Samstag, 28. Oktober 2017
Mitarbeiter von Jobcentern nicht als verlängerten Arm des Verfassungsschutzes missbrauchen
"Mitarbeiter von Jobcentern dürfen nicht als verlängerter Arm des
Verfassungsschutzes missbraucht werden“, erklärt die innenpolitische
Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. Ulla Jelpke zur Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage „Kooperation von
Verfassungsschutzämtern mit der Bundesagentur für Arbeit“ (Drs.
18/13507). Die Abgeordnete weiter: „Auch wenn die Bundesregierung eine
Kooperation von Verfassungsschutz und Jobcenter bestreitet, liegt
zumindest in Saarbrücken genau dies vor. Denn es ist lediglich von
bürokratischem Interesse, ob Jobcentermitarbeiter angewiesen werden,
Informationen über vermeintlich extremistische Kunden direkt an den
Geheimdienst weitergeben oder noch eine Stelle dazwischen geschaltet
wird, die solche Meldungen weiterleitet. Dass ein Behördenmitarbeiter
einen konkreten Verdacht auf terroristische Planungen eines seiner
Kunden melden kann, ist eine Selbstverständlichkeit. Dafür ist dann
aber die Polizei, und nicht der Inlandsgeheimdienst, zuständig. Doch
hier geht es schon um vermeintliche Auffälligkeiten weit unter einer
solchen Gefährdungsebene..." Pressemitteilung von Ulla Jelpke vom 25.
September 2017 mit Link zur Kleinen Anfrage
http://www.ulla-jelpke.de/2017/09/mitarbeiter-von-jobcentern-nicht-als-verlaengerten-arm-des-verfassungsschutzes-missbrauchen/
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