21.02.17 - Am Donnerstag, dem 16. Februar 2017, fiel
nach einem anderthalbjährigen Verfahren vor dem 5. Staatsschutzsenat
des Oberlandesgerichts Düsseldorf das Urteil gegen unsere Mandantin und
Freundin Latife Cenan-Adigüzel. Sie wurde zu einer Haftstrafe von drei
Jahren und drei Monaten verurteilt. Das Urteil folgt damit auf den Tag
genau dem Antrag der Oberstaatsanwältin Olschak. Der Haftbefehl bleibt
bestehen, wird aber vorläufig gegen Auflagen weiterhin außer Vollzug
gesetzt.
Angeklagt und verurteilt wurde Latife für ihre angebliche Mitgliedschaft in der als "terroristisch" eingestuften türkischen DHKP-C (§129b). Aus Sicht ihrer Anwälte und Unterstützer/-innen ist Latife Cenan-Adigüzels Mitgliedschaft in dem fast zweijährigen Verfahren durch absolut nichts bewiesen worden.
In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Nachgewiesen werden konnte ihr ausschließlich ihre Arbeit als Vorsitzende der Anatolischen Föderation, einem legalen Dachverband migrantischer Vereine, dem Latife von 2009 bis zu ihrer Festnahme Ende Juni 2013 als Vorsitzende vorstand. Als Vorsitzende organisierte sie Familien- und Frauenarbeit oder Arbeit mit Jugendlichen. Außerdem nahm sie an legalen politischen Veranstaltungen und angemeldeten Demonstrationen teil.
Die Anatolische Föderation wird vom deutschen Staat als sogenannte Tarnorganisation der DHKP-C in Deutschland betrachtet. Sie ist jedoch bis zum heutigen Tag als Verein nicht verboten. Das Konstrukt der 'Tarnorganisation' ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfahrens seitens der Verteidigung mehrfach mit verschiedenen Beweisanträgen hinterfragt; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurückgewiesen. So konnten auch Zweifel an den der Konstruktion der Generalstaatsanwaltschaft zugrunde liegenden Beweismitteln nicht ausgeräumt werden.
Mit der Verurteilung versucht der Staatsschutzsenat, den Anwendbarkeitsrahmen des §129b massiv auszudehnen, was einer Kriminalisierung jeder politischen Organisation Tür und Tor öffnen würde. Latife Cenan-Adigüzel kündigte deshalb in ihrem Schlusswort an, gegen ihre Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen."
Angeklagt und verurteilt wurde Latife für ihre angebliche Mitgliedschaft in der als "terroristisch" eingestuften türkischen DHKP-C (§129b). Aus Sicht ihrer Anwälte und Unterstützer/-innen ist Latife Cenan-Adigüzels Mitgliedschaft in dem fast zweijährigen Verfahren durch absolut nichts bewiesen worden.
In der Pressemitteilung heißt es weiter: "Nachgewiesen werden konnte ihr ausschließlich ihre Arbeit als Vorsitzende der Anatolischen Föderation, einem legalen Dachverband migrantischer Vereine, dem Latife von 2009 bis zu ihrer Festnahme Ende Juni 2013 als Vorsitzende vorstand. Als Vorsitzende organisierte sie Familien- und Frauenarbeit oder Arbeit mit Jugendlichen. Außerdem nahm sie an legalen politischen Veranstaltungen und angemeldeten Demonstrationen teil.
Die Anatolische Föderation wird vom deutschen Staat als sogenannte Tarnorganisation der DHKP-C in Deutschland betrachtet. Sie ist jedoch bis zum heutigen Tag als Verein nicht verboten. Das Konstrukt der 'Tarnorganisation' ist höchst fragwürdig und wurde im Laufe des Verfahrens seitens der Verteidigung mehrfach mit verschiedenen Beweisanträgen hinterfragt; diese wurden jedoch allesamt vom Senat zurückgewiesen. So konnten auch Zweifel an den der Konstruktion der Generalstaatsanwaltschaft zugrunde liegenden Beweismitteln nicht ausgeräumt werden.
Mit der Verurteilung versucht der Staatsschutzsenat, den Anwendbarkeitsrahmen des §129b massiv auszudehnen, was einer Kriminalisierung jeder politischen Organisation Tür und Tor öffnen würde. Latife Cenan-Adigüzel kündigte deshalb in ihrem Schlusswort an, gegen ihre Verurteilung Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen."
- Freunde und Freundinnen von Latife
- Rechtsanwalt Roland Meister, Essen
- Rechtsanwalt Yener Sözen, Remscheid
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