Samstag, 28. Oktober 2017
Gingold-Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel: Wer schert sich schon um Verfassungen. Der Geheimdienst nicht – Gerichte auch nicht
„Ein Verwaltungsgericht hat die Aufgabe, den einzelnen Bürger gegen
unrechtmäßiges Verwaltungshandeln zu schützen. Dazu muss das Gericht
nicht nur prüfen, ob die jeweiligen Behörden alle Rechtsvorschriften
eingehalten haben, sondern auch, ob das Handeln und die Entscheidungen
der Verwaltung unzulässig in die Grundrechte des Einzelnen eingreifen.
Dieser Verantwortung hat sich das Kasseler Verwaltungsgericht im
Verfahren von Silvia Gingold erkennbar nicht gestellt. Statt die
Einlassungen der Klägerin angemessen zu prüfen und die von ihr
beanstandeten Eingriffe in ihr grundgesetzlich verbrieftes Recht auf
freie Meinungsäußerung als Rechtsgut gegenüber dem LVS zu verteidigen,
folgt es – ohne erkennbare inhaltliche Auseinandersetzung – den
schriftlich vorgetragenen Behauptungen des Inlandsgeheimdienstes für
seine Bespitzelung und Denunziation der Klägerin. Zudem verweigert das
Gericht selbst jegliche Prüfung, ob das Verhalten und die Aussagen der
Klägerin für eine solche Bewertung irgendeinen Anlass geboten haben.
Allein die Tatsache, dass sie sich zusammen mit – vom hessischen LVS
als „Linksextremisten“ bezeichneten – Persönlichkeiten und
Organisationen in politischen Zusammenhängen befunden habe, reicht dem
Gericht aus, um diese Form der Bespitzelung zu legitimieren. Dass es
sich bei diesen Persönlichkeiten u.a. um den gegenwärtigen
thüringischen Ministerpräsident handelt, ficht weder das LVS, noch das
Verwaltungsgericht an. Mit diesem Urteil erteilt das VG Kassel dem VS
einen Freibrief für seine Sammelwut gegenüber allen Formen
demokratischen Engagements“ – aus der Stellungnahme „Silvia Gingold
gegen Landesamt für Verfassungsschutz – Kasseler Verwaltungsgericht
entzieht sich seiner Verantwortung“ der VVN-BDA Kassel vom 08. Oktober
2017 auf ihrer Webseite.
https://kassel.vvn-bda.de/2017/10/08/silvia-gingold-gegen-landesamt-fuer-verfassungsschutz-kasseler-verwaltungsgericht-entzieht-sich-seiner-verantwortung/
Siehe dazu einen weiteren aktuellen und einen Hintergrundbeitrag –
worin auch Thema ist, wie das Gericht auf die höchsteigene
Interpretation kommt, die BRD-Verfassung verbiete Antikapitalismus
http://www.labournet.de/?p=122547
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen