Samstag, 28. Oktober 2017
Umkleidezeiten & IG Metall: Wie Tarifverträge Gesetze aushebeln
"In den meisten Großbetrieben, vor allem in der Automobilindustrie
werden Umkleidezeiten auf dem Betriebsgelände n i c h t vergütet.
Dabei ist das Gesetz eigentlich klar, denn das Umkleiden erfolgt im
ausschließlichen Interesse des Arbeitgebers und auch a m Arbeitsplatz.
Das Bundesarbeitsgericht zählt Umkleidezeiten zur vertraglich
geschuldeten Arbeitsleistung, wenn es sich um "eine fremdnützige
Tätigkeit" handelt. Das Umkleiden sei dann n i c h t fremdnützig, wenn
es zu Hause erfolgt und die Arbeitskleidung ohne besonders auffällig
zu sein auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden könne (BAG vom
13.12.106, 9 AZR 574/15). Die meisten Arbeitskleidungen s i n d
auffällig. Allein durch Embleme wie "VW", "BMW" oder den
Mercedes-Stern usw.. Nach BAG-Rechtsprechung ist das Tragen einer
solchen Kleidung in der Öffentlichkeit dem einzelnen Arbeitnehmer n i
c h t zumutbar, denn sie können auf diese Weise "als Angehörige ihres
Arbeitgebers ohne Weiteres erkannt werden" (BAG vom 17.11.2015, 1 ABR
76/13). Was bedeutet das für die Vergütung der Umkleidezeiten?
Richtig: Die Zeiten müssen bezahlt werden. Das sind pro Beschäftigten
oft bis zu 2x 20 Minuten pro Tag, also Millionen an Euro, die die
Unternehmen eigentlich zu tragen hätten... Doch die
"verständnisvollen" Gewerkschaften vor allem in der Automobilindustrie
haben dem durch die von ihnen abgeschlossenen Tarifverträge einen
Riegel vorgeschoben. (...) Man mag diese Rechtsprechung kritisieren.
Wohl zu Recht. Und trotzdem ist das Problem gar nicht juristischer
Art: Die Gewerkschaften hätten es in der Hand JEDERZEIT durch andere
Regelungen in den Tarifverträgen für eine andere Rechtslage zu sorgen.
(...) Das Mindeste ist dies: Tarifverträge dürfen künftig n i c h t
mehr gesetzliche Standards unterlaufen. Auch nicht Tarifverträge der
IG Metall!" Info von Rolf Geffken vom 25.10.2017
http://www.drgeffken.de/nc/aktuelle-bereiche/inhalt-aktuelle-infos/aktuelleinfos/article/umkleidezeiten-ig-metall/
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