Beschlossen nur um sie zu missachten?
Am 1. März bat die Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener (die-BPE) mit einem Brief an alle Abgeordneten des Bundestages jeweils um eine Stellungnahme zu folgenden 4 Punkten:
- Die Novelle des § 63 - ein Scheinreförmchen
- Statt PEPP ein „Individuelleres Entgeltsystem" verhindern!
- Keine
Betreuung gegen den erklärten [natürlichen] Willen!
Keine Ausbildungsvorschriften zur Qualifizierung von Betreuung! - Zwangsbehandlung nach Betreuungsrecht - als „Rechtsunsicherheit" verharmlost, tatsächlich Rechtswillkür!
„Nachgefragt - die Reform der Zwangsbehandlung mit Neuroleptika in der Praxis der Betreuungsgerichte."
Sie wertet eine Umfrage bei allen deutschen Amtsgerichten aus, siehe: http://userpage.fu-berlin.de/narrwd/legende.htm.
In einer weiteren Beilage erhielten alle Abgeordneten einen Artikel des Chefarztes einer Psychiatrie, Prof. Karl H. Beine aus der „Psychiatrische Praxis" 2/2016, die beweist, dass es mit ausschließlich offenen Türen und ohne Zwang und Gewalt in der Psychiatrie besser geht und zwar in 5 Regionen mit Pflichtversorgung: Memmingen, Landsberg, Herne, Heidenheim, Hamm (siehe weiteren Bericht von Prof. Beine in der Süddeutschen Zeitung vom 25.2.2016 im Internet: http://tinyurl.com/hwcuj25)
Prof. Beine offenbart, „…dass die allermeisten Unterbringungsgesetze es längst der Krankenhauspsychiatrie überlassen, mit welchen Mitteln eine gerichtlich angeordnete Unterbringung mit Freiheitsentzug realisiert wird. Der Gesetzgeber schreibt die geschlossenen Stationen jedenfalls nicht vor."
Alle Abgeordneten sind also darüber informiert, dass die Politik im Bund und den Ländern es einer Willkürherrschaft von Medizinern überlässt , ob Personen, die psychiatrisch „diagnostiziert" - sprich verleumdet - wurden, Freiheitsberaubung und sogar Körperverletzung erdulden müssen, die schärfste Sanktion in einem Staat, in dem die Todesstrafe abgeschafft ist. Statt dass die Gesetzgeber, wie es gemäß § 3 GG und der Behindertenrechtskonvention selbstverständlich wäre, alle Bürger gleich vor solchen Grundrechtsverletzungen schützen, öffnen sie mit psychiatrischen Sondergesetzen, insbesondere dem § 1906 BGB, dem § 1896 BGB und § 63 StGB ärztlicher Willkür Tür und Tor.
Dagegen bieten Gerichte keinen Schutz, denn wie durch die Untersuchung von Prof. Narr und RA Saschenbrecker bewiesen ist, wird der ärztliche Entscheidungsspielraum, Zwang und Gewalt anzuwenden, nicht eingeengt, sondern von genauso willkürlichen Entscheidungen der Richterinnen und Richter gedeckt.
Das ist im Ergebnis ein totales, anti-humanes Politikversagen!
Da die-BPE keine Antworten bekam (außer einer Karte mit einem 5 Zeiler von MdB Lothar Binding, die er aber nicht gestattete zu veröffentlichen) hat sie in einer Mitgliederversammlung beschlossen, den Brief mit einem Hinweis auf die völlige Sprachlosigkeit des Bundestages im Internet zu veröffentlichen. Er ist nun hier zu finden:
http://www.die-bpe.de/MdB_Brief_2016.htm
Wir bitten darum, ihn zu lesen und die Forderungen weiter zu verbreiten.
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Neues vom Therapeutischen Staat
Es wird immer absurder, was alles eine "Krankheit" sein soll - so dolle Erfindungen hatten wir nicht mal in unserem Wettbewerb für die absurdesten Diagnosen: http://www.dissidentenfunk.de/archiv/s0504/index.html#t13trackinfo
Neu im Sortiment der "Krankheiten"-Erfinder:
- Wohlstandskrank - lat. Affluenza siehe https://en.wikipedia.org/wiki/Affluenza
:
Krankhafter Wohlstand, der angeblich zu solchem Realitätsverlust führen könne, dass man die Konsequenzen des eigenen Handelns nicht mehr versteht :-)
- der US-Staat Utah erklärt Pornografie zur "Gesundheitskrise" und spricht von "Porno-Sucht" und "Porno-Epidemie", siehe: http://www.tagesschau.de/ausland/pornografie-gesundheit-101.html
Drogen kann man nicht erschießen
http://www.arte.tv/guide/de/055130-000-A/drogen-kann-man-nicht-erschiessen?autoplay=1
Und gestern lautete die aktuelle Nachricht aus Bremen dazu:
Legalisierung von Cannabis - Die Bremische Bürgerschaft [Landtag] hat mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und FDP eine Lockerung im Umgang mit der Droge beschlossen. Außerdem soll sich der Senat über eine Initiative im Bundesrat für offizielle Cannabis-Abgabestellen für Erwachsene einsetzen: http://www.radiobremen.de/politik/nachrichten/cannabis110.html
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Zur Erinnerung:
Der diesjährige T4 Umzug findet wie immer am 2. Mai statt, alle Details hier: http://www.freedom-of-thought.de/may2
Heute wird um 22.30 Uhr in ZDF-neo die Talkshow "Schulz & Böhmermann" mit Gert Postel als einem der Gäste wiederholt.
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Dies sind Nachrichten des Werner-Fuß-Zentrums
im Haus der Demokratie und Menschenrechte
Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin
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Geisteskrank? Ihre eigene Entscheidung!
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