Mittwoch, 22. Februar 2017

Gericht: „Störungsmelder“ ist ein Organ der Presse



"Haben unsere Störungsmelder-Blogger die gleichen Auskunftsrechte wie 
andere Journalisten? Das höchste Verwaltungsgericht in Bayern sagt 
jetzt: ja. Der Autor Sebastian Lipp bekommt wie gefordert eine 
Übersicht über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen 
mutmaßliche Rechtsextreme. Das Gericht erkannte an, dass das 
ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein "Organ der Presse" 
ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben…" Beitrag von 
Christoph Dowe vom 14. Februar 2017 beim Störungsmelder der Zeit online
http://blog.zeit.de/glashaus/2017/02/14/stoerungsmelder-auskunftsrechte-blogger-verwaltungsgericht-urteil-sebastian-lipp/

LabourNet Germany gratuliert - bei uns bedurfte es einer 
rechtswidrigen Razzia, um vom Landesgericht Bochum den Status als 
Presse bestätigt zu bekommen - siehe die Doku des Falles im LabourNet 
Archiv: Razzia beim LabourNet Germany im Juli 2005
http://archiv.labournet.de/ueberuns/beschlagnahme/index.html

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