Samstag, 28. Mai 2016

Hartz IV und Prostitution


Manche Hartz-IV-Beziehende können die Lebenskosten nicht bezahlen und verkaufen deshalb ihren Körper. Oft wissen sie nicht, dass sie damit einem Neben- oder Hauptjob nachgehen, der ihre Leistungsansprüche schmälert oder zunichte macht.
Sich zu prostituieren ist nicht verboten, geht aber kaum als Minijob durch, also als Anstellung auf 450, 00 Euro Basis, da sie selten legal an einen Arbeitgeber gebunden ist.

Auch für Prostitution gilt ein Freibetrag von 100 Euro im Monat als Erwerbseinkommen, das nicht auf den Hartz IV Satz angerechnet wird. Einnahmen darüber dürfen die Betroffenen nur zu 20 % behalten, der Rest wird von den Hartz IV Leistungen abgezogen. Hartz-IV-Beziehende verlieren also sehr schnell die meisten ihrer Ansprüche, wenn sie ihren Körper verkaufen.

Prostituierte sind verpflichtet, sich in ihrer heimischen Kommune anzumelden. Wenn sie das nicht tun, droht die Strafverfolgung. Einkünfte aus der Prostitution müssen dem Jobcenter gemeldet werden, sonst werden die Leistungen gestrichen. Die Polizei unternimmt häufig Kontrollen. Dabei könnte eine solche Tätigkeit, wenn sie nicht angemeldet ist, auffliegen. Wer also aus finanzieller Not als Hartz-IV-Betroffene seinen Körper verkauft, hat eine schlechte Wahl getroffen. (ua)

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