Mittwoch, 22. Februar 2017
Gericht: „Störungsmelder“ ist ein Organ der Presse
"Haben unsere Störungsmelder-Blogger die gleichen Auskunftsrechte wie
andere Journalisten? Das höchste Verwaltungsgericht in Bayern sagt
jetzt: ja. Der Autor Sebastian Lipp bekommt wie gefordert eine
Übersicht über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren gegen
mutmaßliche Rechtsextreme. Das Gericht erkannte an, dass das
ZEIT-ONLINE-Neonazi-Watchblog Störungsmelder ein "Organ der Presse"
ist, die Blogger damit besondere Auskunftsrechte haben…" Beitrag von
Christoph Dowe vom 14. Februar 2017 beim Störungsmelder der Zeit online
http://blog.zeit.de/glashaus/2017/02/14/stoerungsmelder-auskunftsrechte-blogger-verwaltungsgericht-urteil-sebastian-lipp/
LabourNet Germany gratuliert - bei uns bedurfte es einer
rechtswidrigen Razzia, um vom Landesgericht Bochum den Status als
Presse bestätigt zu bekommen - siehe die Doku des Falles im LabourNet
Archiv: Razzia beim LabourNet Germany im Juli 2005
http://archiv.labournet.de/ueberuns/beschlagnahme/index.html
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