Dienstag, 29. August 2017

DGB kritisiert eigene Leiharbeitsregelungen!




Der DGB kritisiert Regelungen, bei denen Tarifverträge Gesetze 
unterlaufen. Dies ist einer Stellungnahme von Helga Nielebock, 
Leiterin der Abteilung Recht beim DGB-Bundesvorstand, zum Thema 
"Tarifbindung" im Rahmen des "Parteien-Check zur Bundestagswahl" vom 
14.8.2017 auf der Homepage des Bund-Verlags zu entnehmen: „Aus 
gewerkschaftlicher Sicht sind beide Aussagen [der SPD und der CDU] 
kritisch zu bewerten, da dadurch leicht untergesetzliche Regelungen – 
wie in der Leiharbeit - durch Tarifverträge gemeint sein können. Dann 
würde ein Tarifvertrag das gesetzliche Niveau unterschreiten und 
verschlechtern können. Das hilft mittelfristig keinem, denn nicht 
tarifgebundene Arbeitnehmer wären dann besser gestellt als 
tarifgebundene. Das wird auch weder die Gewerkschaften stärken noch 
für ihre Arbeit werben...“
http://www.bund-verlag.de/blog/betriebsrat/parteien-check-zur-bundestagswahl/

Erstaunliche Einsichten (Wahlkampf kann sich doch lohnen!), aber warum 
handelt der DGB nicht danach!? Wir danken einem Leser für den Hinweis!

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