Samstag, 28. Oktober 2017
EU führt Vorratsdatenspeicherung für Fingerabdrücke und Gesichter von Reisenden aus Drittstaaten ein
"Alle Nicht-EU-Bürger, die in die Europäische Union reisen, müssen ab
sofort bei Ein- und Ausreise ihre Passdaten, Fingerabdrücke und einen
Gesichtscan abgeben. Die Daten werden für mindestens drei Jahre
gespeichert. (...) Laut einer rechtswissenschaftlichen Studie im
Auftrag der Grünen im Europaparlament gibt es an einigen Punkten des
EES erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit. Die Studie stützt sich
auf ein Gutachten des Europäischen Gerichtshofs zum
Fluggastdaten-Abkommen zwischen der EU und Kanada..." Beitrag von
Markus Reuter vom 25. Oktober 2017 bei Netzpolitik
https://netzpolitik.org/2017/eu-fuehrt-vorratsdatenspeicherung-fuer-fingerabdruecke-und-gesichter-von-reisenden-aus-drittstaaten-ein/
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