Dienstag, 18. August 2015

"Nicht mit uns"

17.08.15 Dortmund (Korrespondenz): Am 13.8.2015 haben bei Continental Automotive GmbH (eh. VDO) Belegschafts- versammlungen stattgefunden. Eine für die Frühschicht, einen für die Mittagschicht und eine für die Nachtschicht. Thema war „Fragen und Antworten zum neuen Interessenausgleich“. (...) Auf der Belegschaftsversammlung gab die Geschäftsleitung bekannt, dass zwar zum 31.12. keine Abbaumaßnahmen mehr stattfinden sollen, aber 10 Kolleginnen und Kollegen sollen bis Ende März 2015 an die Luft gesetzt werden. Das Procedere (Angebot Aufhebungsvertrag und Wechsel in die PEAG, zwei Wochen Bedenkzeit, danach möglichweise Kündigung) soll Anfang September beginnen, so dass die Kündigungen noch bis Ende September raus gehen können. Ein kämpferischer Kollege hat dann den Kollegen geraten, dass es aus seiner Erfahrung das beste wäre gar nicht den Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, sondern gegen die Kündigung zu klagen, wurde er vom Betriebsrat mehr oder weniger zurecht gewiesen. Er solle so etwas nicht raten, weil er dann von den Kollegen verklagt werden könne, die den Kündigungsschutzprozess verlieren. Viele Kollegen fanden es skandalös, dass sich ein Betriebsrat für so etwas hergibt. Statt dessen gab es Applaus für den kämpferischen Kollegen!

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen