24.07.18
Am
heutigen Montag war das Kartenhaus polizeilicher Unterstellungen nicht
mehr zu halten. Zähneknirschend ließen nacheinander die Staatsanwältin
Eppert und die Vorsitzende Richterin Dr. Keune die schweren
strafrechtlichen Anklagen in sich zusammenfallen, nachdem die letzten
beiden Zeuginnen des Bäckerei-Vorfalls auch nicht die erhoffte
Bestätigung für die Story des Staatsschutzes lieferten und hoben Isas
Haftbefehl auf.
Eine Belastungszeugin belastet nur den Staatsschutz
Begonnen hatte der Gerichtstag mit der Vernehmung der Zeugin E. aus der Nachbarschaft, die nach dem Vorfall die Polizei gerufen hatte. Anstatt aber Isa als brutalen Angreifer zu denunzieren, brachte sie erstmals Licht in die Arbeit des Staatsschutzes. Sie gab an, dass es direkt nach dem Vorfall eine 20-minütige Gruppenvernehmung von ihr und den Zeug_innen Ott und Benitez-Lopez durch bislang geheim gehaltenen Beamte gab, deren Identität ungeklärt ist. Diese taucht in den Ermittlungsakten nicht auf, obwohl sie eine wesentliche Beeinflussung bedeutet haben muss und möglicherweise die Grundlage für die verleumderischen Plakate des Staatsschutz war. E. selbst hat keine weitere Kenntnis über die vernehmenden Beamten und kann sich auch nicht erinnern, ob die Vernehmung aufgezeichnet wurde.
Das später angefertigte offizielle polizeiliche Vernehmungsprotokoll musste E. handschriftlich ausbessern, weil der - mit unter rassistische – Ton nicht ihre Aussage wiedergab. Darin wurde zum Beispiel „polnischer Hooligan“ als Bezeichnung für Isa verwendet, die nicht ihrem Mund entsprungen war.
Die Bedrohungslage durch Isa und sein Umfeld entstand für sie erst, als das LKA sie mit entsprechenden Informationen fütterte. Ihr wurde suggeriert, dass sie möglicherweise erschossen würde. Zu ihrem „Schutz“ wurde ihr ein Handy mit Notfalltaste zum Herstellen einer direkten Verbindung mit dem LKA aufgedrängt. Seit dem Vorfall hätte der Staatsschutzbeamte Stricker wöchentlich angerufen, um sich nach ihrer Bedrohungslage zu erkunden und ihr Schutz aufzunötigen. Davon beeindruckt hätte sie an einem Treffen im Gericht in der Turmstraße mit dem Oberstaatsanwalt Fenner, Zeugin Ott, Zeuge Benitez-Lopez und den beiden Schnitzmeiers aus der Rigaer 12, sowie LKA-Beamt_innen teilgenommen, welches von Letzteren initiiert wurde. Dieses Treffen habe sie vor dem Ende aber verlassen. Bei ihrer Aussage vor Gericht hatte sie bereits das Spiel durchschaut. Sie fühle sich nicht bedroht und wollte sich nicht durch die Polizei instrumentalisieren lassen, so E.
Weitere Zeug_innenvernehmungen
Die Lebensgefährtin von Isa wurde wie zu erwarten intensiv von der Vorsitzenden Richterin und der Nebenklagevertretung des „Geschädigten“ verhört. Sie bestätigte, dass Isa besonnen und richtig gehandelt habe, nachdem der „Geschädigte“ erst den Hund mit der vollen Flasche geschlagen hatte und sich dann gegen sie selbst wendete.
Andere Anklagen betreffend wurden vier Polizeibeamt_innen als Zeugen vernommen. Der 24-jährige Kevin Wendt, der 30-jährige Benjamin Schölzke, der 27-jährige Yassin Cil und ein Weiterer.
Kevin Wendt gab an, keinen Grund gehabt zu haben, als er im Juni vergangenen Jahres zwei „junge weibliche Personen“ überprüfen wollte. Die eine konnte flüchten und die Zweite hielt er am Arm gefangen, woraufhin diese nach ihrem Vater um Hilfe rief. Dass diese erst Zwölf war, erfuhr er angeblich erst später aus ihrer POLIKS-Datei. Er selbst hielt sie zu diesem Zeitpunkt angeblich für 20. Auch nachdem diese nach ihrem Vater rief, beendete er seine körperliche Behandlung nicht. Statt sich für seinen Übergriff zu schämen erstattete er Anzeige wegen „Bedrohung“ gegen Isa, der sich während der Aktion als Vater zu erkennen gab. Isa solle während seiner Personalienüberprüfung gesagt haben: „Wenn du das nochmal machst, bringe ich dich um!“
Der Hundertschaftsbeamte Benjamin Schölzke gab an, bei einem anderen Fall nachts in der Rigaer Straße eingesetzt gewesen zu sein. Ein lautes Geräusch war Grund für ihn, in seinem Kampfanzug vor die Rigaer94 zu gehen und durch das Kinderzimmerfenster von Isas Wohnung eben jenem mit einer taktischen Taschenlampe anhaltend gerade ins Gesicht zu leuchten. Zumindest so lange, dass er Isa dabei überführen konnte, wie dieser sagte: „Hau ab mit deiner Taschenlampe. Fick dich!“
Zum dritten mal in Folge tauchte ein angeblich von Isa Geschädigter nicht auf. Trotz angeordneter polizeilicher Vorladung und verhängtem Ordnungsgeld blieb er fern und konnte so weder die Version der Schnitzmeiers bestätigen noch entkräften. Diese hatten widersprüchlich geschildert, wie Isa ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.
Anträge und inhaltliche Beiträge der Verteidigung und Aufhebung der U-Haft
Am Ende des Verhandlungstages wurden mehrere Anträge der Verteidigung verlesen. U.a. solle durch einen Gutachter das Aussageverhalten des beim Bäckerei-Vorfall „Geschädigten“ S. analysiert werden. Während man als Laie dem S. kein Wort glauben würde, wird das Gericht unter der schwer voreingenommenen Vorsitzenden Keune bestenfalls durch diesen Sachverständigen zum Einsehen gebracht werden. In den Anträgen kam auch nochmals zur Sprache, welche politische Motivation den polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu Grunde liegt. Dabei wurden die faschistischen Drohbriefe und die Halle-Leaks erwähnt. Ebenso wurde dem Gericht unterstellt, die politische Linie des Innensenats fortführen zu wollen. Wesentlich im Antrag auf Aufhebung der U-Haft für Isa war der Hinweis der Verteidigung auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lebensbedrohlichkeit von Würgen am Hals. Sowieso hatte neben dem unglaubwürdigen „Geschädigten“ nur eine Zeugin von Würgen durch Isa im Bäckerei-Vorfall berichtet. Selbst wenn das Gericht davon ausgehen sollte, dass dieses stattgefunden hätte, wäre die kurze Zeitspanne danach nicht lebensbedrohlich und die U-Haft damit völlig unbegründet.
Die Staatsanwältin folgte dieser Argumentation und schloss sich dem Antrag auf Ausservollzugssetzung der U-Haft an. Nach halbstündiger Beratung verkündete die vorsitzende Richterin den Beschluss des Schöffengerichts, dass die U-Haft außer Vollzug gesetzt wird. Wie sauer sie selbst darüber war, gab sie preis, als sie sofort den Saal räumen lies, als das Publikum freudige Regungen zeigte. Erst nach fünf Minuten hatte sie sich beruhigt und las den Beschluss vor. Dieser beinhaltet viermaliges Melden pro Woche auf der Wedekindwache.
Solidarische Prozessbeobachter_innen begleiteten Isa sogleich auf seinem ersten Gang zur Wache. Die Beamt_innen dort gaben sich dupiert und drohten Isa mit Inhaftierung beim kleinsten Anlass. Wer sonst, wenn nicht der Staatsschutz beim LKA 5 übernimmt bis zum neuen vorerst letzten Prozesstag am 27. August die Kontrolle der Meldeauflagen. Zwei weitere Prozesstage sind am 13. und am 20. August um je 9 Uhr am bekannten Ort.
Bewertung
Bereits beim letzten Prozesstag hat sich angedeutet, dass die Ermittlungsmethoden und -führer in diesem politischen Schauprozess zur Sprache kommen. Das ist gelungen. Das Druckmittel der U-Haft von Isa, um die rebellischen Strukturen zum klein beigeben zu zwingen hat versagt. Damit ist der Weg frei, weit interessanteres als eine kiezinterne Auseinandersetzung zu behandeln. Der Druck hat die Seite gewechselt. Jetzt steht das Vorgehen der ermittelnden Behörden zur Debatte, die ohnehin in den Schlagzeilen sind, weil sie von Nazis durchsetzt sind und mit organisierten rechten Strukturen kooperieren.
Wir als Soligruppe sehen unsere Strategie der offensiven Prozessführung bestätigt. Der Gefangene ist ohne Einknicken frei gekommen, es wurde politisch ein Signal der Stärke verbreitet. Die vom Gericht bewusst unpolitisch geführten Verhandlungstage sind nun doch in den Geruch der Staatsschutzkonstrukte geraten. Gleichzeitig zeigt sich das Gericht einer Annäherung an die Fakten nicht mehr völlig verschlossen. In irgendeiner Dienststelle warten derweil zwei bislang verborgene Zivis auf ihren absehbaren Auftritt in dem Spektakel. Oberstaatsanwalt Fenner zieht es derweil vor, sich in der von ihm aufgezogenen Montage des Kiezschlägers Isa vertreten zu lassen.
Eine Belastungszeugin belastet nur den Staatsschutz
Begonnen hatte der Gerichtstag mit der Vernehmung der Zeugin E. aus der Nachbarschaft, die nach dem Vorfall die Polizei gerufen hatte. Anstatt aber Isa als brutalen Angreifer zu denunzieren, brachte sie erstmals Licht in die Arbeit des Staatsschutzes. Sie gab an, dass es direkt nach dem Vorfall eine 20-minütige Gruppenvernehmung von ihr und den Zeug_innen Ott und Benitez-Lopez durch bislang geheim gehaltenen Beamte gab, deren Identität ungeklärt ist. Diese taucht in den Ermittlungsakten nicht auf, obwohl sie eine wesentliche Beeinflussung bedeutet haben muss und möglicherweise die Grundlage für die verleumderischen Plakate des Staatsschutz war. E. selbst hat keine weitere Kenntnis über die vernehmenden Beamten und kann sich auch nicht erinnern, ob die Vernehmung aufgezeichnet wurde.
Das später angefertigte offizielle polizeiliche Vernehmungsprotokoll musste E. handschriftlich ausbessern, weil der - mit unter rassistische – Ton nicht ihre Aussage wiedergab. Darin wurde zum Beispiel „polnischer Hooligan“ als Bezeichnung für Isa verwendet, die nicht ihrem Mund entsprungen war.
Die Bedrohungslage durch Isa und sein Umfeld entstand für sie erst, als das LKA sie mit entsprechenden Informationen fütterte. Ihr wurde suggeriert, dass sie möglicherweise erschossen würde. Zu ihrem „Schutz“ wurde ihr ein Handy mit Notfalltaste zum Herstellen einer direkten Verbindung mit dem LKA aufgedrängt. Seit dem Vorfall hätte der Staatsschutzbeamte Stricker wöchentlich angerufen, um sich nach ihrer Bedrohungslage zu erkunden und ihr Schutz aufzunötigen. Davon beeindruckt hätte sie an einem Treffen im Gericht in der Turmstraße mit dem Oberstaatsanwalt Fenner, Zeugin Ott, Zeuge Benitez-Lopez und den beiden Schnitzmeiers aus der Rigaer 12, sowie LKA-Beamt_innen teilgenommen, welches von Letzteren initiiert wurde. Dieses Treffen habe sie vor dem Ende aber verlassen. Bei ihrer Aussage vor Gericht hatte sie bereits das Spiel durchschaut. Sie fühle sich nicht bedroht und wollte sich nicht durch die Polizei instrumentalisieren lassen, so E.
Weitere Zeug_innenvernehmungen
Die Lebensgefährtin von Isa wurde wie zu erwarten intensiv von der Vorsitzenden Richterin und der Nebenklagevertretung des „Geschädigten“ verhört. Sie bestätigte, dass Isa besonnen und richtig gehandelt habe, nachdem der „Geschädigte“ erst den Hund mit der vollen Flasche geschlagen hatte und sich dann gegen sie selbst wendete.
Andere Anklagen betreffend wurden vier Polizeibeamt_innen als Zeugen vernommen. Der 24-jährige Kevin Wendt, der 30-jährige Benjamin Schölzke, der 27-jährige Yassin Cil und ein Weiterer.
Kevin Wendt gab an, keinen Grund gehabt zu haben, als er im Juni vergangenen Jahres zwei „junge weibliche Personen“ überprüfen wollte. Die eine konnte flüchten und die Zweite hielt er am Arm gefangen, woraufhin diese nach ihrem Vater um Hilfe rief. Dass diese erst Zwölf war, erfuhr er angeblich erst später aus ihrer POLIKS-Datei. Er selbst hielt sie zu diesem Zeitpunkt angeblich für 20. Auch nachdem diese nach ihrem Vater rief, beendete er seine körperliche Behandlung nicht. Statt sich für seinen Übergriff zu schämen erstattete er Anzeige wegen „Bedrohung“ gegen Isa, der sich während der Aktion als Vater zu erkennen gab. Isa solle während seiner Personalienüberprüfung gesagt haben: „Wenn du das nochmal machst, bringe ich dich um!“
Der Hundertschaftsbeamte Benjamin Schölzke gab an, bei einem anderen Fall nachts in der Rigaer Straße eingesetzt gewesen zu sein. Ein lautes Geräusch war Grund für ihn, in seinem Kampfanzug vor die Rigaer94 zu gehen und durch das Kinderzimmerfenster von Isas Wohnung eben jenem mit einer taktischen Taschenlampe anhaltend gerade ins Gesicht zu leuchten. Zumindest so lange, dass er Isa dabei überführen konnte, wie dieser sagte: „Hau ab mit deiner Taschenlampe. Fick dich!“
Zum dritten mal in Folge tauchte ein angeblich von Isa Geschädigter nicht auf. Trotz angeordneter polizeilicher Vorladung und verhängtem Ordnungsgeld blieb er fern und konnte so weder die Version der Schnitzmeiers bestätigen noch entkräften. Diese hatten widersprüchlich geschildert, wie Isa ihm mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben soll.
Anträge und inhaltliche Beiträge der Verteidigung und Aufhebung der U-Haft
Am Ende des Verhandlungstages wurden mehrere Anträge der Verteidigung verlesen. U.a. solle durch einen Gutachter das Aussageverhalten des beim Bäckerei-Vorfall „Geschädigten“ S. analysiert werden. Während man als Laie dem S. kein Wort glauben würde, wird das Gericht unter der schwer voreingenommenen Vorsitzenden Keune bestenfalls durch diesen Sachverständigen zum Einsehen gebracht werden. In den Anträgen kam auch nochmals zur Sprache, welche politische Motivation den polizeilichen und staatsanwaltlichen Ermittlungen zu Grunde liegt. Dabei wurden die faschistischen Drohbriefe und die Halle-Leaks erwähnt. Ebenso wurde dem Gericht unterstellt, die politische Linie des Innensenats fortführen zu wollen. Wesentlich im Antrag auf Aufhebung der U-Haft für Isa war der Hinweis der Verteidigung auf höchstrichterliche Rechtsprechung zur Lebensbedrohlichkeit von Würgen am Hals. Sowieso hatte neben dem unglaubwürdigen „Geschädigten“ nur eine Zeugin von Würgen durch Isa im Bäckerei-Vorfall berichtet. Selbst wenn das Gericht davon ausgehen sollte, dass dieses stattgefunden hätte, wäre die kurze Zeitspanne danach nicht lebensbedrohlich und die U-Haft damit völlig unbegründet.
Die Staatsanwältin folgte dieser Argumentation und schloss sich dem Antrag auf Ausservollzugssetzung der U-Haft an. Nach halbstündiger Beratung verkündete die vorsitzende Richterin den Beschluss des Schöffengerichts, dass die U-Haft außer Vollzug gesetzt wird. Wie sauer sie selbst darüber war, gab sie preis, als sie sofort den Saal räumen lies, als das Publikum freudige Regungen zeigte. Erst nach fünf Minuten hatte sie sich beruhigt und las den Beschluss vor. Dieser beinhaltet viermaliges Melden pro Woche auf der Wedekindwache.
Solidarische Prozessbeobachter_innen begleiteten Isa sogleich auf seinem ersten Gang zur Wache. Die Beamt_innen dort gaben sich dupiert und drohten Isa mit Inhaftierung beim kleinsten Anlass. Wer sonst, wenn nicht der Staatsschutz beim LKA 5 übernimmt bis zum neuen vorerst letzten Prozesstag am 27. August die Kontrolle der Meldeauflagen. Zwei weitere Prozesstage sind am 13. und am 20. August um je 9 Uhr am bekannten Ort.
Bewertung
Bereits beim letzten Prozesstag hat sich angedeutet, dass die Ermittlungsmethoden und -führer in diesem politischen Schauprozess zur Sprache kommen. Das ist gelungen. Das Druckmittel der U-Haft von Isa, um die rebellischen Strukturen zum klein beigeben zu zwingen hat versagt. Damit ist der Weg frei, weit interessanteres als eine kiezinterne Auseinandersetzung zu behandeln. Der Druck hat die Seite gewechselt. Jetzt steht das Vorgehen der ermittelnden Behörden zur Debatte, die ohnehin in den Schlagzeilen sind, weil sie von Nazis durchsetzt sind und mit organisierten rechten Strukturen kooperieren.
Wir als Soligruppe sehen unsere Strategie der offensiven Prozessführung bestätigt. Der Gefangene ist ohne Einknicken frei gekommen, es wurde politisch ein Signal der Stärke verbreitet. Die vom Gericht bewusst unpolitisch geführten Verhandlungstage sind nun doch in den Geruch der Staatsschutzkonstrukte geraten. Gleichzeitig zeigt sich das Gericht einer Annäherung an die Fakten nicht mehr völlig verschlossen. In irgendeiner Dienststelle warten derweil zwei bislang verborgene Zivis auf ihren absehbaren Auftritt in dem Spektakel. Oberstaatsanwalt Fenner zieht es derweil vor, sich in der von ihm aufgezogenen Montage des Kiezschlägers Isa vertreten zu lassen.
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