Montag, 2. Mai 2016

Aufruf zum T4 Umzug am 2. Mai

Am Montag, 2. Mai ist wie seit 20 Jahren unser jährlicher Day of Remembrance and Resistance.
Da am 2. Mai auch die wesentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses im Abgeordnetenhaus zum Horror-PsychKG sttfindet, rufen wir dazu auf, um 12.30 Uhr diese öffentliche Ausschusssitzung zu besuchen. Warum, siehe nächster Abschnitt. Anmeldung Tel: 2325 1064  - Fax: 2325 1063 - E-Mail: besucherdienst@parlament-berlin.de
(Nach der Anmeldung erfolgt keine Bestätigung, aber unbedingt einen gültigen Ausweis dabei haben)

Bitte alle kommen!

Anschließend sammeln wir uns um 15.30 Uhr vor dem sog. "Bannkreis" (innerhalb dessen Demonstrationen verboten sind) an der Ecke Dessauer Straße / Stresemannstr. zum Umzug zur Tiergartenstr. 4, dem Denkmal für die Opfer des systematischen ärztlichen Massenmords von 1939-1949.

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Am 4. April machte der Gesundheitsausschuss des Abgeordnetenhauses eine "Sachverständigen"-Anhörung zum geplanten Terror-PsychKG.
Dabei wurde der neue Psychiatrie-Koordinator, Dr. Thomas Götz, vorgestellt, der sich dafür beworben hat, das geplante neue Foltergesetz zu vollstrecken. In einer Pressemitteilung sagte der Abgeordneten Alexander Spies, der sozialpolitische Sprecher der Piratenfraktion, zu dieser Anhörung:
„Eine Verbesserung des Hilfesystems für psychisch Kranke ist bei dem vorgelegten Entwurf nicht zu erkennen. Die Anhörung hat meine schon lange geäußerte Kritik bestätigt.
Der Entwurf legt einen starken Fokus auf Zwangsbehandlung und Zwangsmaßnahmen statt  auf die Entwicklung einer gewaltfreien, offenen Psychiatrie. Die Erhebung einer valider Statistik zu Zwangsmaßnahmen ist, obwohl dringend geboten, nicht vorgesehen. Die vorgesehene  neue Befugnis zum Betreten der Wohnung durch den Sozialpsychiatrischen Dienst gegen den Willen der Betroffenen lehnen wir strikt ab.
Ob, und wie der Entwurf überhaupt mit der UN-Behindertenrechtskonvention vereinbar ist, werden wir im Mai auf unseren Antrag hin im Ausschuss erneut thematisieren.“
Quelle: https://www.piratenfraktion-berlin.de/2016/04/04/psychkg-enormer-aenderungsbedarf-alexander-spies
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§ 63 - Unverhältnismäßigkeit, das Schlupfloch um frei zu kommen

Das Landgericht Marburg hat in dem Beschluss Az.: 3 Qs 23/15 vom 12.1.2016 nicht nur den § 63 aufgehoben, sondern sogar festgestellt, dass der § 63 von Anfang an gar nicht hätte verhängt werden dürfen: „fehlerhafter Anordnung der Maßregel im Urteil…“!
Der Geschäftsführer von dejure.org, Oliver García, hat mit dem Titel:
„Lebenslang statt vier Wochen für den eBay-Betrüger“ einen sehr guten Kommentar zu dem Urteil im Blog „delegibus“ verfasst:
„Vom Versagen der Justiz und Psychiatrie“ ist das Thema und der Untertitel von Gerhard Strates Buch über den Fall Mollath. Von BGH-Richter Thomas Fischer als Rezensenten des Buches ist bemängelt worden, Strate sei mit dem Anteil der Justiz am Versagen in dem Fall zu wenig hart ins Gericht gegangen und habe sich übertrieben auf die Fehler der Psychiatrie „gestürzt“. Ob er damit recht hat, sei dahingestellt. …
Einen schlimmen Fall dieser Art hat ein kürzlich veröffentlichter Beschluß des LG Marburg zum Gegenstand (Beschluß vom 12. Januar 2016 – 3 Qs 23/15). Der Betroffene befindet sich seit fast vier Jahren, vom 28. Juni 2012 bis heute, in der Klinik für forensische Psychiatrie Haina. …
Man weiß gar nicht, wo man mit der Fehleraufzählung anfangen soll. Die Entscheidung des Jugendrichters in Kassel war grotesk falsch (was damit zusammenhängen mag, daß Jugendrichter in diesen Fragen keine Praxis haben, dazu gleich). Das LG Marburg schreibt in feiner richterlicher Zurückhaltung von „höchst fraglich, ob die Unterbringung hätte angeordnet werden dürfen“ (als BGH-Senatsvorsitzender darf man diese Zurückhaltung auch einmal ablegen und grotesk Falsches als grotesk falsch bezeichnen). Der Jugendrichter hatte in seinem Urteil an den Vorgaben des BGH zur Anwendung des § 63 StGB bei Vermögensdelikten vorbeijudiziert. …weiterlesen
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