Samstag, 28. Oktober 2017
Fahnder dürfen Post öffnen: Schnüffelei bei Briefen und Päckchen
"In Deutschland gilt grundsätzlich das Postgeheimnis. Doch manche
Briefe werden heimlich geöffnet. Verfassungsschützer und Fahnder
dürfen durchaus mal mitlesen – allerdings nur, wenn es um Terroristen
und Verbrecher geht. (...) Über solche Maßnahmen wacht übrigens die
G10-Kommission, die vom parlamentarischen Kontrollgremium des
Bundestages bestellt wird. Allein bei der Deutschen Post, die im
Briefsektor nach wie vor führend ist, sind 1494 Mitarbeiter in
sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden. Ein fünfköpfiges Team in der
Zentrale steuert das Ganze. Das geht aus der Antwort des
Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die
unserer Redaktion vorliegt. Dazu zählen Mitarbeiter, die Sendungen
heraussuchen und den Behördenvertretern aushändigen, aber auch
Leitungskräfte, die die Maßnahmen vor Ort koordinieren, schreibt das
Bundesinnenministerium. Die Frage, wieviele Poststücke jährlich
geöffnet werden, will die Regierung nicht beantworten. (...) Doch es
gibt Zahlen: Im Jahr 2015 erhielten Verfassungsschutz, BND und
Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis, knapp 200 Verdächtige auf
diese Weise zu überwachen, wie aus einem Bericht des Parlamentarischen
Kontrollgremiums hervorgeht. 336 Hauptverdächtige waren im ersten
Halbjahr 2015 im Visier, 1500 Telefon- und Internetanschlüsse wurden
überwacht. Die meisten wurden als Islamisten verdächtigt, viele waren
als Extremisten etwa des rechten oder linken Spektrums aufgefallen.
Von den 1628 Personen, die aus der Überwachung ausschieden, wurden
übrigens nur 400 informiert. Erst wer von der Überwachung weiß, kann
vor einem Gericht dagegen klagen..." Artikel von Marion Trimborn vom
16. September 2017 bei der Neuen Osnabrücker Zeitung online
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/952316/schnueffelei-bei-briefen-und-paeckchen-1
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