Donnerstag, 20. August 2015

Berlin: Mieten-Volksbegehren wird überflüssig

Die Bürgerinitiative für mehr Sozialwohnungen verständigt sich mit Senat auf einen Gesetzentwurf. Der Kompromiss sieht den Schutz vor hoher Mietbelastung vor. Außerdem ist mehr Mitbestimmung geplant. Das Volksbegehren für mehr preiswerte Sozialwohnungen in Berlin wird wahrscheinlich abgesagt. Die Bürgerinitiative um Mieter-Gruppen wie Kotti und Co. aus Kreuzberg hat sich mit der SPD auf Kernpunkte für ein neues soziales Wohnraumgesetz verständigt. Es soll bis Mitte November vom Abgeordnetenhaus verabschiedet werden. Weitere Unterschriftensammlungen und der geplante Volksentscheid im nächsten Jahr wären dann überflüssig. Die Verhandler beider Seiten hatten sich schon Ende vergangener Woche auf ein umfassendes Kompromisspapier geeinigt. Am Dienstag signalisierte die gesamte SPD-Spitze aus Senatsmitgliedern, Fraktions- und Parteivorstand Einverständnis. Man habe eine gute, vernünftige Lösung gefunden, hieß es. Der Koalitionspartner CDU war nicht direkt an den Verhandlungen beteiligt, aber stets eingebunden. Der Regierende Bürgermeister Michael Müller (SPD) informierte Innensenator Frank Henkel (CDU) telefonisch über das Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass die CDU einverstanden ist. „Wenn es klappt, wäre es gut“, sagte der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Matthias Brauner. Am Abend stellten dann die Organisatoren des Volksentscheids den Kompromiss ihrer Basis vor. Nach stundenlanger, intensiver Debatte kamen positive Signale. Man gehe von einem Erfolg aus, hieß es. Der Druck des Volksbegehrens habe gewirkt. Eine konkrete inhaltliche Bewertung stehe aber noch aus. Das Volksbegehren werde formal erst dann abgesagt, wenn das Gesetz vom Parlament beschlossen sei. Landeseigene Unternehmen dürfen nicht privatisiert werden Senat und Initiative wollen die Pläne an diesem Mittwoch vorstellen. Nach Informationen der Berliner Zeitung machten beide Seiten deutliche Zugeständnisse. Die Initiative verzichtete etwa auf einen Umbau der Wohnungsgesellschaften. Im Gegenzug kam der Senat dem Bündnis im Detail entgegen. So soll nun gesetzlich verankert werden, dass die sechs landeseigenen Unternehmen nicht privatisiert werden dürfen, keine Gewinne an das Land abführen müssen sowie ihren Wohnungsbestand vergrößern und erhalten sollen. Per Gesetz festgeschrieben wird auch, dass die Gesellschaften einen Versorgungsauftrag für besonders benachteiligte Haushalte haben. 55 Prozent der frei werdenden Wohnungen dürfen nur an Personen mit geringen Einkommen vermietet werden. Zugleich wird die soziale Abfederung der Mieten verbessert. Wer mehr als 30 Prozent des Einkommens für die Miete ausgeben müsste, bekommt einen Zuschuss. Diese Förderung wendet der Senat zum Teil bereits an, sie entspricht also nicht dem Modell der Initiative. Dieses hatte der Senat als zu teuer und kontraproduktiv abgelehnt. Die Miet-Zuschüsse wurden aber im Sinne der Aktivisten erweitert. Demnach sollen manche Sozialmieter stärker entlastet werden. Aufgeben musste das Mieten-Bündnis sein Ziel, die Wohnungsgesellschaften in „Anstalten öffentlichen Rechts“ (AöR) umzuwandeln. Eine AöR wird zwar gegründet, aber nur als eine Art Dachorganisation. Die Unternehmen selbst sollen ihre bisherigen Rechtsformen behalten. Die Mieter bekommen dennoch mehr Mitbestimmungsrechte, etwa durch einen Sitz im jeweiligen Aufsichtsrat und die Gründung von Mieterräten. Ansonsten bleibt es dabei, dass der Senat seinen Schwerpunkt auf den Neubau legt. Die Mittel dafür werden wie geplant verdreifacht. Die Gelder sollen in einen Bau-Förderfonds fließen, in den künftig auch die Kredit-Rückzahlungen der Wohnungsbauunternehmen fließen. Aus diesem Fonds sollen auch gezielt private Sozialwohnungsbestände angekauft werden.

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