Dienstag, 1. August 2017
Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo
"«Meine Damen und Herren, wir sind in der Tat eine offene
Gesellschaft, aber zum Schutz dieser offenen Gesellschaft braucht es
einen starken Staat, der bestmöglich für die Sicherheit und Freiheit
der Menschen einsteht.» Das sagte der bayerische Innenminister Joachim
Herrmann am 19. Juli 2017 in der Landtagsdebatte (...). Einen Tag,
bevor sich das Parlament des Freistaates in die Sommerpause davon
machte, hat es noch schnell Geschichte geschrieben. Es verabschiedete
in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des
Polizeiaufgabengesetzes (...) (PAG), mit der das Bundesland einmal
mehr demonstriert, dass ihm in Sachen Härte der
Sicherheitsgesetzgebung kein anderes den Rang ablaufen kann: Bei
«drohenden Gefahren» kann die Bayerische Polizei in Zukunft nicht nur
schweres Geschütz zur Überwachung, nämlich Staatstrojaner, einsetzen.
Sie kann die Freiheit von Personen einschränken, indem sie ihren
Aufenthalt per «elektronischer Fußfessel» überwacht. Und sie kann
Menschen diese Freiheit – präventiv – gleich ganz entziehen. Das alles
muss jeweils ein Richter oder eine Richterin genehmigen. (...) Die
Polizei entscheidet, wann eine solche Gefahr drohen könnte und wann
sie an den zuständigen Amtsrichter oder die Amtsrichterin herantritt,
um sich entsprechende Maßnahmen genehmigen zu lassen – vom
Trojanereinsatz bis hin zur «Unendlichkeitshaft» (...). Und die
Erfahrung lehrt: Je grösser die beschworene Gefahr, desto eher werden
die Richter*innen dem polizeilichen Ansinnen folgen. Im Unterschied
zum BKA-Gesetz setzt das bayerische PAG aber nicht nur an drohenden
terroristischen Gefahren an, sondern bereits bei möglichen
Schädigungen «erheblicher Eigentumspositionen» oder «Sachen, deren
Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt»..." Kommentar von
Heiner Busch vom 28. Juli 2017 beim Grundrechtekomittee
http://www.grundrechtekomitee.de/node/874
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