Samstag, 28. Oktober 2017

[Razzia in Freiburg] Billigung von Straftaten durch Medienarbeit zum G20-Protest?


Protest nach Hausdurchsuchung in Freiburg: Billigung von Straftaten  
bei G20 Medienarbeit?

"Einen Tag nachdem es in einem Freiburger Wohnprojekt in einer  
Privatwohnung eine Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf, Straftaten seien  
gebilligt worden, gegeben hat, gingen am Donnerstagabend etwa 200  
Menschen gegen die Repression in Freiburg auf die Straße. Die  
Beschuldigte Person soll Medienarbeit zum G20 Protest gemacht haben  
und damit nach Meinung der Staatsanwaltschaft gegen den Paragraphen  
140 des Strafgesetzbuchs verstoßen haben. Dieser stellt u.a. die  
Billigung von Straftaten unter Strafe, wenn dies in einer Weise  
erfolgt, "die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,  
öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften".  
Die Anwendung dieses Paragraphen und die damit begründete  
Hausdurchsuchung brachte auch einen Musiker so auf die Palme, dass er  
sich entschloss Lieder von Georg Kreisler zum Protest beizutragen. RDL  
begleitete die Demo und sammelte einige Eindrücke." Audio der Sendung  
von Radio Dreyeckland vom 26.10.2017 im Audioportal Freier Radios
http://www.freie-radios.net/85633

Siehe Hintergründe im Beitrag
http://www.labournet.de/?p=123296

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