Dienstag, 29. August 2017
Arbeitsgericht Kiel: Pflegekräfte müssen geschützt werden
"Ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel besagt: Ein Arbeitgeber darf die
Überlastung des Personals nicht zulassen. Geklagt hatte die
Helios-Ostseeklinik Damp gegen ihren Betriebsrat. Der Beschluss des
Kieler Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. „Der Spruch einer
Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl
von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt, ist
nicht per se rechtswidrig.“ So heißt es in einer Pressemitteilung des
Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, in der auf Nennung von
Namen verzichtet wird. (...) Die Einigungsstelle hatte drei Gutachten
zur konkreten Belastungs- und Gefährdungssituation des auf diesen
Stationen tätigen Pflegepersonals eingeholt. Ergebnis: Die physische
und psychische Belastung erreiche eine kritische Grenze, die in
Krisensituationen – besonders pflegebedürftige Patienten,
Komplikationen, OP-Spitzen – „mit Wahrscheinlichkeit überschritten“
werde. „Das letzte Gutachten“, so das LAG, „enthält auch
arbeitswissenschaftlich fundierte Aussagen und Berechnungsmethoden
darüber, mit welchen Arbeitsbedingungen dem begegnet werden kann“.
(...) Dennoch hatten sich die Parteien auf keine einvernehmliche
Regelung geeinigt, sodass die Einigungsstelle am 8. Dezember 2016 mit
einem Spruch ihre Arbeit beendete, der eine Schichtbesetzung mit einer
bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen
vorsah. Die Helios-Ostseeklinik hatte daraufhin die Unwirksamkeit
dieses Spruches geltend gemacht. Nun unterlag die Klinik vor dem
Arbeitsgericht Kiel..." Beitrag von Christian Trutschel vom 24. August
2017 bei den Kieler Nachrichten online
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Nachrichten-Schleswig-Holstein/Arbeitsgericht-Kiel-Pflegekraefte-muessen-geschuetzt-werden
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