Mittwoch, 15. Februar 2017
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte prüft Push-Backs in Idomeni
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
prüft die massenhaften Push-Backs (dt. völkerrechtswidrige
Zurückschiebungen) von Geflüchteten nahe des Lagers Idomeni an der
mazedonisch-griechischen Grenze im März 2016. Dazu hat der Gerichtshof
im Januar 2017 der Regierung Mazedoniens die Beschwerden von acht
Schutzsuchenden aus Syrien, Irak und Afghanistan zur Stellungnahme
zugestellt. Die Geflüchteten hatten im September 2016 mit
Unterstützung des ECCHR und von PRO ASYL wegen der Push-Backs
Individualbeschwerden gegen Mazedonien eingelegt. Sie machen geltend,
dass Mazedonien mit den Push-Backs gegen die Europäische
Menschenrechtskonvention (EMRK) verstoßen hat. Die mazedonische
Regierung muss bis zum 18. Mai 2017 Stellung nehmen. Auch
zivilgesellschaftliche Organisationen oder Universitäten können nun zu
dem EGMR-Verfahren eine rechtliche Einschätzung einreichen..."
Pressemitteilung von ECCHR und PRO ASYL vom 13.2.2017
https://www.ecchr.eu/de/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung/migration-und-flucht/idomeni/articles/voelkerstraftaten-und-rechtliche-verantwortung-migration-und-flucht-idomeni.html
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