Samstag, 28. Oktober 2017

EU führt Vorratsdatenspeicherung für Fingerabdrücke und Gesichter von Reisenden aus Drittstaaten ein



"Alle Nicht-EU-Bürger, die in die Europäische Union reisen, müssen ab  
sofort bei Ein- und Ausreise ihre Passdaten, Fingerabdrücke und einen  
Gesichtscan abgeben. Die Daten werden für mindestens drei Jahre  
gespeichert. (...) Laut einer rechtswissenschaftlichen Studie im  
Auftrag der Grünen im Europaparlament gibt es an einigen Punkten des  
EES erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Studie stützt sich  
auf ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum  
Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada..." Beitrag von  
Markus Reuter vom 25. Oktober 2017 bei Netzpolitik
https://netzpolitik.org/2017/eu-fuehrt-vorratsdatenspeicherung-fuer-fingerabdruecke-und-gesichter-von-reisenden-aus-drittstaaten-ein/

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