Ein offizielles Ausreiseverbot ist ein Mittel von deutschen Behörden
gegen Islamisten und die Terrorgefahr. Menschen, die in den sogenannten
Dschihad ziehen wollen, sollen so abgehalten werden. Doch ist das
rechtmäßig? Um genau diese Frage ging es am Mittwoch bei zwei
Verhandlungen vor dem Verwaltungsgericht Hannover. Beide Verfahren waren
unterschiedlich gelagert - und gingen am Ende auch unterschiedlich aus.
Im ersten Fall hatte die Verwaltung der Stadt Hildesheim einem Türken
seinen Pass entzogen, weil er von Sicherheitsbehörden als sogenannter
islamistischer Gefährder eingestuft worden war. Er reiste trotzdem aus.
Die Stadt wollte seinen Pass nicht aushändigen, damit er nicht wieder
nach Deutschland einreisen kann. Doch das verbiete das Völkerrecht,
urteilte das Verwaltungsgericht. Deutsche Behörden dürften zur Abwehr
von Terrorgefahr nicht dauerhaft einen ausländischen Pass entziehen.
Dauerhafter Passentzug ist rechtswidrig
NDR//Aktuell - 15.02.2017 16:00 Uhr
Das Verwaltungsgericht Hannover hat
entschieden: Ein dauerhafter Passentzug ist rechtswidrig. Die Stadt
Hildesheim hatte einem mutmaßlichen Gefährder den Pass entzogen.
Klage von dreifacher Mutter abgewiesen
In einem zweiten Verfahren gab das Gericht der Stadt Hildesheim indes
Recht. Auch eine Frau hatte parallel in Hannover geklagt. Gegen die
Libanesin verhängte die Stadt Hildesheim ebenfalls ein Ausreiseverbot,
weil sie nach Überzeugung des Landeskriminalamtes beabsichtigte, als
sogenannte Gotteskriegerin in den bewaffneten Kampf nach Syrien oder in
den Irak auszureisen. Als Grundlage dienten Informationen der
Ermittlungsbehörden. Diese Klage hat das Gericht heute abgewiesen. Die
Frau sei - genau wie ihr deutscher Ehemann - einschlägig als Besucherin
des "Deutschsprachigen Islamkreises Hildesheim" bekannt.
rankenwagen transportieren vermutlich Kämpfer
Der "Islamkreis" gilt nach Angaben des Innenministeriums als
"bundesweiter Hotspot der radikalen Salafisten-Szene". Im Sommer 2015
soll dort
über mögliche Anschläge gesprochen
worden sein. Dem Ehemann wurde bereits der Reisepass entzogen, weil er
sich nach Erkenntnis der Behörden ebenfalls dem Kampf in Syrien
anschließen wollte. Der Mann hatte Krankenwagen für Hilfskonvois
Richtung Syrien gekauft. Nach Einschätzung der Behörden transportierten
sie aber auch potenzielle Kämpfer für die Terrormiliz Islamischer Staat
nach Syrien.
Auch Mann musste Pass abgeben
Die Klage des Mannes gegen den Passentzug im vergangenen Juli wurde
bereits vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Seine Ehefrau begründet ihre
Klage damit, dass keine konkreten Erkenntnisse gegen sie vorliegen und
nicht gegen alle Besucher der "DIK"-Moschee Maßnahmen ergriffen worden
sind.
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