Samstag, 19. August 2017

Israel steht über Meinungsfreiheit: Auflagen gegen „Israel ist illegal“

Gegen die für den gestrigen Samstag in Bremen geplante Abstimmung über die Frage, ob Israel illegal ist, wurde sie wieder heftig geschwungen: die berühmt-berüchtigte Antisemitismuskeule. In den Printmedien, Facebook & Co. war die Hysterie der Unterstützer des zionistischen Besatzungsregimes groß. Die religiös-politische Organisation Die Feder schaffte es mit ihrer Aktion Israel ist illegal sogar auf die Titelseite des Weser-Kuriers. Warum es dennoch nicht zur geplanten Abstimmung, sondern stattdessen zu einer Kundgebung unter dem Motto Freiheit für Palästina – Schluss mit der illegalen israelischen Besetzung kam, ist den Auflagen des Ordnungsamtes der doch nicht so Freien Hansestadt Bremen geschuldet.
Das Ordnungsamt Bremen erteilte die Auflage, dass neben der Verherrlichung von Gewalt und Beleidigung von Personen auch die Verneinung des Existenzrechts Israels verboten wird. Hierbei wird explizit die Abstimmung über die Aussage Israel ist illegal und sogar die These selbst verboten.
In einer acht Seiten langen Erklärung versucht das Amt, seine Auflage zu rechtfertigen. Zunächst wird behauptet, dass die geplante Abstimmung eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstelle und diese nur durch die Auflagen abgewendet werden könne. Warum die Behörde sich auf die Internetseite israel-ist-illegal.de und die Abstimmungen in Delmenhorst und Hannover bezieht, bleibt unklar, da die erste Abstimmung ruhig verlief und es in Hannover die radikalen Zionisten waren, die durch ihr militantes Auftreten die Sicherheit der Organisatoren des Infostandes gefährdet haben.
Dabei drängt sich eine Frage auf: Ob es wirklich um Leib und Leben der Bürger geht. Der G20-Gipfel in Hamburg gefährdete tatsächlich die Bevölkerung. Viele hatten Todesangst, als die durch den Gipfel animierten Militanten durch die Straßen zogen. Hier schienen die Behörden und allen voran die Politiker nicht annähernd so besorgt wie bei der Aktion Israel ist illegal. Der Gipfel fand dennoch statt, ebenso die Demonstrationen.
Zu allem Überfluss führt das Ordnungsamt weiter an, dass der Internetauftritt die-feder.org auf die wöchentlich stattfindende Montagssitzung des Islamischen Wegs e. V. verweist. Der Vorsitzende des Islamischen Wegs e.V., Dr. Yavuz Özoguz, sei den Sicherheitsbehörden bekannt und 2005 sogar namentlich im Verfassungsschutzbericht aufgeführt, da der Intenetauftritt muslim-markt.de regelmäßig pro-iranische und anti-israelische Propaganda betreibe. Besonders echauffiert sich das Amt darüber, dass sich auf den Internetseiten Videos zum Qudstag befänden, der ebenfalls unter Beobachtung stünde. Der Qudstag ist jene Demonstration, auf der jährlich Aktivisten aus ganz Deutschland friedlich gegen die Besatzung Palästinas protestieren. Im selben Abschnitt wird behauptet, dass auf der Demonstration zum Qudstag regelmäßig anti-israelische Parolen skandiert oder israelische Fahnen verbrannt würden. Wäre dies tatsächlich der Fall gewesen, hätten die Behörden die traditionsreiche Demonstration längst verboten, da das Verbrennen von Länderflaggen in Deutschland gesetzlich untersagt ist. Dass vorort anti-israelische Parolen gerufen werden, sollte nicht weiter verwunderlich sein. Inwieweit diese „Recherchen“ des Amtes die Auflage begründen, bleibt schleierhaft.
Nun geht das Amt in seiner Begründung noch einen Schritt weiter und unterstellt Hassan Mohsen, dem Initiator der Kampagne Israel ist illegal, eine Nähe zur Hisbullah und zitiert einen Satz aus seinem E-Book Gedankengut und verweist auf seine Essays bei offenkundiges.de. Es wird ausführlich erklärt, wer die Hisbullah aus westlicher Sicht sei und dass der militärische Arm der Hisbullah in Deutschland verboten ist. Interessant hierbei, dass das Verbot unter anderem damit begründet wird, dass eines der Hauptanliegen der Hisbullah der Schutz libanesischen Territoriums vor israelischen Militäraktionen sei. Weiterhin kämpfe der militärische Arm auf Seiten der syrischen Regierung gegen die Oppositionsgruppen. Anscheinend dürfen Israel und die vom Westen als oppositionell Bezeichneten brandschatzen, plündern, besetzen und morden und niemand darf sich dagegen wehren oder diese Verbrechen beim Namen nennen. Wer sich gegen Unrecht wehrt, erhält als Belohnung einen Eintrag in die Terrorliste.
Die Behörde könne es deshalb, so weiter im Text, in keinem Falle zulassen, dass durch die Aktion Israel ist illegal das Existenzrecht Israels infrage gestellt wird. Denn diese Aktion würde unterschwellig dazu auffordern, Israel zu bekämpfen, auszuradieren, von der Landkarte zu tilgen und sonstige Straftaten gegen Israel auszuüben. Die Aussage „Israel ist illegal“ stünde im Widerspruch zum Gedanken der Völkerverständigung. Dieser sei aber so gewichtig, dass die Meinungs- und Versammlungsfreiheit beschnitten werden dürfe.
Aus einer simplen Aussage die Ausradierung Israels herauszulesen, ist beachtlich. Anscheinend reicht ein kleiner Windhauch, um das Kartenhaus Israels zu Fall zu bringen. Warum der Gedanke der Völkerverständigung unerwähnt bleibt, wenn die Heiligkeiten der Muslime beleidigt, wenn die Gefühle von knapp zwei Milliarden Menschen verletzt werden, bleibt fraglich. In dieser Konstellation wiegt wohl die Meinungsfreiheit mehr als die Völkerverständigung.
Nicht einmal die Aussage „Israel ist illegal“, über die die Bürger nachdenken, diskutieren und recherchieren könnten, kann sich Israel heute mehr leisten. Denn Israel ist schwächer als das Netz einer Spinne.

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