Samstag, 28. Oktober 2017
[Razzia in Freiburg] Billigung von Straftaten durch Medienarbeit zum G20-Protest?
Protest nach Hausdurchsuchung in Freiburg: Billigung von Straftaten
bei G20 Medienarbeit?
"Einen Tag nachdem es in einem Freiburger Wohnprojekt in einer
Privatwohnung eine Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf, Straftaten seien
gebilligt worden, gegeben hat, gingen am Donnerstagabend etwa 200
Menschen gegen die Repression in Freiburg auf die Straße. Die
Beschuldigte Person soll Medienarbeit zum G20 Protest gemacht haben
und damit nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen
140 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Dieser stellt u.a. die
Billigung von Straftaten unter Strafe, wenn dies in einer Weise
erfolgt, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften".
Die Anwendung dieses Paragraphen und die damit begründete
Hausdurchsuchung brachte auch einen Musiker so auf die Palme, dass er
sich entschloss Lieder von Georg Kreisler zum Protest beizutragen. RDL
begleitete die Demo und sammelte einige Eindrücke." Audio der Sendung
von Radio Dreyeckland vom 26.10.2017 im Audioportal Freier Radios
http://www.freie-radios.net/85633
Siehe Hintergründe im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=123296
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