Am 2.8. beginnt der nun 5. Prozess gegen AktivistInnen der Abschiebeblockade vom 31.Mai. Bis heute haben die Prozesse gezeigt, wie stark die Widersprüche zwischen neutralen AugenzeugInnen und der Darstellung von Innenministerium und seiner Polizei sind. Sie haben gezeigt, wie gut sich PolizistInnen intern absprechen können und wie Polizeigewalt mit Hilfe der Justiz unter den Teppich gekehrt werden kann.
Beim nun anstehenden Prozess bat der Richter im Vorfeld um Nachermittlungen, weil die vorgelegte Akte keinen ausreichenden Anlass bot, Anklage zu erheben. Am 2. August werden wir sehen, ob es den geladenen PolizeibeamtInnen bis zum Prozesstermin gelingt, ihre Aussagen noch besser abzustimmen. Wir werden sehen, ob sich der Richter, so wie die bisherigen, dafür hergeben wird, als verlängerter Arm des Innenministeriums zu fungieren.
Gerade in Zeiten der Wahlkampfhetze hat allen voran die bayerische CSU ein immenses Interesse daran, jeder Art von Widerstand gegen ihre menschenverachtende Politik den Garaus zu machen. Egal, ob die Verschärfung des PAG (Polizeiaufgabengesetz), das bayerische Integrationsgesetz oder das Psychiatriegesetz: die Weichen Richtung autoritärer Staat werden gestellt und Bayern möchte in seiner Vorreiterrolle glänzen. Solidarischer Widerstand passt da nicht ins Bild. Weder hier, noch in Witzenhausen und erst Recht nicht, wenn sich Geflüchtete selbst gegen die rassistische Abschiebepraxis wehren, so wie in Ellwangen oder Donauwörth. Da das Thema Abschiebungen bei der CSU im Fokus des rassistischen Wahlkampfes und der allgemeinen Profilierung rechts von der AfD steht, ist es folgerichtig, dass der 31. Mai zur Gretchenfrage wird.
Wir sagen: Schluss damit!
Am 02. August sind wir alle gefragt. Egal, ob auf der Straße bei der Abschiebeblockade oder vor Gericht – wir werden weiterhin solidarisch zusammen kommen, zusammen kämpfen und zusammen bleiben. Wir lassen keinen Betroffenen allein. Wir wissen, dass sie genauso wie über 300 Menschen am 31. Mai 2017 das Richtige getan haben – egal wie die bürgerliche Rechtsprechung urteilt!
Am 02. August sind wir alle gefragt. Egal, ob auf der Straße bei der Abschiebeblockade oder vor Gericht – wir werden weiterhin solidarisch zusammen kommen, zusammen kämpfen und zusammen bleiben. Wir lassen keinen Betroffenen allein. Wir wissen, dass sie genauso wie über 300 Menschen am 31. Mai 2017 das Richtige getan haben – egal wie die bürgerliche Rechtsprechung urteilt!
Kommt zur solidarischen Prozessbegleitung und zur Kundgebung am 02.08.18 ab 12:00 Uhr vor dem Gerichtsgebäude! Denn es reicht! Die Kriminalisierung der solidarischen Menschen vom 31. Mai muss sofort aufhören! Freispruch für alle!
Rote Hilfe - OG Nürnberg
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