Mittwoch, 15. Februar 2017

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Push-Backs in Idomeni


"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg 
prüft die massenhaften Push-Backs (dt. völkerrechtswidrige 
Zurückschiebungen) von Geflüchteten nahe des Lagers Idomeni an der 
mazedonisch-griechischen Grenze im März 2016. Dazu hat der Gerichtshof 
im Januar 2017 der Regierung Mazedoniens die Beschwerden von acht 
Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan zur Stellungnahme 
zugestellt. Die Geflüchteten hatten im September 2016 mit 
Unterstützung des ECCHR und von PRO ASYL wegen der Push-Backs 
Individualbeschwerden gegen Mazedonien eingelegt. Sie machen geltend, 
dass Mazedonien mit den Push-Backs gegen die Europäische 
Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Die mazedonische 
Regierung muss bis zum 18. Mai 2017 Stellung nehmen. Auch 
zivilgesellschaftliche Organisationen oder Universitäten können nun zu 
dem EGMR-Verfahren eine rechtliche Einschätzung einreichen..." 
Pressemitteilung von ECCHR und PRO ASYL vom 13.2.2017
https://www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/idomeni/articles/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung-migration-und-flucht-idomeni.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen