Montag, 17. August 2015

Beobachtet sich der Verfassungsschutz in Sachsen bald selbst?

Posted by Publikative.org seit dem 16. August 2015 Rassistische Proteste werden als „asylkritisch“ verharmlost, Rechtsextremisten versuchten lediglich, diese Demonstrationen zu „unterwandern“. Solche hanebüchenen Einschätzungen braucht sich kein Satiriker auszudenken, denn diesen Job übernimmt bereits der Verfassungsschutz in Sachsen. Welch ein politischer Wind in dessen Fluren weht, kann man auch daran messen, dass hier offenkundig ein AfD-Funktionär Analysen zum politischen Extremismus verfasst hat. Von Patrick Gensing „Die Medien sind gleichgeschaltet und lassen keine objektive Betrachtung von Sachverhalten mehr zu, geschweige eine anderslautende Meinung.“ Bekannte Textbausteine aus dem Universum des armen kleinen Deutschen. Der hier zitierte Satz stammt aus dem Bewerbungsschreiben des AfD-Kandidaten Hendrik S., stellvertretender Vorsitzender des Kreisverbandes Mittelsachsen, für die Sächsische Landtagswahl 2014. Bemerkenswerter als das Lamentieren über die „gleichgeschaltete Presse“ (nebenbei eine Relativierung des staatlichen Terrorismus` in der Nazi-Zeit – zudem handelt es sich bei dem Begriff „Gleischaltung“ um Nazi-Terminologie) ist aber ein anderer Absatz aus dem Bewerbungsschreiben, der sich mit dem beruflichen Werdegang des AfD-Funktionärs beschäftigt: Nach der ersten Sinnsuche zur Wendezeit folgte die Anstellung im Familienbetrieb, ehe ich 1994 nach einem langwierigen Auswahlverfahren in das sächsische Innenministerium wechselte, wo ich 1996 in das Beamtenverhältnis als Verwaltungsbeamter berufen wurde. Dort begleite ich seither mehrere Aufgaben in Bezug auf Innere Sicherheit mit Schwerpunkt Extremismus und verfasse entsprechende Analysen. 2008 absolvierte ich ein Aufstiegsstudium an der Fachhochschule des Bundes in Brühl. In welchem Bereich des Innenministeriums werden wohl Analysen zum politischen Extremismus geschrieben? Verfasst möglicherweise ein AfD-Funktionär, der in Deutschland eine „gleichgeschaltete Presse“ sieht, entsprechende Analysen zum politischen Extremismus? Eine Anfrage an den AfD-Funktionär läuft. Benutzer „lfv23011″ Das Bewerbungsschreiben des AfD-Funktionärs weist zudem als Verfasser den Benutzer „lfv23011″ auf. Eine Abkürzung, die auf das Landesamt für Verfassungsschutz hinweist. Und wer sich ein wenig mit der Materie des Geheimdienstes beschäftigt, weiß auch, dass es sich um den Bereich Beschaffung handelt. Hat der AfD-Funktionär sein Bewerbungsschreiben für die Landtagswahl sogar auf einem Rechner des Innenministeriums verfasst? Fragen, die Kerstin Köditz, sächsische Landtagsabgeordnete Linken, dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschtz stellen möchte. Dieser müsse umgehend eine öffentliche Erklärung zu diesem Komplex abgeben, forderte Köditz. Die Linken-Politikerin betont, dass der fragliche Hendrik S. selbst zum extrem rechten Flügel der AfD zu zählen sei. „So lud der Kreisverband, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist, mehrfach Exponenten der so genannten „Neuen Rechten“ als Referenten ein. Als „sehr gut“ beurteilt er auf seiner Facebook-Seite die Aktivitäten der „Bürgerinitiative Gohlis sagt nein“, einer Vorfeldorganisation der NPD.“ Köditz hält es daher für „höchst fragwürdig, wenn der sächsische Geheimdienst Analysen zum Extremismus von einer Person erarbeiten lässt, die selbst Positionen vertritt, die mit dem Grundgesetz nur schwerlich in Einklang zu bringen sind“. Insofern sei es „auch nicht verwunderlich, wenn es auf meine parlamentarischen Initiativen zu extrem rechten Inhalten und Verbindungen der sächsischen AfD keinerlei Antworten gegeben hat“. Muss sich der VS bald selbst beobachten? In der Tat könnte sich hier eine weitere Verfassungsschutz-Affäre anbahnen, immerhin soll der betreffende AfD-Funktionär auch an den „Programm-Thesen der AG Innere Sicherheit“ der AfD mitgearbeitet haben, wie Die Linke Sachsen berichtete. Diese Programm-Thesen seien deshalb besonders interessant gewesen, weil diese das Sächsische Landesamt für Verfassungsschutz erstmals zu einer öffentlichen Äußerung über die AfD veranlasst hätten. Der Sprecher des sächsischen Geheimdienstes, Martin Döring, stufte demnach „Teile der Dokumente als verfassungswidrig ein“. Muss sich der Sächsische Geheimdienst also bald selbst beobachten, weil er möglicherweise etwas arg „verfassungskritisch“ ausgerichtet ist?

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen