Hartz IV: Die neue elektronische Jobcenter-Akte und der fehlende Sozialdatenschutz?
Um Hartz IV zu beantragen, müssen Hartz IV-Bezieher dem
Jobcenter sensible Daten und Unterlagen wie Z.B. Kontoauszüge,
Einkommensbescheinigungen oder den Mietvertrag übersenden. Durch die
eingeführte elektronische Akte, werden die Informationen über den Hartz
IV-Bezieher nicht mehr ausreichend geschützt.
Die E-Akte löst die Papierform ab
Bundesweit gibt es 408 Jobcenter, 303 von diesen Jobcentern nutzen
nun die elektronische Akte und speichern somit die Hartz IV-Akte
elektronisch in einer zentralen Datenbank ab. Hierdurch soll Papier
gespart werden und die Arbeitseffizienz gesteigert werden. Zudem sollen
so wichtige Dokumente nicht mehr verloren gehen. Doch die Praxis in den
Jobcentern ist hiervon weit entfernt. Denn die Briefzusendung und
-zustellung erfolgt immer noch über den normalen Postweg. Es werden
lediglich alle Dokumente eingescannt.
Scan-Zentren übernehmen die Digitalisierung
Da die Jobcenter bereits ausreichend ausgelastet sind, wurde diese
Aufgabe an die Deutsche Post AG abgegeben. Diese hat extra für die
Bundesagentur für Arbeit Scan-Zentren eingerichtet. Die eingereichten
Dokumente werden dort im PDF-Format gespeichert und mit einer
Dokumenten-ID und dem Scan-Zeitpunkt versehen. Die eingescannten
Dokumente werden dann an die von der Bundesagentur betriebenen Datenbank
geschickt und die Jobcenter können sodann via Intranet auf alle
Dokumente zugreifen.
Was darf eigentlich alles eingescannt werden?
Aufgrund der Sensibilität der Daten ist zudem unklar, welche
Unterlagen an die Scan-Zentren übersandt werden dürfen. Eine
einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Die Bundesagentur stellt
lediglich eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Nach dieser sollen Unterlagen
wie Kontoauszüge oder Versicherungsdokumente nicht eingescannt werden.
Was jedoch an die Scan-Zentren übersandt wird, entscheidet am Ende jedes
Jobcenter für sich selbst.
Jobcenter sollten nicht eigenständig entscheiden dürfen
Eine Arbeitshilfe sei nicht ausreichend. Vielmehr müsste es eine
verbindliche Weisung geben. Denn eine Datenbank, wo extrem viele
personenbezogenen Daten gespeichert werden, ist extrem attraktiv für
Missbräuche und Angriffe. Aus diesem Grund ist es sowieso fraglich, ob
Sozialdaten in einer einzelnen Datenbank zulasten des
Sozialdatenschutzes gespeichert werden dürfen.
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