Donnerstag, 20. August 2015

Hartz IV: Willkürlich niedrige Mietobergrenzen

Gerade bei den Mietobergrenzen versuchen die Kreise Gelder einzusparen. So werden beinahe willkürlich niedrige Mietobergrenzen "ausgerechnet". Anhand der folgenden Zahlen kann leicht erkannt werden, wie sehr die Mietobergrenzen schwanken. Wer mehr als die vorgegebenen Kosten für eine Miete ausgibt, muss diese von den Regelleistungen begleichen. 1 Person 320 Euro 2 Personen 370 Euro 3 Personen 450 Euro 4 Personen 505 Euro 5 Personen 570 Euro jede weitere Person im Haushalt 80 Euro Mietobergrenzen Vergleichsraum II: Butzbach, Münzenberg, Rockenberg, Wölfersheim, Echzell, Reichelsheim, Florstadt, Altenstadt Personen Angemessene Miete 1 Person 285 Euro 2 Person 340 Euro 3 Person 375 Euro 4 Person 445 Euro 5 Person 490 Euro jede weitere Person im Haushalt 65 Euro Mietobergrenzen Vergleichsraum III: Nidda, Ranstadt, Ortenberg, Büdingen, Limeshain, Glauburg Personen 1 Person 260 Euro 2 Person 310 Euro 3 Person 360 Euro 4 Person 345 Euro 5 Person 365 Euro jede weitere Person im Haushalt 55 Euro Hier die Mietobergrenze von 2011 - 2013 als Vergleich: Mietwerttabelle im Wetteraukreis ab 01.06.2011 Gebiet Haushalt Mietobergrenze I Bad Nauheim Alleinstehend 265,00 € Bad Vilbel 2 Personen 350,00 € Friedberg Jede weitere Person 70,00 € II Rosbach Alleinstehend 290,00 € Karben 2 Personen 390,00 € Jede weitere Person 80,00 € III Altenstadt Alleinstehend 235,00 € Büdingen 2 Personen 315,00 € Butzbach Jede weitere Person 65,00 € Nidda Ober-Mörlen Reichelsheim Wölfersheim Wöllstadt. Mit der aktuellen Mietobergrenze wurden leichte Verbesserungen bei einer Person gemacht, aber bei mehreren Personen wurde zugleich bei der Miete gespart. Es zeigt, mit welcher Willkür hier die Mietobergrenzen festgelegt wurden, um bei den Erwerbslosen und Menschen in der Grundsicherung zu sparen. Das es für diesen Preis fast keine Wohnungen gibt, ist bekannt und so müssen viele Betroffene von ihrem Regelsatz ein Teil zur Miete zu dazu bezahlen, damit sie ihre Wohnung nicht verlieren. "Viele Leistungsbedrechtigte wohnen bereits lange Jahre in ihren Wohnungen und wollen nicht aus ihrem sozialen Umfeld ausziehen. Sie zahlen deshalb von ihrem Hartz IV Regelsatz zur Miete drauf", so Werner Schulz von der Hartz IV muss weg LAG Hessen.

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