19.02.17
von Eugen Hardt
Vor der Urteilsverkündung gegen die Vorsitzende der Anatolischen Föderation Latife durch den politischen Sondergerichtshof unter Vorsitz von Richter Schreiber kam es vor dem Gericht zu einer Kundgebung. Über 60 Menschen zeigten ihre Solidarität mit Latife und protestierten gegen die zu erwartende Verurteilung ganz ohne den Nachweis einer Straftat allein wegen der angeblichen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ (§129b).
Latife konnte vor bis dem bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal ihr Schlusswort halten. Richter Schreiber setzte der ganzen Farce des Prozesses die Krone auf, indem er die Verhandlung um 45 Minuten unterbrach, damit ihr Schlusswort Eingang in die Urteilsfindung bekäme und versuchte so hilflos den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erzeugen.
Urteil von 3 Jahren und 3 Monaten folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Dabei stand das Urteil von vornherein fest. Bei dem politischen Sondergerichtshof handelt es sich um den in die angeblich unabhängige Justiz verlängerten Arm der Regierung, die widerum direkt im Auftrag von Diktator Erdogan handelt. Der Prozeß findet ausschließlich auf Grund einer sogenannten Verfolgungsermächtigung der Regierung statt. Dazu stand Richter Schreiber auch in seiner Urteilsbegründung. Er erklärte offen, ausschließlich Erfüllungsgehilfe der Regierung zu sein und als Richter keinesfalls irgendwelche Einwände gegen diese Verfolgungsermächtigung äußern zu dürfen und bekannte sich zur politischen Stoßrichtung des Prozesses, gegen den antifaschistischen türkischen Widerstand vorzugehen, um den außenpolitischen Absichten der Bundesregierung gerecht zu werden.
Damit es nicht wie zuletzt vor einer Woche erneut zu Problemen mit Latifes Freunden und Genossen kommt, trat ein Gerichtspolizist im Auftrag von Richter Schreiber vor die Besucher und riet denjenigen, die beim Eintreten der Richter nicht gewillt wären aufzustehen dazu, schon vorher sich zu erheben und beim Eintreten der Richter sich zu setzen. So erhoben sich die Besucher geschlossen vor dem Eintreffen des Richters und erklärten laut, dies aus Solidarität zu Latife zu tun und setzten sich nach Eintreffen Schreibers.
Schreiber definiert Terrororganisation
Zu Beginn seiner sehr langen Urteilsbegründung wird Schreiber grundsätzlich und zwar sehr ausführlich: Er versucht sich in einer ganz allgemeinen und grundsätzlichen Definition dessen, was „Terrororganisation“ bedeutet.
Er erklärt, daß vieles in der Türkei sehr bedenklich sei und massive Menschenrechtsverstöße augenfällig seien und äußert Verständnis insbesondere für die Situation verfolgter Minderheiten in der Türkei, zu der auch Latife gehört. Er wird sogar hochpolitisch, wenn er dem US-Imperialismus vorwirft, in Rojava die Kurden und damit die hier als Terrororganisation verfolgte PKK militärisch zu unterstützen, während diese gleichzeitig in der Türkei als Terrororganisation Nr. 1 verfolgt würde.
Gleichwohl spricht er den verfolgten, von Völkermord bedrohten Minderheiten in der Türkei jegliches Recht auf bewaffneten Widerstand ab. Er definiert Terrororganisation als eine Organisation, die mit Mord und Totschlag gegen andere Menschen vorgehe. Dabei sei es unerheblich, ob sich diese Gewalt ausdrücklich nur gegen die bewaffneten Einheiten des türkischen Staates richte, mit denen er die Minderheiten terrorisiert oder gegen beliebige Zivilisten. Bei den Soldaten, Sondereinheiten und Polizisten handele es sich um Menschen, die durch den bewaffneten Kampf einer Befreiungsbewegung umkämen. Er engte das Widerstandsrecht auf das individuelle Notwehrrecht ein in dem Sinne, daß das Töten eines Angehörigen der Staatsmacht nur dann legitim sei, wenn dieses in dem Moment erfolge, in dem dieser einen selbst mit dem Tode bedrohe.
Ausdrücklich falle es nicht unter das Widerstandsrecht, gewaltsam gegen Institutionen eines diktatorischen Staatsapparates und seine Terrororgane als solche vorzugehen.
In der Konsequenz bedeutet dies:
ein organisierter Widerstand gegen eine faschistische Diktatur und ihre Institutionen ist grundsätzlich als Terror einzustufen.
unterdrückte Minderheiten und Völker haben sich dem Imperialismus und seinen Terrororganisationen zu fügen
Die Widerstandgruppe um Stauffenberg war eine Terrororganisation, die versuchte Ermordung Hitlers ein Verbrechen
Bei allen antikolonialen Befreiungsbewegungen wie z.B. die des südafrikanischen Widerstandes handelte und handelt es sich um Terrororganisationen
Bei der chinesischen Befreiungsarmee handelte es sich um eine Terrororganisation
Bei palästinensischen Widerstand handelt es sich um Terror ganz wie es die Zionisten verkünden
Schreiber bezieht sich generell ausschließlich auf den bewaffneten Widerstand von unterdrückten Minderheiten, Nationen oder der Arbeiterklasse. Er erwähnt mit keinem Wort den Terror, der vom Imperialismus und Faschismus ausgeht. Insbesondere erwähnt er nicht
Obamas umfangreiche Drohnenmorde, vorzugsweise ausgeübt an Hochzeitsgesellschaften
Erdogans Völkermord an der Minderheit der Kurden
den täglichen Terror des zionistischen Gebildes gegen die Palästinenser
die terroristischen Angriffe des US-Imperialismus durch Söldnerfirmen und Spezialeinheiten insbesondere im Jemen, Irak und Syrien, die von seinen 900 Militärstützpunkten in aller Welt und insbesondere vom Drehkreuz im deutschen Ramstein aus verübt werden
den Terror, mit dem der US-Imperialismus durch seine Kriege in Libyen Irak, Syrien und Jemen über den ganzen nahen Osten ausgebreitet hat mit Millionen von unschuldigen Menschen.
die massiven Waffenlieferungen an die Terrororganisationen ISIS und Al Qaida durch die CIA
Für Richter Schreiber zählen allein die Menschenleben der Angehörigen des imperialistischen Terrorapparates. Das gipfelt in Schreibers fassungslosem Unverständnis, was denn ein Anschlag auf die US-Botschaft in Ankara mit dem Widerstand gegen die Unterdrückung in der Türkei zu tun habe. Absurd erscheint ihm die Begründung, der US-Imperialismus sei der Hauptfeind der Völker.
stauffenbergSchreiber hebelt Grundgesetz aus
Schreibers Terrordefinition hebelt ganz grundsätzlich zudem den §20,4 Grundgesetz aus, in dem es heißt:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ In den Kommentaren hierzu wird ausdrücklich unter Widerstand auch bewaffneter Widerstand verstanden, was ja der Grund dafür ist, Stauffenbergs Bombenanschlag auf Hitler und seine Besprechungsrunde hochleben zu lassen.
Schreiber „beweist“ Latifes Mitgliedschaft in der DHKP-C
Nachdem Schreiber ganz grundsätzlich den bewaffneten Kampf gegen Imperialismus und Faschismus als Terror eingestuft hat, bricht er dies herunter auf die „Verbrechen“ von Latife. Er weist den Vorwurf zurück, ihre politischen Aktivitäten gegen Rassismus und Faschismus und sozialen Aktivitäten für türkische und kurdische Migranten und Flüchtlinge würden von ihm kriminalisiert. Diesbezüglich habe Latife sich selbstverständlich engagieren dürfen.
Allein, man sei zu der Überzeugung gelangt, das ein solches Recht keinem zustände, der Mitglied einer Widerstandsorganisation sei. In diesem Falle seien Latifes Aktivitäten nicht anzusehen als legitimes politisches Engagement, sondern dienten alleine der Rekrutierung von neuen Mitgliedern der Widerstandsorganisation, der Geldbeschaffung für diese und der Organisierung eines sicheren Ruheraumes für ihre Mitglieder.
Schreiber hat wohl zu viele Geheimdienstfilme gesehen. Für ihn gibt es da eine verbrecherische Organisation, deren einziges Ziel ist Menschen zu töten. Dazu tarne sie sich in Deutschland mit Kulturvereinen wie der Anatolischen Föderation und deren politischen Aktivitäten, die alleine zu dem Zwecke der Tarnung ausgeübt würden und ahnungslose Menschen instrumentalisieren würden.
Er kann nicht verstehen, daß für eine politische Partei wie die DHKP tatsächlich der politische antikapitalistische Kampf, also der Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung, für demokratische Rechte und die konkrete Solidarität durch Sozialarbeit das Eigentliche ist und eben nicht der bewaffnete Kampf. Vor allem kann er nicht verstehen, daß man kein Mitglied der DHKP und schon gar nicht der DHKP-C sein muß, um ein solches Engagement zu haben.
Ausführlich beschreibt er die Aktivitäten der DHKP-C – in der Türkei. In Deutschland kann er aber auf keinerlei gewaltsame Aktivitäten verweisen. Es gibt alleine ein politisches Engagement von Menschen gegen Faschismus und für Demokratie.
Er spricht immer von der DHKP-C, also dem bewaffneten Arm der Partei. Schreiber unterschlägt dabei, daß es sich bei der DHKP um eine politische Partei handelt, die zwar in Form der „Front“ über einen bewaffneten Arm verfügt, deren Tätigkeit aber in der Türkei zum allergrößten Teil darin besteht, in den prekären Arbeitervierteln Selbstorganisation zu bewerkstelligen und für die sozialen und demokratischen Rechte der Menschen politisch zu kämpfen, wo immer dies möglich ist trotz der massiven Repression der türkischen Terrorinstitutionen. Schreiber wünscht sich ein wehr– und schutzloses Volk, eine Arbeiterklasse ohne reale Macht, die sich maximal auf Demos zusammenknüppeln lassen darf, aber auf keinen Fall der faschistischen Gewalt mit Gewalt entgegentritt.
Schreibers Unverständnis des politischen Charakters der DHKP wird am Beispiel des Grup Yorumkonzertes deutlich. Für ihn ist es unmöglich, daß Aktivisten ganz unabhängig von der Partei oder vielleicht als deren lockere Sympathisanten ein solches Konzert stattfinden lassen. Für ihn kann es nur so sein, daß das das Werk einer Geheimorganisation ist, die alleine das Ziel verfolg Menschen umzubringen.
Für ihn ist es so nicht Ausdruck politischer Arbeit, wenn diese Band vor ausverkaufter Arena in Oberhausen die Massen mit revolutionären Liedern begeistert. Für ihn wird das Ganze alleine veranstaltet, um Geld für den „Terror“ in der Türkei zu sammeln. Die schlichte belegbare Tatsache, daß die Konzerte jeweils mit einem 5-stelligem Minus beendet wurden, wird ignoriert.
yuerueyusEs geht um den Masseneinfluß der DHKP
Gleichzeitig verweist Schreiber aber auf die „besondere Gefährlichkeit“ der DHKP, eben weil sie nach ihm in der Lage ist, zu solchen Konzerten Menschenmassen zu mobilisieren.
Er erklärt so ausdrücklich, daß z.B. das Verteilen der hier im Auftrag von Erdogan seit 2015 verbotenen türkischen revolutionären Zeitschrift „Yürüyus“ eine nicht verfolgungsnötige Bagatelle ist, mit der angeblichen Organisierung eines Massenkonzertes jedoch ein klarer Verfolgungsauftrag sozusagen wegen erfolgreicher revolutionärer Arbeit bestehe.
„Die Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP-C in Deutschland nehmen wir nicht hin“, erklärte Innenminister de Maizière 2015. Nicht ohne Grund sei die DHKP-C bereits seit 1998 in Deutschland verboten. „Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, wir dulden keine Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei, und schon gar keine Verherrlichung von Selbstmordattentaten.“
Überhaupt sei die DHKP besonders gefährlich, weil sie auf eine durchgehende politische Kontinuität seit den neunziger Jahren zurückblicken könne, daß es also seitdem den Geheimdiensten nicht gelungen ist, sie zu spalten oder von außen durch Repression zu zerstören.
Der Grund für den Prozeß gegen Latife stellen demnach überhaupt nicht die Gegengewalt gegen besonders grausame Repräsentanten des türkischen Terrorregimes dar (Schreibers „Menschen“) und auch geht es nicht um Latife persönlich; Schreiber läßt sogar auf Grund ihres Lebenslaufes ein gewisses Verständnis für ihr politisches Engagement durchblicken). Es geht bei diesem politischen Prozeß um einen Prozeß gegen die DHKP, die in der Türkei neben der PKK laut Diktator Erdogan der Staatsfeind Nr. 1 ist. Es ist ein Prozeß gegen das Verständnis Lenins, daß der bürgerliche Staat keinesfalls übernommen, sondern nur gewaltsam zerschlagen werden kann und muß. Es ist exakt diese grundsätzliche Kampfansage an die Bourgeoisie und den bewaffneten Kampf, so militärisch unbedeutend er immer war und ist, der diese Partei für die Herrschenden 1% so gefährlich macht und insbesondere ihr Masseneinfluß in der Türkei, der sich bei den Grup Yorumkonzerten nur widerspiegelt: Die Lieder von Grup Yorum werden in Istanbul auf den Straßen gesungen, sind überhaupt nicht mehr zu verbieten.
Ist jeder, der mit einem T-Shirt mit Che rumläuft ein Mitglied einer Terrororganisation ?
Man sollte meinen, daß Schreiber auf dem Hintergrund dieser Gefahrenlage und auf Grund der Ermittlungen von türkischen und deutschen Geheimdiensten keine Probleme hat, Latifes Mitgliedschaft, wenn schon nicht in der DHKP-C so doch zumindestens in der DHKP nachzuweisen.
Doch genau das gelingt ihm in über 50 Verhandlungstagen nicht.
Trotz Überwachung und Haussuchungen finden sich nur „Beweise“ für antifaschistische und antirassistische politische Arbeit, also Organisation und Teilnahme von Demos gegen die NSU, ferner soziales Engagement für Migranten. Man beweist ausgiebig legale, von Latife ganz offen ausgeübte politische Aktivitäten und führt diese als „Beweis“ in den Prozeß ein mit der alles entscheidenden Behauptung, all dieses politische Engagement habe allein dem Dienst am Terror gegolten.
Als Beweise für genau diese Behauptung werden nur lächerliche Indizien aufgeführt. So verweist Schreiber auf in ihrer Wohnung gefundene Symbole der DHKP, darauf, daß sie mitgewirkt habe bei der Organisation der Konzerte durch Zubereiten von Speisen. Insbesondere empört sich Schreiber darüber, daß man Bilder von Repressionsopfern der Partei in der Türkei bei ihr gefunden habe und erklärt sie allesamt mal eben zu Selbstmordattentätern und ihr Gedenken zum „Personenkult“.
berkanelvinNach Schreiber ist es also „Personenkult“, wenn man am Gedenken an den von türkischen Einheiten erschossenen unbeteiligten Jugendlichen Erkin Elvan festhält.
Nach Schreiber ist demnach jeder Besitzer eines T-Shirt mit Che ein Mitglied einer terroristischen Organisation und gegen ihn wird nur deshalb kein Verfahren eröffnet, weil Che tot ist und über keinen Masseneinfluß verfügt.
Nach Schreiber ist jede Form von Solidarität mit Befreiungsbewegungen auf der ganzen Welt kriminell, sobald deren Widerstand sich nicht auf das Hinhalten der anderen Wange beschränkt.
Artikel von solchen Organisationen zu lesen, ihre Zeitschriften zu lesen oder eines ihrer Symbole wie z.B. Hammer und Sichel irgendwo auf seinem Schreibtisch zu haben, ist nach Schreiber schon ein Beweis für die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation.
Politische Bedeutung des Schauprozesses
Der politische Prozeß gegen die Wuppertaler Aktivistin ist nach Maßstäben bürgerlicher Justiz eine komplette Aushöhlung derselben. Eine Aktivistin wird ohne stichhaltige Beweise für eine Mitgliedschaft in der DHKP stellvertretend für diese allein wegen deren politischen Erfolgen in der Türkei und auf ausdrücklichen Verlangens Erdogans zu 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Anschein der Gewaltenteilung wird ganz offen aufgehoben, indem auf Verlangen der Regierung von einem Sondergericht im konkreten außenpolitischem Interesse eine Aburteilung auch ganz ohne den Nachweis irgendeiner Straftat und ganz ohne Beweise vorgenommen wird.
Diese Aushöhlung der Verfassung und der in ihr angeblich garantierten demokratischen Rechte betrifft nicht nur migrantische Genossen, er betrifft alle Linken.
Diese Aushöhlung der Demokratie und die konkrete Repression richtet sich nur deshalb gegen Latife, weil jemand herhalten muss für Erdogans Kampf gegen die Revolution und sie eine Symbolfigur migrantischen politischen Engagements darstellt.
Er richtet sich konkret noch nicht gegen deutsche Linke, auch wenn bei ihnen die gleichen „Beweise“ wie bei Latife gefunden werden könnten. Das deswegen, weil diese erstens über keinerlei Masseneinfluß verfügen und zweitens in ihrer großen Mehrheit den bewaffneten Kampf ebenso wie Schreiber ablehnen.
Aber der Erfolg der türkischen Genossen hat der Bourgeoisie einen gehörigen Schrecken versetzt und man schleift vorsichtshalber schon mal den Rechtsstaat. Sie weiß, revolutionäres Bewußtsein kann sehr schnell das reformistische verdrängen und dann braucht man die Sondergerichte mit ihren Schreibern auch gegen deutsche Revolutionäre.
https://linkezeitung.de/2017/02/17/staatsrichter-schreiber-verurteilt-latife-zu-3-jahren-und-3-monaten/
Vor der Urteilsverkündung gegen die Vorsitzende der Anatolischen Föderation Latife durch den politischen Sondergerichtshof unter Vorsitz von Richter Schreiber kam es vor dem Gericht zu einer Kundgebung. Über 60 Menschen zeigten ihre Solidarität mit Latife und protestierten gegen die zu erwartende Verurteilung ganz ohne den Nachweis einer Straftat allein wegen der angeblichen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Organisation“ (§129b).
Latife konnte vor bis dem bis auf den letzten Platz besetzten Gerichtssaal ihr Schlusswort halten. Richter Schreiber setzte der ganzen Farce des Prozesses die Krone auf, indem er die Verhandlung um 45 Minuten unterbrach, damit ihr Schlusswort Eingang in die Urteilsfindung bekäme und versuchte so hilflos den Anschein von Rechtsstaatlichkeit zu erzeugen.
Urteil von 3 Jahren und 3 Monaten folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft
Dabei stand das Urteil von vornherein fest. Bei dem politischen Sondergerichtshof handelt es sich um den in die angeblich unabhängige Justiz verlängerten Arm der Regierung, die widerum direkt im Auftrag von Diktator Erdogan handelt. Der Prozeß findet ausschließlich auf Grund einer sogenannten Verfolgungsermächtigung der Regierung statt. Dazu stand Richter Schreiber auch in seiner Urteilsbegründung. Er erklärte offen, ausschließlich Erfüllungsgehilfe der Regierung zu sein und als Richter keinesfalls irgendwelche Einwände gegen diese Verfolgungsermächtigung äußern zu dürfen und bekannte sich zur politischen Stoßrichtung des Prozesses, gegen den antifaschistischen türkischen Widerstand vorzugehen, um den außenpolitischen Absichten der Bundesregierung gerecht zu werden.
Damit es nicht wie zuletzt vor einer Woche erneut zu Problemen mit Latifes Freunden und Genossen kommt, trat ein Gerichtspolizist im Auftrag von Richter Schreiber vor die Besucher und riet denjenigen, die beim Eintreten der Richter nicht gewillt wären aufzustehen dazu, schon vorher sich zu erheben und beim Eintreten der Richter sich zu setzen. So erhoben sich die Besucher geschlossen vor dem Eintreffen des Richters und erklärten laut, dies aus Solidarität zu Latife zu tun und setzten sich nach Eintreffen Schreibers.
Schreiber definiert Terrororganisation
Zu Beginn seiner sehr langen Urteilsbegründung wird Schreiber grundsätzlich und zwar sehr ausführlich: Er versucht sich in einer ganz allgemeinen und grundsätzlichen Definition dessen, was „Terrororganisation“ bedeutet.
Er erklärt, daß vieles in der Türkei sehr bedenklich sei und massive Menschenrechtsverstöße augenfällig seien und äußert Verständnis insbesondere für die Situation verfolgter Minderheiten in der Türkei, zu der auch Latife gehört. Er wird sogar hochpolitisch, wenn er dem US-Imperialismus vorwirft, in Rojava die Kurden und damit die hier als Terrororganisation verfolgte PKK militärisch zu unterstützen, während diese gleichzeitig in der Türkei als Terrororganisation Nr. 1 verfolgt würde.
Gleichwohl spricht er den verfolgten, von Völkermord bedrohten Minderheiten in der Türkei jegliches Recht auf bewaffneten Widerstand ab. Er definiert Terrororganisation als eine Organisation, die mit Mord und Totschlag gegen andere Menschen vorgehe. Dabei sei es unerheblich, ob sich diese Gewalt ausdrücklich nur gegen die bewaffneten Einheiten des türkischen Staates richte, mit denen er die Minderheiten terrorisiert oder gegen beliebige Zivilisten. Bei den Soldaten, Sondereinheiten und Polizisten handele es sich um Menschen, die durch den bewaffneten Kampf einer Befreiungsbewegung umkämen. Er engte das Widerstandsrecht auf das individuelle Notwehrrecht ein in dem Sinne, daß das Töten eines Angehörigen der Staatsmacht nur dann legitim sei, wenn dieses in dem Moment erfolge, in dem dieser einen selbst mit dem Tode bedrohe.
Ausdrücklich falle es nicht unter das Widerstandsrecht, gewaltsam gegen Institutionen eines diktatorischen Staatsapparates und seine Terrororgane als solche vorzugehen.
In der Konsequenz bedeutet dies:
ein organisierter Widerstand gegen eine faschistische Diktatur und ihre Institutionen ist grundsätzlich als Terror einzustufen.
unterdrückte Minderheiten und Völker haben sich dem Imperialismus und seinen Terrororganisationen zu fügen
Die Widerstandgruppe um Stauffenberg war eine Terrororganisation, die versuchte Ermordung Hitlers ein Verbrechen
Bei allen antikolonialen Befreiungsbewegungen wie z.B. die des südafrikanischen Widerstandes handelte und handelt es sich um Terrororganisationen
Bei der chinesischen Befreiungsarmee handelte es sich um eine Terrororganisation
Bei palästinensischen Widerstand handelt es sich um Terror ganz wie es die Zionisten verkünden
Schreiber bezieht sich generell ausschließlich auf den bewaffneten Widerstand von unterdrückten Minderheiten, Nationen oder der Arbeiterklasse. Er erwähnt mit keinem Wort den Terror, der vom Imperialismus und Faschismus ausgeht. Insbesondere erwähnt er nicht
Obamas umfangreiche Drohnenmorde, vorzugsweise ausgeübt an Hochzeitsgesellschaften
Erdogans Völkermord an der Minderheit der Kurden
den täglichen Terror des zionistischen Gebildes gegen die Palästinenser
die terroristischen Angriffe des US-Imperialismus durch Söldnerfirmen und Spezialeinheiten insbesondere im Jemen, Irak und Syrien, die von seinen 900 Militärstützpunkten in aller Welt und insbesondere vom Drehkreuz im deutschen Ramstein aus verübt werden
den Terror, mit dem der US-Imperialismus durch seine Kriege in Libyen Irak, Syrien und Jemen über den ganzen nahen Osten ausgebreitet hat mit Millionen von unschuldigen Menschen.
die massiven Waffenlieferungen an die Terrororganisationen ISIS und Al Qaida durch die CIA
Für Richter Schreiber zählen allein die Menschenleben der Angehörigen des imperialistischen Terrorapparates. Das gipfelt in Schreibers fassungslosem Unverständnis, was denn ein Anschlag auf die US-Botschaft in Ankara mit dem Widerstand gegen die Unterdrückung in der Türkei zu tun habe. Absurd erscheint ihm die Begründung, der US-Imperialismus sei der Hauptfeind der Völker.
stauffenbergSchreiber hebelt Grundgesetz aus
Schreibers Terrordefinition hebelt ganz grundsätzlich zudem den §20,4 Grundgesetz aus, in dem es heißt:
„Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“ In den Kommentaren hierzu wird ausdrücklich unter Widerstand auch bewaffneter Widerstand verstanden, was ja der Grund dafür ist, Stauffenbergs Bombenanschlag auf Hitler und seine Besprechungsrunde hochleben zu lassen.
Schreiber „beweist“ Latifes Mitgliedschaft in der DHKP-C
Nachdem Schreiber ganz grundsätzlich den bewaffneten Kampf gegen Imperialismus und Faschismus als Terror eingestuft hat, bricht er dies herunter auf die „Verbrechen“ von Latife. Er weist den Vorwurf zurück, ihre politischen Aktivitäten gegen Rassismus und Faschismus und sozialen Aktivitäten für türkische und kurdische Migranten und Flüchtlinge würden von ihm kriminalisiert. Diesbezüglich habe Latife sich selbstverständlich engagieren dürfen.
Allein, man sei zu der Überzeugung gelangt, das ein solches Recht keinem zustände, der Mitglied einer Widerstandsorganisation sei. In diesem Falle seien Latifes Aktivitäten nicht anzusehen als legitimes politisches Engagement, sondern dienten alleine der Rekrutierung von neuen Mitgliedern der Widerstandsorganisation, der Geldbeschaffung für diese und der Organisierung eines sicheren Ruheraumes für ihre Mitglieder.
Schreiber hat wohl zu viele Geheimdienstfilme gesehen. Für ihn gibt es da eine verbrecherische Organisation, deren einziges Ziel ist Menschen zu töten. Dazu tarne sie sich in Deutschland mit Kulturvereinen wie der Anatolischen Föderation und deren politischen Aktivitäten, die alleine zu dem Zwecke der Tarnung ausgeübt würden und ahnungslose Menschen instrumentalisieren würden.
Er kann nicht verstehen, daß für eine politische Partei wie die DHKP tatsächlich der politische antikapitalistische Kampf, also der Kampf gegen Ausbeutung und Unterdrückung, für demokratische Rechte und die konkrete Solidarität durch Sozialarbeit das Eigentliche ist und eben nicht der bewaffnete Kampf. Vor allem kann er nicht verstehen, daß man kein Mitglied der DHKP und schon gar nicht der DHKP-C sein muß, um ein solches Engagement zu haben.
Ausführlich beschreibt er die Aktivitäten der DHKP-C – in der Türkei. In Deutschland kann er aber auf keinerlei gewaltsame Aktivitäten verweisen. Es gibt alleine ein politisches Engagement von Menschen gegen Faschismus und für Demokratie.
Er spricht immer von der DHKP-C, also dem bewaffneten Arm der Partei. Schreiber unterschlägt dabei, daß es sich bei der DHKP um eine politische Partei handelt, die zwar in Form der „Front“ über einen bewaffneten Arm verfügt, deren Tätigkeit aber in der Türkei zum allergrößten Teil darin besteht, in den prekären Arbeitervierteln Selbstorganisation zu bewerkstelligen und für die sozialen und demokratischen Rechte der Menschen politisch zu kämpfen, wo immer dies möglich ist trotz der massiven Repression der türkischen Terrorinstitutionen. Schreiber wünscht sich ein wehr– und schutzloses Volk, eine Arbeiterklasse ohne reale Macht, die sich maximal auf Demos zusammenknüppeln lassen darf, aber auf keinen Fall der faschistischen Gewalt mit Gewalt entgegentritt.
Schreibers Unverständnis des politischen Charakters der DHKP wird am Beispiel des Grup Yorumkonzertes deutlich. Für ihn ist es unmöglich, daß Aktivisten ganz unabhängig von der Partei oder vielleicht als deren lockere Sympathisanten ein solches Konzert stattfinden lassen. Für ihn kann es nur so sein, daß das das Werk einer Geheimorganisation ist, die alleine das Ziel verfolg Menschen umzubringen.
Für ihn ist es so nicht Ausdruck politischer Arbeit, wenn diese Band vor ausverkaufter Arena in Oberhausen die Massen mit revolutionären Liedern begeistert. Für ihn wird das Ganze alleine veranstaltet, um Geld für den „Terror“ in der Türkei zu sammeln. Die schlichte belegbare Tatsache, daß die Konzerte jeweils mit einem 5-stelligem Minus beendet wurden, wird ignoriert.
yuerueyusEs geht um den Masseneinfluß der DHKP
Gleichzeitig verweist Schreiber aber auf die „besondere Gefährlichkeit“ der DHKP, eben weil sie nach ihm in der Lage ist, zu solchen Konzerten Menschenmassen zu mobilisieren.
Er erklärt so ausdrücklich, daß z.B. das Verteilen der hier im Auftrag von Erdogan seit 2015 verbotenen türkischen revolutionären Zeitschrift „Yürüyus“ eine nicht verfolgungsnötige Bagatelle ist, mit der angeblichen Organisierung eines Massenkonzertes jedoch ein klarer Verfolgungsauftrag sozusagen wegen erfolgreicher revolutionärer Arbeit bestehe.
„Die Propaganda der linksterroristischen Gruppierung DHKP-C in Deutschland nehmen wir nicht hin“, erklärte Innenminister de Maizière 2015. Nicht ohne Grund sei die DHKP-C bereits seit 1998 in Deutschland verboten. „Deutschland ist eine wehrhafte Demokratie, wir dulden keine Propaganda über die gewaltsame Beseitigung der bestehenden Staats- und Gesellschaftsordnung in der Türkei, und schon gar keine Verherrlichung von Selbstmordattentaten.“
Überhaupt sei die DHKP besonders gefährlich, weil sie auf eine durchgehende politische Kontinuität seit den neunziger Jahren zurückblicken könne, daß es also seitdem den Geheimdiensten nicht gelungen ist, sie zu spalten oder von außen durch Repression zu zerstören.
Der Grund für den Prozeß gegen Latife stellen demnach überhaupt nicht die Gegengewalt gegen besonders grausame Repräsentanten des türkischen Terrorregimes dar (Schreibers „Menschen“) und auch geht es nicht um Latife persönlich; Schreiber läßt sogar auf Grund ihres Lebenslaufes ein gewisses Verständnis für ihr politisches Engagement durchblicken). Es geht bei diesem politischen Prozeß um einen Prozeß gegen die DHKP, die in der Türkei neben der PKK laut Diktator Erdogan der Staatsfeind Nr. 1 ist. Es ist ein Prozeß gegen das Verständnis Lenins, daß der bürgerliche Staat keinesfalls übernommen, sondern nur gewaltsam zerschlagen werden kann und muß. Es ist exakt diese grundsätzliche Kampfansage an die Bourgeoisie und den bewaffneten Kampf, so militärisch unbedeutend er immer war und ist, der diese Partei für die Herrschenden 1% so gefährlich macht und insbesondere ihr Masseneinfluß in der Türkei, der sich bei den Grup Yorumkonzerten nur widerspiegelt: Die Lieder von Grup Yorum werden in Istanbul auf den Straßen gesungen, sind überhaupt nicht mehr zu verbieten.
Ist jeder, der mit einem T-Shirt mit Che rumläuft ein Mitglied einer Terrororganisation ?
Man sollte meinen, daß Schreiber auf dem Hintergrund dieser Gefahrenlage und auf Grund der Ermittlungen von türkischen und deutschen Geheimdiensten keine Probleme hat, Latifes Mitgliedschaft, wenn schon nicht in der DHKP-C so doch zumindestens in der DHKP nachzuweisen.
Doch genau das gelingt ihm in über 50 Verhandlungstagen nicht.
Trotz Überwachung und Haussuchungen finden sich nur „Beweise“ für antifaschistische und antirassistische politische Arbeit, also Organisation und Teilnahme von Demos gegen die NSU, ferner soziales Engagement für Migranten. Man beweist ausgiebig legale, von Latife ganz offen ausgeübte politische Aktivitäten und führt diese als „Beweis“ in den Prozeß ein mit der alles entscheidenden Behauptung, all dieses politische Engagement habe allein dem Dienst am Terror gegolten.
Als Beweise für genau diese Behauptung werden nur lächerliche Indizien aufgeführt. So verweist Schreiber auf in ihrer Wohnung gefundene Symbole der DHKP, darauf, daß sie mitgewirkt habe bei der Organisation der Konzerte durch Zubereiten von Speisen. Insbesondere empört sich Schreiber darüber, daß man Bilder von Repressionsopfern der Partei in der Türkei bei ihr gefunden habe und erklärt sie allesamt mal eben zu Selbstmordattentätern und ihr Gedenken zum „Personenkult“.
berkanelvinNach Schreiber ist es also „Personenkult“, wenn man am Gedenken an den von türkischen Einheiten erschossenen unbeteiligten Jugendlichen Erkin Elvan festhält.
Nach Schreiber ist demnach jeder Besitzer eines T-Shirt mit Che ein Mitglied einer terroristischen Organisation und gegen ihn wird nur deshalb kein Verfahren eröffnet, weil Che tot ist und über keinen Masseneinfluß verfügt.
Nach Schreiber ist jede Form von Solidarität mit Befreiungsbewegungen auf der ganzen Welt kriminell, sobald deren Widerstand sich nicht auf das Hinhalten der anderen Wange beschränkt.
Artikel von solchen Organisationen zu lesen, ihre Zeitschriften zu lesen oder eines ihrer Symbole wie z.B. Hammer und Sichel irgendwo auf seinem Schreibtisch zu haben, ist nach Schreiber schon ein Beweis für die Mitgliedschaft in einer solchen Organisation.
Politische Bedeutung des Schauprozesses
Der politische Prozeß gegen die Wuppertaler Aktivistin ist nach Maßstäben bürgerlicher Justiz eine komplette Aushöhlung derselben. Eine Aktivistin wird ohne stichhaltige Beweise für eine Mitgliedschaft in der DHKP stellvertretend für diese allein wegen deren politischen Erfolgen in der Türkei und auf ausdrücklichen Verlangens Erdogans zu 3 Jahren und 3 Monaten Gefängnis verurteilt.
Der Anschein der Gewaltenteilung wird ganz offen aufgehoben, indem auf Verlangen der Regierung von einem Sondergericht im konkreten außenpolitischem Interesse eine Aburteilung auch ganz ohne den Nachweis irgendeiner Straftat und ganz ohne Beweise vorgenommen wird.
Diese Aushöhlung der Verfassung und der in ihr angeblich garantierten demokratischen Rechte betrifft nicht nur migrantische Genossen, er betrifft alle Linken.
Diese Aushöhlung der Demokratie und die konkrete Repression richtet sich nur deshalb gegen Latife, weil jemand herhalten muss für Erdogans Kampf gegen die Revolution und sie eine Symbolfigur migrantischen politischen Engagements darstellt.
Er richtet sich konkret noch nicht gegen deutsche Linke, auch wenn bei ihnen die gleichen „Beweise“ wie bei Latife gefunden werden könnten. Das deswegen, weil diese erstens über keinerlei Masseneinfluß verfügen und zweitens in ihrer großen Mehrheit den bewaffneten Kampf ebenso wie Schreiber ablehnen.
Aber der Erfolg der türkischen Genossen hat der Bourgeoisie einen gehörigen Schrecken versetzt und man schleift vorsichtshalber schon mal den Rechtsstaat. Sie weiß, revolutionäres Bewußtsein kann sehr schnell das reformistische verdrängen und dann braucht man die Sondergerichte mit ihren Schreibern auch gegen deutsche Revolutionäre.
https://linkezeitung.de/2017/02/17/staatsrichter-schreiber-verurteilt-latife-zu-3-jahren-und-3-monaten/
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