-Staaten wollen Informationen über die Wanderungsbewegungen von Flüchtlingen schnellstmöglich austauschen (Punkt 1). Dies sollte im Sinne einer gemeinsamen europäischen Flüchtlingspolitik eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein. Die Forderung verweist vielmehr auf die offenkundig nichtexistente Zusammenarbeit zwischen den EU-Staaten.
Kritisiert wird die bisherige Praxis der EU-Staaten, Flüchtlinge einfach in andere Staaten „durchzuwinken“ (Punkt 3). Dies solle unterbunden werden, um klare Zuständigkeiten der EU-Staaten zu begründen. Doch die Kritik am „Durchwinken“ der Balkanstaaten verkennt, dass das Scheitern von Dublin-III bereits eindrucksvoll gezeigt hat, welche unsolidarischen und unmenschlichen Folgen die Annahme hat, dass stets der erste Staat der Einreise die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz zu übernehmen habe. Die Praxis des „Durchwinkens“ und das Abdrängen der Verantwortung an die Randstaaten Europas sind zwei Seiten derselben Medaille.  
Positive Aspekte hat immerhin der Entschluss, auf der Balkanroute für neue Unterkünfte zu sorgen (Punkte 4-7). Die EU erklärt sich bereit, gemeinsam auf der gesamten Route 50.000 Aufnahmeplätze zu schaffen. Dieser Plan ist aber nur für zukünftige Flüchtlingsbewegungen konzipiert und keine Antwort auf die akute Notlage der Flüchtlinge an den Grenzen.
Abschottung statt Aufnahme
Der EU-Gipfel sendet vor allem ein Zeichen der Abschottung: Flüchtlinge sollen an den Außengrenzen biometrisch registriert werden (Punkt 8). Flüchtlinge ohne Anspruch auf internationalen Schutz sollen umgehend durch Unterstützung von FRONTEX und EASO rückgeführt werden (Punkt 11). In der Praxis zeigt sich derweil, dass der Ansatz, Flüchtlinge unmittelbar nach ihrer Ankunft in Europa in den so genannten Hot Spots zu registrieren und von dort bereits Abschiebungen zu organisieren, zu chaotischen und menschenunwürdigen Zuständen führt.
In den hastig eingerichteten Hot-Spot-Centern in Griechenland warten  immer wieder hunderte Menschen teils tagelang unter unwürdigen Verhältnissen auf ihre Registrierung. FRONTEX hat dort nicht zu einer Vereinfachung, sondern zu einer Verschleppung von Verfahren beigetragen. Die Konsequenz: Auch auf den griechischen Inseln werden Flüchtlinge im strömenden Regen ohne sichere Unterkunft im Freien stehengelassen.     
Obschon das Gipfeltreffen vom Sonntag in einer langen Reihe von diesjährigen EU-Treffen steht, versäumen es die Regierungschefs erneut, ein langfristiges Konzept zu erarbeiten, das einem Europa der Menschenrechte gerecht wird. Gipfel zu Gipfel sehen die Ergebnisse ähnlich aus: Kurzfristige Ad-hoc-Maßnahmen, die vorrangig auf Abschottung setzen, die die humanitäre Katastrophe verschlimmern  und die von der EU intendierte Reduzierung der Flüchtlingszahlen verfehlen und allein zu einer Verlagerung der Fluchtrouten durch Europa führen.
Menschenrechtswidrige Zustände beenden – Soforthilfe für die Betroffenen  
Entlang der Route helfen Tausende Freiwillige – Einheimische wie Menschen aus ganz Europa. Organisationen wie Ärzte ohne Grenzen, UNHCR und Deutsches Rotes Kreuz versuchen die Not der Betroffenen zu lindern. Um die katastrophale Situation der Flüchtlinge zu beenden sind jetzt die EU und ihre Mitgliedstaaten gefragt: Durch eine sofortige humanitäre Versorgung der Flüchtlinge, vor allem aber durch eine politische Lösung. Denn das Desaster ist keine Naturkatastrophe - es beruht auf politischen Fehlentscheidungen, vor allem auf fehlender europäischer Solidarität.
Legale Einreisewege für Flüchtlinge schaffen
Grundsätzlich bleibt die Forderung nach legalen Einreisewegen die einzige Option, um an den Grenzen feststeckende Elendstrecks innerhalb der EU zu verhindern. Statt Flüchtlinge auf die lebensgefährlichen Landrouten durch die Europa zu zwingen, könnte die EU schlicht die Richtlinie  2001/51/EG abschaffen, die es Flüchtlingen faktisch verwehrt, ohne Visum per Flugzeug nach Europa zu reisen. Flüchtlinge könnten mit weniger Geld, ohne illegale Schleusungen und gerade nicht auf dem Landweg in den Staaten ihrer Wahl nach Schutz suchen. Ungleichgewichte in der Flüchtlingsaufnahme zwischen den EU-Staaten können durch einen Finanzausgleich kompensiert werden.  Die Vorstellung, man könne einen solidarischen Ausgleich zwischen den EU-Staaten durch eine Zwangsverteilung von schutzsuchenden Menschen gewährleisten, ist in der Praxis ebenso widerlegt wie menschenrechtlich abzulehnen.

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