Gemeinsames Zentrum von Bund und Ländern fahndet nach rechter Hetze im Netz
Foto: dpa/Lukas Schulze
Insgesamt prüfte jugendschutz.net im vergangenen Jahr fast 53 000 rechtsextreme Web-Angebote, darunter Videos, Kommentare, Profile und Webseiten. Nicht immer seien Inhalte eindeutig strafbar. So würden viele Akteure mittlerweile darauf achten, keine Rechtsverletzungen zu begehen, also auf subtile Propaganda ausweichen, so Glaser. Die sogenannte Identitäre Bewegung verpacke ihre Propaganda in Hip-Hop-Songs. »Oder es tauchen bei Facebook Naziparolen zwischen Fotos von Erdbeerkuchen und Müsli auf«, unterstrich Glaser.
Doch wie kontaktiert jugendschutz.net beispielsweise Facebook? Der US-amerikanische Konzern ist bekannt für seine Intransparenz und Nicht-Erreichbarkeit. Selbst für Journalisten ist es schwer, an Informationen zu kommen. Eine telefonisch erreichbare Pressestelle unterhält der Konzern in Deutschland nicht, obwohl hier 29 Millionen Menschen bei Facebook aktiv sind. Eine entsprechende nd-Anfrage bei Facebook - natürlich nur unter einer Mailadresse erreichbar - blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet.
Normale Nutzer können vermeintlich illegale Inhalte mit Hilfe eines Buttons melden. Für die Bearbeitung dieser Meldungen hat Facebook die Bertelsmann-Tochter Arvato angeheuert. Recherchen der »Süddeutschen Zeitung« hatten im Dezember 2016 ergeben, dass die illegalen Inhalte »von kaum ausgebildeten und teilweise traumatisierten Mitarbeitern« geprüft würden. Die Zeitung zitierte den Würzburger Anwalt Chan-jo Jun: »Die Mitarbeiter dürfen illegale Inhalte nicht löschen, wenn sie von Facebook erwünscht sind. Das gilt zum Beispiel für Gewaltdarstellungen, Hetze außerhalb geschützter Gruppen und Verleumdungen.«
Denn Inhalte werden nur gelöscht, wenn sie gegen die eigenen Community-Standards verstoßen. Deutsche Gesetze sind den Kaliforniern dabei egal. Wen also kontaktiert jugendschutz.net und auf welcher Grundlage prüft man - auf Basis deutscher Gesetze oder der Facebook-Standards?
Murat Özkilic, Leiter der Stabsstelle Kommunikation von jugendschutz.net, betonte gegenüber »nd«, man wende sich an den »support von Facebook« und prüfe »auf Grundlage deutscher Jugendschutzregelungen«. Nur gelten diese eben nicht im Facebook-Universum.
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