Dienstag, 1. August 2017

Ein nächster Schritt in Richtung Guantánamo



"«Meine Damen und Herren, wir sind in der Tat eine offene 
Gesellschaft, aber zum Schutz dieser offenen Gesellschaft braucht es 
einen starken Staat, der bestmöglich für die Sicherheit und Freiheit 
der Menschen einsteht.» Das sagte der bayerische Innenminister Joachim 
Herrmann am 19. Juli 2017 in der Landtagsdebatte (...). Einen Tag, 
bevor sich das Parlament des Freistaates in die Sommerpause davon 
machte, hat es noch schnell Geschichte geschrieben. Es verabschiedete 
in zweiter und dritter Lesung eine Änderung des 
Polizeiaufgabengesetzes (...) (PAG), mit der das Bundesland einmal 
mehr demonstriert, dass ihm in Sachen Härte der 
Sicherheitsgesetzgebung kein anderes den Rang ablaufen kann: Bei 
«drohenden Gefahren» kann die Bayerische Polizei in Zukunft nicht nur 
schweres Geschütz zur Überwachung, nämlich Staatstrojaner, einsetzen. 
Sie kann die Freiheit von Personen einschränken, indem sie ihren 
Aufenthalt per «elektronischer Fußfessel» überwacht. Und sie kann 
Menschen diese Freiheit – präventiv – gleich ganz entziehen. Das alles 
muss jeweils ein Richter oder eine Richterin genehmigen. (...) Die 
Polizei entscheidet, wann eine solche Gefahr drohen könnte und wann 
sie an den zuständigen Amtsrichter oder die Amtsrichterin herantritt, 
um sich entsprechende Maßnahmen genehmigen zu lassen – vom 
Trojanereinsatz bis hin zur «Unendlichkeitshaft» (...). Und die 
Erfahrung lehrt: Je grösser die beschworene Gefahr, desto eher werden 
die Richter*innen dem polizeilichen Ansinnen folgen. Im Unterschied 
zum BKA-Gesetz setzt das bayerische PAG aber nicht nur an drohenden 
terroristischen Gefahren an, sondern bereits bei möglichen 
Schädigungen «erheblicher Eigentumspositionen» oder «Sachen, deren 
Erhalt im besonderen öffentlichen Interesse liegt»..." Kommentar von 
Heiner Busch vom 28. Juli 2017 beim Grundrechtekomittee
http://www.grundrechtekomitee.de/node/874

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