Dienstag, 29. August 2017

Arbeitsgericht Kiel: Pflegekräfte müssen geschützt werden



"Ein Urteil des Arbeitsgerichts Kiel besagt: Ein Arbeitgeber darf die 
Überlastung des Personals nicht zulassen. Geklagt hatte die 
Helios-Ostseeklinik Damp gegen ihren Betriebsrat. Der Beschluss des 
Kieler Gerichts ist noch nicht rechtskräftig. „Der Spruch einer 
Einigungsstelle, der eine Schichtbesetzung mit einer bestimmten Zahl 
von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen vorschreibt, ist 
nicht per se rechtswidrig.“ So heißt es in einer Pressemitteilung des 
Landesarbeitsgerichts (LAG) Schleswig-Holstein, in der auf Nennung von 
Namen verzichtet wird. (...) Die Einigungsstelle hatte drei Gutachten 
zur konkreten Belastungs- und Gefährdungssituation des auf diesen 
Stationen tätigen Pflegepersonals eingeholt. Ergebnis: Die physische 
und psychische Belastung erreiche eine kritische Grenze, die in 
Krisensituationen – besonders pflegebedürftige Patienten, 
Komplikationen, OP-Spitzen – „mit Wahrscheinlichkeit überschritten“ 
werde. „Das letzte Gutachten“, so das LAG, „enthält auch 
arbeitswissenschaftlich fundierte Aussagen und Berechnungsmethoden 
darüber, mit welchen Arbeitsbedingungen dem begegnet werden kann“. 
(...) Dennoch hatten sich die Parteien auf keine einvernehmliche 
Regelung geeinigt, sodass die Einigungsstelle am 8. Dezember 2016 mit 
einem Spruch ihre Arbeit beendete, der eine Schichtbesetzung mit einer 
bestimmten Zahl von Pflegekräften für bestimmte Belegungssituationen 
vorsah. Die Helios-Ostseeklinik hatte daraufhin die Unwirksamkeit 
dieses Spruches geltend gemacht. Nun unterlag die Klinik vor dem 
Arbeitsgericht Kiel..." Beitrag von Christian Trutschel vom 24. August 
2017 bei den Kieler Nachrichten online
http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Schleswig-Holstein/Nachrichten-Schleswig-Holstein/Arbeitsgericht-Kiel-Pflegekraefte-muessen-geschuetzt-werden

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