Samstag, 28. Mai 2016
Umfassende SGB II–Änderungen geplant
Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016 im Sozialausschuss
a) Repressionsvereinfachung. Angeblich will die Bundesregierung mit
ihrer Hartz-IV-Reform Klarheit für Bezieher schaffen. Leichter wird
aber das Kürzen und Streichen
"Vier Jahre hat die Bundesregierung an der neunten Änderung des
Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) unter dem Titel
»Rechtsvereinfachungen« gebastelt. Geplant ist die Verabschiedung nun
für den 1. August, noch vor der Sommerpause will das Kabinett seinen
Gesetzentwurf durch das Parlament bringen. Ein letztes Mal werden dazu
am Montag Sachverständige unterschiedlicher Interessengruppen im
Ausschuss für Arbeit und Soziales gehört. Das Urteil der
Sozialverbände und -experten fiel zuletzt vernichtend aus: Die
Situation für Betroffene werde durch die Regelungen weiter verschärft.
Doch die Organisationen wurden bislang ebensowenig erhört wie die
Opposition..." Artikel von Susan Bonath in junge Welt vom 27.05.2016
http://www.jungewelt.de/2016/05-27/012.php
b) Siehe dazu diverse Stellungnahmen zum Rechtsverschärfungsgesetz im
Rahmen der öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30.
Mai 2016 im Sozialausschuss im Tacheles-Newsletter vom 27.5.2016
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2020/
c) Hervorzuheben ist dabei die Schriftliche Stellungnahme zur
öffentlichen Anhörung von Sachverständigen in Berlin am 30. Mai 2016
von Stefan Sell (pdf) zum Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung
des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch-Rechtsvereinfachung (BT-Drs.
18/8041)
http://www.harald-thome.de/media/files/18(11)645-Prof.-Sell.pdf
Dazu Bemerkung von Norbert Hermann: "Prof. Dr. Stefan Sell ist so
einer, über den wir gelegentlich Hände und Füsse gleichzeitig über dem
Kopf zusammenschlagen müssen. Vor allem wenn er spontan im TV "ins
Unreine" spricht. Überhaupt ist er medienmässig im Hier und jetzt
angekommen. Zur anstehenden Unrechtsverschärfung Hartz IV hat er aber
was Gutes geliefert, wenn auch ganz cool mit dem Nimbus des Neutralen.
(Siehe seine Einlassungen zum Thema " Ersatzansprüche bei
sozialwidrigem Verhalten" ab S. 5 f)
Dabei mag sein Hinweis " Der Ersatzanspruch erlischt drei Jahre nach
Ablauf des Jahres, in dem die Leistung erbracht worden ist."
Missverständnisse erzeugen. Wenn wer "sozialwidrig" eine Arbeit nicht
aufnimmt, abbricht, oder keine Stunden aufstockt so tritt damit für
das Jobcenter ein "Schaden" ein. Der dann erstattet werden soll.
Dieser "Schadenseintritt" kann aber möglicherweise lebenslange Folgen
haben, wenn sich die Einkommenslage des/der Betroffenen nicht
verbessert. Es muss dann immer "Leistung erbracht" werden, die sonst
vielleicht hätte eingespart werden könen. Drei Jahre nach de Tod würde
dann der Ersatzanspruch erlöschen... Das ist das, was Hartz IV gerade
noch gefehlt hat: NEIN sagen geht dann gar nicht mehr! Und mit etwas
Fantasie kann das geplante Delikt der "Integrationsverweigerung" bei
Geflüchteten auch als "sozialwidrig" definiert werden mit ebendiesen
Folgen. Überhaupt setzt die anstehende Gesetzesveränderung das
Selektionsprinzip brutal um: sie enthält auch etliche Verbesserungen,
weil sie gemerkt haben, dass sie mit dem bisherigen Vorgehen auch die
noch verwertbaren zu "menschlichem Müll" machen. Die sollen noch der
Verwertung erhalten bleiben. Alle anderen können endgültig zerstört
werden, Geflüchtete können je nach Schutzstatus nach ein-zwei-drei
Jahren abgeschoben werden (oder sofort, wenn sie gar nicht gewünscht
sind)."
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