Die zwei bei Anti-Terror-Razzien festgenommenen Gefährder
hatten offenbar konkrete Anschlagspläne. Jetzt reagiert Niedersachsen
mit drastischen Mitteln.
Das Land
Niedersachsen will im Fall der beiden wegen dringenden Terrorverdachts
festgenommen Männer aus Göttingen zu drastischen Mitteln greifen. Obwohl
sowohl der 27 Jahre alte Algerier als auch der 22 alte Nigerianer in
Deutschland geboren worden sind und mit ihren Familien seit langem in
Göttingen leben, sollen sie in ihre Heimatländer abgeschoben werden. Wie
das Innenministerium in Hannover am Freitag mitteilte, wurden die
beiden Islamisten dafür bereits in die Abschiebehaft am Flughafen
Hannover-Langenhagen verlegt. Niedersachsen wende damit „als eines der
ersten Bundesländer das schärfste Schwert des Ausländerrechts gegen
Gefährder an“, sagte Innenminister Boris Pistorius (SPD).
Rechtsgrundlage dafür ist Paragraf 58a des Aufenthaltsrechts, nach dem Gefährder ohne deutsche Staatsangehörigkeit auch ohne Vorwarnung abgeschoben werden können. Ein Sprecher des Innenministeriums sagte, anders als in vielen anderen Fällen lägen im Fall der beiden Islamisten aus Göttingen die erforderlichen Ausweisdokumente bereits vor. Die beiden Heimatländer, insbesondere Nigeria, schätze man ebenfalls als kooperativ ein. Den Männern bleibt nun lediglich die Möglichkeit, binnen sieben Tagen beim Bundesverwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz zu beantragen.
Nach einer Abschiebung würde für die beiden Männer ein Wiedereinreiseverbot gelten. Die beiden Islamisten, die von den Sicherheitsbehörden schon länger als Gefährder geführt wurden, waren am vergangenen Donnerstag aus Gründen der Gefahrenabwehr in Langzeitgewahrsam genommen worden. Als Grund für diese auf zehn Tage beschränkte und damit an diesem Wochenende auslaufende Maßnahme nannten die Sicherheitsbehörden Planungen für einen möglicherweise schon kurz bevorstehenden Terroranschlag. Entsprechende Hinweise hätten sich so stark verdichtet, dass man genötigt gewesen sei, „ganz schnell vorzugehen“.
Der Göttinger Polizeipräsident sprach von einer eindeutigen Gefahrenlage. Bei dem Großeinsatz der Polizei waren neben IS-Flaggen auch legal erwerbbare Schusswaffen gefunden worden, die nachträglich so manipuliert wurden, dass mit ihnen scharf geschossen werden könnte. Scharfe Munition wurde ebenfalls sichergestellt. Ein Sprecher der für Terrorverfahren zuständigen Generalstaatsanwaltschaft in Celle teilte am Freitag jedoch mit, dass es bisher kein Ermittlungsverfahren gegen die beiden gebe. Man prüfe diesen Schritt zwar fortwährend, habe aber bisher keine ausreichend gravierenden Verdachtsmomente, sagte der Sprecher.
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