Mittwoch, 19. August 2015
Leute, die von früher was verstehen
Justiz, Verwaltung, Ministerien - die Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall. So überrascht es nicht, dass sie auch beim Bund der Vertriebenen anfangs einen Großteil der Funktionäre stellten. Spannender als die personellen Kontinuitäten sind aber die sachlichen: Wie stark hat brauner Geist Gesetzgebung und Politik der BRD beeinflusst?
Die alten Nazis waren in der jungen Bundesrepublik überall: Sie waren in der Justiz, in der Verwaltung, in den Ministerien, an den Universitäten; der Verfassungsschutz war so braun, dass es einen noch heute schüttelt. Kanzler Adenauer erklärte das so: Es handle sich um Leute, "die von früher was verstehen". Es gab bei den Beamten und den sonstigen Funktionseliten von Staat und Gesellschaft so etwas wie eine Totalkontinuität. Für so eine Feststellung ist man noch vor zwanzig Jahren als böswilliger Linker beschimpft worden; heute leugnet das kaum jemand.
Weil das so ist, wäre es eine Überraschung gewesen, wenn sich ausgerechnet beim Bund der Vertriebenen anderes herausgestellt hätte, der BdV nur ein Verband von Opfern gewesen wäre. Nun also wurde erforscht, was man geahnt hatte: dass zwei Drittel der Funktionäre beim größten Opferverband Deutschlands (so die Vorsitzende Erika Steinbach) in den Nachkriegsjahrzehnten eine tiefbraune Vergangenheit hatten. Dies zu offenbaren, fällt heute leichter als vor zwanzig Jahren; damals lebten all diese Leute ja noch. Spannender als die personellen Kontinuitäten (die sind erforscht) sind aber die sachlichen (über die weiß man zu wenig): wie stark hat alter brauner Geist Gesetzgebung und Politik der BRD beeinflusst?
Es waren vor allem die Juristen, die vorher wie nachher gut funktionierten. Warum? Es ist noch nicht lange her, dass Jura-Professoren zum Auftakt ihrer Vorlesungen stolz den Satz sagten: "Verfassungsrecht vergeht, Verwaltungsrecht besteht." Die jungen, furchtbar fähigen NS-Juristen erlebten also in den Sechzigerjahren den Höhepunkt ihrer Karrieren. Sie prägten die junge Republik. Manchmal wundert man sich, wie trotzdem ein leidlich demokratischer Rechtsstaat zustande kam.
Auch die Gerichte erforschen endlich ihre Nazi-Vergangenheit; jüngst hat das Oberlandesgericht München ein Werk vorgestellt, das die Schande der bayerischen Justiz beschreibt. Es endet auf Seite 270 mit dem bitteren Satz: "Nach 1945 erfolgte nicht eine einzige strafrechtliche Verurteilung eines Richters vom OLG München wegen eines Rechtsprechungsakts im Nationalsozialismus." Man klappt das Buch zu und könnte weinen. Es gab nicht nur keine Verurteilungen; es gab Beförderungen, Alt-Nazis wurden Oberpräsidenten!
Die wenigen Richter, die opponiert haben, kennt keiner mehr. Da ist etwa Johann Sauerländer, der 1934 vergeblich einen Plenarbeschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts gegen ein Nazi-Gesetz vorbereitet hatte, der wie folgt endete: "Wenn die von der Reichsregierung verkündeten Grundsätze von nun an deutsches Recht sein sollen, so haben wir mit diesem Recht nichts mehr gemein. Wir sind Richter, nicht Götzendiener."
Der Mann wurde nach 1945 nicht geehrt, nicht in ein hohes Amt gehoben, nicht wieder eingestellt. Seine Abhandlung über das Recht sollte heute den jungen Juristen zusammen mit dem Staatsexamenszeugnis überreicht werden. Das wäre noch wichtiger als wissenschaftliche Werke und Studien über personelle Kontinuitäten.
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