Samstag, 28. Mai 2016
Urteil zu Mindestlohn: Weihnachtsgeld darf angerechnet werden
"Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt dürfen Urlaubs-
und Weihnachtsgeld unter bestimmten Bedingungen auf den Mindestlohn
angerechnet werden, Trinkgelder allerdings nicht. Fast eineinhalb
Jahre nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns hat das
Bundesarbeitsgericht (BAG) ein erstes Grundsatzurteil gefällt, das für
viele Beschäftigte von Bedeutung ist. Es ging vor dem Erfurter Gericht
um die Frage, ob Arbeitgeber Zusatzleistungen wie Urlaubs- und
Weihnachtsgeld mit dem Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde
verrechnen dürfen oder nicht. Sie dürfen – aber nur unter bestimmten
Unterständen, so das BAG in seinem Urteil vom Mittwoch. Die
Frankfurter Rundschau beantwortet die wichtigsten Fragen..." Artikel
von Stefan vom Sauer 25. Mai 2016 bei der Frankfurter Rundschau online
http://www.fr-online.de/wirtschaft/urteil-zu-mindestlohn-weihnachtsgeld-darf-angerechnet-werden,1472780,34284340.html
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen