Samstag, 28. Oktober 2017
Das neue Sonderstrafrecht für Polizisten ist der Versammlungsfreiheit ein Tritt gegens Knie
Prozess wegen Widerstand gegen Abschiebung in Nürnberg: Der erste
unter Sonderstrafrecht zum Schutz der Polizei
„Am 31. Mai sahen das 300 Menschen genauso, die versuchten die
Abschiebung zu verhindern. Die Polizei reagierte mit massivem Einsatz
von Gewalt, es gab etliche Verletzte und einige Festnahmen. Unser
Freund ‚Sercem sitzt aufgrund der Proteste nach wie vor in
Untersuchungshaft. Quer durch die Gesellschaft ruft dieser Einsatz
Empörung hervor. Nach wie vor ist strittig ist, wie legal dessen
Grundlage war und nun folgen selbst Polizei-interne Ermittlungen. Wo
solidarisch protestierende Menschen brutal von der Polizei angegriffen
werden, ist es absolut legitim, sich zur Wehr zu setzen. Auch wenn mit
der jüngsten Verschärfung der §§ 113, 114 StGB nahezu jede Handlung
PolizeibeamtInnen gegenüber als Gewalttat eingestuft wurde, auf die
Strafen von mindestens drei Monaten folgen sollen. Dass solche
Verschärfungen polizeilicher Willkür bei Demonstrationen, Streiks und
im Alltag weiter Tür und Tor öffnen und Betroffene systematisch zu
TäterInnen gemacht werden, ist politisch gewollt. Wo die Gesetze und
deren willige ErfüllungsgehilfInnen selbst jeder Menschlichkeit
entbehren, ist es unsere Aufgabe, sich diesen in den Weg zu stellen.
Die gelebte vorbildliche Solidarität, die über 300 Menschen am 31. Mai
gezeigt haben, soll nun im Nachhinein durch die bayerische Regierung
kriminalisiert werden. (…) Derzeit laufen Ermittlungen gegen 19
Personen“ – aus dem Demonstrationsaufruf zum 27. Oktober 2017 in
Nürnberg „Widerstand Mai 31 – Solidarität ist kein Verbrechen“, der
seit dem 09. Oktober 2017 bei Redside veröffentlicht ist.
http://www.redside.tk/cms/2017/10/09/widerstand-mai-31-solidaritaet-ist-kein-verbrechen/
Siehe dazu zwei weitere aktuelle Beiträge im Dossier
http://www.labournet.de/?p=113047
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