Donnerstag, 20. August 2015
Hartz IV: Willkürlich niedrige Mietobergrenzen
Gerade bei den Mietobergrenzen versuchen die Kreise Gelder einzusparen. So werden beinahe willkürlich niedrige Mietobergrenzen "ausgerechnet". Anhand der folgenden Zahlen kann leicht erkannt werden, wie sehr die Mietobergrenzen schwanken. Wer mehr als die vorgegebenen Kosten für eine Miete ausgibt, muss diese von den Regelleistungen begleichen.
1 Person
320 Euro
2 Personen
370 Euro
3 Personen
450 Euro
4 Personen
505 Euro
5 Personen
570 Euro
jede weitere Person im Haushalt
80 Euro
Mietobergrenzen Vergleichsraum II: Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt
Personen
Angemessene Miete
1 Person
285 Euro
2 Person
340 Euro
3 Person
375 Euro
4 Person
445 Euro
5 Person
490 Euro
jede weitere Person im Haushalt
65 Euro
Mietobergrenzen Vergleichsraum III: Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg
Personen
1 Person
260 Euro
2 Person
310 Euro
3 Person
360 Euro
4 Person
345 Euro
5 Person
365 Euro
jede weitere Person im Haushalt
55 Euro
Hier die Mietobergrenze von 2011 - 2013 als Vergleich:
Mietwerttabelle im Wetteraukreis ab 01.06.2011 Gebiet Haushalt Mietobergrenze I Bad Nauheim Alleinstehend 265,00 € Bad Vilbel 2 Personen 350,00 € Friedberg Jede weitere Person 70,00 € II Rosbach Alleinstehend 290,00 € Karben 2 Personen 390,00 € Jede weitere Person 80,00 € III Altenstadt Alleinstehend 235,00 € Büdingen 2 Personen 315,00 € Butzbach Jede weitere Person 65,00 € Nidda Ober-Mörlen Reichelsheim Wölfersheim Wöllstadt.
Mit der aktuellen Mietobergrenze wurden leichte Verbesserungen bei einer Person gemacht, aber bei mehreren Personen wurde zugleich bei der Miete gespart. Es zeigt, mit welcher Willkür hier die Mietobergrenzen festgelegt wurden, um bei den Erwerbslosen und Menschen in der Grundsicherung zu sparen. Das es für diesen Preis fast keine Wohnungen gibt, ist bekannt und so müssen viele Betroffene von ihrem Regelsatz ein Teil zur Miete zu dazu bezahlen, damit sie ihre Wohnung nicht verlieren. "Viele Leistungsbedrechtigte wohnen bereits lange Jahre in ihren Wohnungen und wollen nicht aus ihrem sozialen Umfeld ausziehen. Sie zahlen deshalb von ihrem Hartz IV Regelsatz zur Miete drauf", so Werner Schulz von der Hartz IV muss weg LAG Hessen.
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