Donnerstag, 20. August 2015

Hartz IV reicht nicht für Lebensmittel

Hartz IV reicht nicht aus für steigende Lebensmittelpreise Die Diskussion um eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes ist neu entfacht. Mehrere Sozialverbände fordern die Bundesregierung auf, umgehend zu handeln. Hintergrund sind die ständig steigenden Lebensmittelpreise, die für Hartz IV-Bezieher kaum zu bezahlen sind. Allein der Preis für Kartoffeln ist im vergleich zum Vorjahr um 44,4 Prozent gestiegen, wie das Statistische Bundesamt informiert. Auch für Butter müssen die Verbraucher mit einer Preissteigerung von 30,8 Prozent, für Äpfel mit einer Erhöhung von 22,3 Prozent und für H-Milch mit einer Steigerung von 18,2 Prozent deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wie sollen diejenigen, denen nur das Existenzminimum zum Leben zur Verfügung steht, derartige Preissteigerung finanzieren? Hartz IV-Regelsatz muss deutlich angehoben werden „Hartz-IV-Beziehern und Rentnern mit Grundsicherung ist es mittlerweile unmöglich, aus dem aktuellen Regelsatz noch Geld für größere Anschaffungen zurückzulegen. Für Anschaffungen wie Hausgeräte oder Schuhe für Kinder muss es daher Einmalleistungen wie früher bei der Sozialhilfe geben", sagte Ulrike Mascher, Chefin des Sozialverbandes VdK, gegenüber der „Bild-Zeitung“. Das Problem müsse schnell seitens der Politik gelöst werden, denn viele Menschen könnten die steigenden Lebensmittelpreise schlichtweg nicht bezahlen. Auch der Paritätische Wohlfahrtverband fordert angesichts der gestiegenen Preise bei Lebensmitteln eine Erhöhung der Hartz IV-Regelsätze. „Ein erwachsener Hartz-IV-Bezieher bekommt im Moment gerade 4,30 Euro am Tag für seine gesamten Mahlzeiten im Regelsatz, ein Jugendlicher 3,50 Euro. Das sind ohnehin Margen, mit denen man eine vernünftige Ernährung überhaupt nicht sicherstellen kann“, erklärte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider gegenüber der „Neuen Presse“ aus Hannover. Kinderreiche Familien treffe die Preissteigerung besonders hart. „Je größer die Familie und je kleiner die Kinder, desto größer die Not." Der Regelsatz für Einpersonenhaushalte müsse deshalb von 382 Euro auf 437 Euro pro Monat angehoben werden, fordert Schneider. Auch einmalige Leistung wie etwa für einen defekten Kühlschrank oder eine Ersatzbeschaffung für eine Waschmaschine müssten vom Leistungsträger übernommen werden. „Für Einsparungen ist kein Spielraum mehr im Regelsatz."

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