Samstag, 28. Oktober 2017

Fahnder dürfen Post öffnen: Schnüffelei bei Briefen und Päckchen



"In Deutschland gilt grundsätzlich das Postgeheimnis. Doch manche  
Briefe werden heimlich geöffnet. Verfassungsschützer und Fahnder  
dürfen durchaus mal mitlesen – allerdings nur, wenn es um Terroristen  
und Verbrecher geht. (...) Über solche Maßnahmen wacht übrigens die  
G10-Kommission, die vom parlamentarischen Kontrollgremium des  
Bundestages bestellt wird. Allein bei der Deutschen Post, die im  
Briefsektor nach wie vor führend ist, sind 1494 Mitarbeiter in  
sogenannte G10-Maßnahmen eingebunden. Ein fünfköpfiges Team in der  
Zentrale steuert das Ganze. Das geht aus der Antwort des  
Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linken hervor, die  
unserer Redaktion vorliegt. Dazu zählen Mitarbeiter, die Sendungen  
heraussuchen und den Behördenvertretern aushändigen, aber auch  
Leitungskräfte, die die Maßnahmen vor Ort koordinieren, schreibt das  
Bundesinnenministerium. Die Frage, wieviele Poststücke jährlich  
geöffnet werden, will die Regierung nicht beantworten. (...) Doch es  
gibt Zahlen: Im Jahr 2015 erhielten Verfassungsschutz, BND und  
Militärischer Abschirmdienst die Erlaubnis, knapp 200 Verdächtige auf  
diese Weise zu überwachen, wie aus einem Bericht des Parlamentarischen  
Kontrollgremiums hervorgeht. 336 Hauptverdächtige waren im ersten  
Halbjahr 2015 im Visier, 1500 Telefon- und Internetanschlüsse wurden  
überwacht. Die meisten wurden als Islamisten verdächtigt, viele waren  
als Extremisten etwa des rechten oder linken Spektrums aufgefallen.  
Von den 1628 Personen, die aus der Überwachung ausschieden, wurden  
übrigens nur 400 informiert. Erst wer von der Überwachung weiß, kann  
vor einem Gericht dagegen klagen..." Artikel von Marion Trimborn vom  
16. September 2017 bei der Neuen Osnabrücker Zeitung online
https://www.noz.de/deutschland-welt/politik/artikel/952316/schnueffelei-bei-briefen-und-paeckchen-1

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