Samstag, 28. Mai 2016

Urteil zu Mindestlohn: Weihnachtsgeld darf angerechnet werden



"Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt dürfen Urlaubs- 
und Weihnachtsgeld unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn 
angerechnet werden, Trinkgelder allerdings nicht. Fast eineinhalb 
Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das 
Bundesarbeitsgericht (BAG) ein erstes Grundsatzurteil gefällt, das für 
viele Beschäftigte von Bedeutung ist. Es ging vor dem Erfurter Gericht 
um die Frage, ob Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Urlaubs- und 
Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde 
verrechnen dürfen oder nicht. Sie dürfen – aber nur unter bestimmten 
Unterständen, so das BAG in seinem Urteil vom Mittwoch. Die 
Frankfurter Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen..." Artikel 
von Stefan vom Sauer 25. Mai 2016 bei der Frankfurter Rundschau online
http://www.fr-online.de/wirtschaft/urteil-zu-mindestlohn-weihnachtsgeld-darf-angerechnet-werden,1472780,34284340.html

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