Bei allen Behörden-Gängen: Immer eine Empfangsbestätigung ausfüllen lassenDa
in den Ämtern und Behörden, egal welchen Bereiches, öfters Unterlagen
„verloren“ gehen und der Einsender somit der Bürger immer zur
Rechenschaft gezogen wird, ist es wichtig eine Empfangsbestätigung sich
ausstellen zu lassen, da der Bürger immer haftbar gemacht wird. Das
heißt bei jeder Abgabe der Unterlagen oder Dokumente sollten man sich
eine Eingangsbestätigung gleich selbst mitbringen und auf der Rückseite
die eingereichten Unterlagen aufzeichnen lassen. Einen kostenlosen
Vordruck finden Sie im Anhang!
Die Einreichung der Unterlagen sollten immer mit
Unterschrift, Stempel und Datum bestätigt werden. Sollte der Mitarbeiter
eine Ansicht der Unterlagen wünschen, dann bitten Sie darum, dies in
einem separaten Raum und nicht am Schalter zu tun. Das sollte immer in
ihrem Beisein geschehen! Es braucht ja nicht Jeder zu sehen was Sie
einreicht haben und welche Gespräche Sie mit dem Mitarbeiter führen. Der
Datenschutz hat immer Vorrang, auch wenn einige Behördenmitarbeiter
dies nicht beachten.
Bei Gerichtsprozessen und Nachforderungen von Unterlagen ist dieser Nachweis der Eingangsbestätigung sehr wichtig. Er gilt als Beweis. Sie können z.B. verzögerte oder verweigerte Zahlung so verhindern.
Sollte sich ein Behörden-Mitarbeiter jedoch weigern, sofort den Teamleiter in einem höflichen Ton rufen lassen oder den nächst übergeordnetem Leiter wünschen. Bei Verweigerung der Unterzeichnung der Eingangsbestätigung durch den Mitarbeiter signalisiert dieser eventuell eine gewisse Angst. Der Mitarbeiter, dem Sie die Unterlagen ausgehändigt und bestätigen lassen, haftet nun dafür. Hier finden Sie ein Muster in PDF Format zur freien Nutzung [24 KB] . (Luise Müller, Suhl)
Bei Gerichtsprozessen und Nachforderungen von Unterlagen ist dieser Nachweis der Eingangsbestätigung sehr wichtig. Er gilt als Beweis. Sie können z.B. verzögerte oder verweigerte Zahlung so verhindern.
Sollte sich ein Behörden-Mitarbeiter jedoch weigern, sofort den Teamleiter in einem höflichen Ton rufen lassen oder den nächst übergeordnetem Leiter wünschen. Bei Verweigerung der Unterzeichnung der Eingangsbestätigung durch den Mitarbeiter signalisiert dieser eventuell eine gewisse Angst. Der Mitarbeiter, dem Sie die Unterlagen ausgehändigt und bestätigen lassen, haftet nun dafür. Hier finden Sie ein Muster in PDF Format zur freien Nutzung [24 KB] . (Luise Müller, Suhl)
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