Da am 2. Mai auch die wesentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus zum geplanten Horror-PsychKG stattfindet, rufen wir dazu auf, um 12.00 Uhr diese öffentliche Ausschusssitzung zu besuchen. Einladung hier.
Anmeldung Tel: 2325 1064 – Fax: 2325 1063 – E-Mail: besucherdienst@parlament-berlin.de (Nach der Anmeldung erfolgt keine Bestätigung, aber unbedingt einen gültigen Ausweis dabei haben)
Anschließend sammeln wir uns um 15.30 Uhr vor dem sog. „Bannkreis“ (innerhalb dessen Demonstrationen verboten sind) an der Ecke Dessauer Straße / Stresemannstr. zum Umzug zur Tiergartenstr. 4, dem Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939-1949.
Die Fraktion der Piratenpartei im Abgeordnetenhaus hat zu der Anhörung eine Pressemitteilung gemacht, siehe:
https://www.piratenfraktion-berlin.de/2016/04/29/neues-psychisch-kranken-gesetz-senat-will-rechte-von-menschen-mit-psychischer-behinderung-weiter-einschraenken/
Zitate daraus:
..Für die Piratenfraktion ist klar: Alle psychiatrischen Behandlungen und Dienstleistungen sollten stets auf der Grundlage der freien und informierten Einwilligung erfolgen. Eine Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahmen lehnen wir ab. Ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz muss sich an die UN- Behindertenrechtskonvention halten. Der Gesetzesentwurf widerspricht aber den autoritativen Auslegungen der Menschenrechte durch die UN-Vertragsorgane. Der zuständige UN-Ausschuss spricht sich im „General Comment No. 1“ gegen Zwangsbehandlungen durch Psychiater*innen und andere Angehörige der Gesundheitsberufe aus. Er plädiert für die Einhaltung der Schutzrechte sowie die gleiche Anerkennung vor dem Recht, das Recht auf Achtung der Unversehrtheit der Person, die Freiheit von Folter und das Recht, vor Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch.
Das kann der Senat befürworten oder ablehnen. Zu behaupten, man würde diese Menschenrechte einhalten, dann aber Zwangsmaßnahmen in der Form zu lassen, ist schlicht empörend.
Auch die Ergebnisse und Aussagen der Staatenberichtsprüfung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland stellen unmissverständlich klar, dass Entscheidungen, die die körperliche und seelische Unversehrtheit einer Person berühren, nur getroffen werden dürfen, wenn eine freie und informierte Einwilligung vorliegt.
Doch der Gesetzesentwurf des Senats beinhaltet Zwangsmaßnahmen, die den menschenrechtlichen Prinzipien widersprechen.
Auf Antrag der Piratenfraktion wird der Ausschuss für Gesundheit und Soziales über die Vereinbarkeit des Gesetzentwurfs des Senats zur Neuregelung des Rechts für psychisch erkrankte Personen mit der UN-Behindertenrechtskonvention am
Montag, dem 2. Mai ab 12 Uhr
im Abgeordnetenhaus (Raum 311)
in der Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
eine öffentliche Anhörung durchführen.im Abgeordnetenhaus (Raum 311)
in der Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin
Folgende Expert*innen nehmen Stellung:
- ein*e Vertreter*in der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V.
- Christian Reumschüssel-Wienert, Fachreferent Psychiatrie, Paritätischen Landesverband Berlin e. V.
- Dr. Valentin Aichele, LL.M., Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention, Deutsches Institut für Menschenrechte
Die Piratenfraktion geht davon aus, dass alle Anzuhörenden die Kritik bestätigen werden, insbesondere mit Blick auf die Betonung der Zwangsmaßnahmen in neuen PsychKG und dem Mangel an Angeboten für Psychotherapien oder betreuten Wohngruppen.
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Seit letzter Nacht 21.56 Uhr gibt es einen dem Scheine nach neuen § 63 StGB.
Reden wurden nicht gehalten, sondern nur zu Protokoll geben - es wurde nur kurz 2 mal zum Tagesordnungspunkt 20 abgestimmt.
Das war die zweite und dritte "Beratung" des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Novellierung des Rechts der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 des Strafgesetzbuches und zur Änderung anderer Vorschriften, Drucksache 18/7244
Neue Töne waren dabei von den Fraktionen Grünen und der Linkspartei zu hören. So forderten beide eine grundlegende Lockerung:
...Eine strafrechtliche Maßregel aber darf zu keinem stärkeren Grundrechtseingriff führen als die Kriminalstrafe. Deshalb muss die Freiheitsentziehung aufgrund strafrechtlicher Unterbringung zeitlich begrenzt sein und darf nicht länger dauern als eineDer vollständige Entschließungsantrag der Grünen Antrag ist hier nachzulesen: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/082/1808270.pdf. Der Entschließungsantrag der Linkspartei ist u.a. hier dokumentiert: http://dip.bundestag.de/btd/18/082/1808267.pdf. Die Abgeordneten beider Fraktionen enthielten sich bei den Abstimmungen der Stimme.
Freiheitsstrafe, die wegen der jeweiligen Anlasstat in Betracht gekommen wäre....
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