Martin Ling über eine neue Resolution des Europaparlaments
nd 24.07.2018
Das Europaparlament macht sich für die Rechte der indigenen Völker
stark. Wie viel die »Resolution zu der Verletzung der Rechte indigener
Völker in der Welt, unter anderem durch Landnahme« bewirkt, ist nicht
ausgemacht, aber dass das Europaparlament die EU und ihre
Mitgliedstaaten aufgefordert hat, »die territoriale Autonomie und das
Recht auf Selbstbestimmung der indigenen Völker rechtlich anzuerkennen
und hinzunehmen« ist ein Schritt in die richtige Richtung.
Rund 370 Millionen Menschen weltweit fallen unter den Begriff
Indigene - definiert als Nachkommen einer Bevölkerung, die eine Region
schon vor deren Kolonisierung bewohnt hat und die sich auch danach eine
kulturelle Eigenständigkeit bewahrt haben. Mindestens ein Viertel der
gesamten Landfläche der Erde liegt in der Hand von Indigenen - entweder
durch Eigentums- oder Nutzungsrechte.
Die indigenen Völker zeigen, wie sich nachhaltig wirtschaften
lässt, ohne Raubbau an der Natur zu betreiben, wie es die industrielle
Landwirtschaft zu tun pflegt. Das schützt sie freilich nicht vor den
Begehrlichkeiten von Bergbau sowie Erdöl- und Erdgasförderung in ihren
Siedlungsgebieten. Und selbst in der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit werden indigene Rechte vernachlässigt, wenn
sie Projekten im Weg stehen - ob beim Geothermiekraftwerk in Kenia
Massai-Dörfer zwangsumgesiedelt werden oder beim Staudammbau in Panama
die indigenen Ngöbe-Buglé übergangen wurden. Und in Deutschland steht
die Ratifizierung der ILO-Konvention 169 zum Schutz der Rechte indigener
Völker weiter aus, obwohl ihr bereits 2007 zugestimmt wurde. Ein
Armutszeugnis.
Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1095166.recht-auf-selbstbestimmung-mehr-schutz-fuer-indigene-voelker.html
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