Montag, 17. August 2015
DGB-Kritik an Arbeitslosenversicherung: Statt der Arbeitsagentur wartet auf viele Menschen nur Hartz IV
Nur 62 Prozent der Beschäftigten in Dortmund, die 2014 ihren Job verloren, wurden bei Eintritt der Arbeitslosigkeit von der Arbeitslosenversicherung betreut und finanziell unterstützt.
DGB sieht die Legitimation der beitragsbezogenen Arbeitslosenversicherung gefährdet
Fast 38 Prozent waren demgegenüber nach Job-Verlust nach den Berechnungen des DGB direkt auf Hartz IV angewiesen. Absolut waren dies 12.643 Arbeitskräfte, die zu Be- ginn der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld erhielten und 7.620, die bereits bei Eintritt der Arbeitslosigkeit direkt in Hartz IV rutschten.
„Diese Fakten zeigen, dass der Weg vom Beschäftigten zum Hartz-IV-Empfänger kürzer ist, als vielfach angenommen. Das System der Arbeitslosenversicherung greift damit für mehr als ein Drittel der Beschäftigten, die ihren Job verlieren nicht mehr. Das gefährdet die Legitimation der beitragsbezogenen Arbeitslosenversicherung“, so die Dortmunder DGB-Vorsitzende Jutta Reiter.
Befristete oder unstete Beschäftigung höhlen das Versicherungssystem aus
Viele haben zwar gearbeitet und auch ein ganzes Jahr Beiträge zur Versicherung gezahlt, aber dies nicht innerhalb der letzten zwei Jahre (der sog. gesetzlichen Rahmenfrist) schaffen können, weil sie befristet oder unstetig beschäftigt waren. Damit gehen sie bei der Arbeitslosenversicherung finanziell leer aus.
Bei relativ kurzen Beitragszeiten oder bei Nichteinhaltung der Rahmenfrist von nur zwei Jahren können viele keinen Versicherungsschutz mehr aufbauen, denn Beitragszahlungen, die länger zurückliegen, werden hier nicht be- rücksichtigt. Die negativen Folgen zeigen sich insbesondere bei prekär Beschäftigten und Leiharbeitskräften.
57 Prozent der Leiharbeiter direkt auf Hartz IV angewiesen
So erhält nur die Minderheit der Leiharbeitskräfte in Dortmund bereits bei der Arbeitslosmeldung Arbeitslosengeld, aber gut 57 Prozent sind bei Eintritt der Arbeitslosigkeit auf Hartz IV angewiesen. „In keiner anderen Branche unserer Stadt ist das Risiko der Arbeitslosigkeit so hoch und die Chance auf finanzielle Unterstützung der Arbeitslosenversicherung so gering wie im Verleihgewerbe“, so Reiter.
Der DGB setzt sich dafür ein, dass vormalig Beschäftigte nicht so schnell auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind und der Schutzbereich der Arbeitslosenversicherung wieder verbessert wird. Dies würde auch den kommunalen Haushalt in Dortmund entlasten, da die anteiligen kommunalen Aufwendungen für das Hartz-IV-System vermindert werden könnten.
Appell des DGB an die örtlichen Bundestagsabgeordneten
Der DGB fordert, die gesetzliche Rahmenfrist innerhalb derer ein Versicherungsanspruch aufgebaut werden kann, von derzeit zwei Jahren wieder auf drei Jahre zu erweitern – wie dies bereits bis Februar 2006 galt.
Der DGB appelliert an die örtlichen Bundestagsabgeordneten die Augen vor dieser problematischen Entwicklung nicht länger zu verschließen und sich für diese im Koalitionsvertrag bereits vereinbarte Regelung einzusetzen. Der Gesetzentwurf dürfe nicht länger im parlamentarischen Verfahren feststecken.
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