Samstag, 28. Oktober 2017

Mitarbeiter von Jobcentern nicht als verlängerten Arm des Verfassungsschutzes missbrauchen



"Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des  
Verfassungsschutzes missbraucht werden“, erklärt die innenpolitische  
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der  
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kooperation von  
Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ (Drs.  
18/13507). Die Abgeordnete weiter: „Auch wenn die Bundesregierung eine  
Kooperation von Verfassungsschutz und Jobcenter bestreitet, liegt  
zumindest in Saarbrücken genau dies vor. Denn es ist lediglich von  
bürokratischem Interesse, ob Jobcentermitarbeiter angewiesen werden,  
Informationen über vermeintlich extremistische Kunden direkt an den  
Geheimdienst weitergeben oder noch eine Stelle dazwischen geschaltet  
wird, die solche Meldungen weiterleitet. Dass ein Behördenmitarbeiter  
einen konkreten Verdacht auf terroristische Planungen eines seiner  
Kunden melden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür ist dann  
aber die Polizei, und nicht der Inlandsgeheimdienst, zuständig. Doch  
hier geht es schon um vermeintliche Auffälligkeiten weit unter einer  
solchen Gefährdungsebene..." Pressemitteilung von Ulla Jelpke vom 25.  
September 2017 mit Link zur Kleinen Anfrage
http://www.ulla-jelpke.de/2017/09/mitarbeiter-von-jobcentern-nicht-als-verlaengerten-arm-des-verfassungsschutzes-missbrauchen/

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