Samstag, 19. August 2017

Wie Polizeidateien Pressefreiheit beschränken


Wenn der Journalist unrechtmäßig »gespeichert« ist: Erste Auskünfte des BKA zu G20-Akkreditierungsentzug legen erschreckendes Behördenversagen offen

Wie Polizeidateien Pressefreiheit beschränken
Die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Ein Satz, der zum Grundwortschatz jedes Politikers, jeder Behörde gehört. Auch zum Grundwortschatz des Bundeskriminalamts. Als Steffen Seibert, Sprecher der Bundesregierung und Chef des Bundespresseamtes, am Ende des Hamburger G20-Treffens versicherte, kein ausländischer Geheimdienst stecke hinter dem Ausschluss von 32 Journalisten vom Gipfel, sondern Sicherheitsbedenken aus »eigenen Erkenntnissen deutscher Behörden«, da war neben der Empörung die Neugierde groß. Welche neuen Erkenntnisse konnten der Grund sein, die bereits erteilten Akkreditierungen zu widerrufen? Was hatten sich die Journalisten zuschulden kommen lassen? Individuelle Nachfragen beim Bundeskriminalamt würden den Betroffenen Aufschluss geben, versicherte Seibert. Und das BKA bestätigte, schon in wenigen Tagen sei mit einer Antwort an die Auskunftsberechtigten zu rechnen.
 
Vier Wochen gingen seither ins Land. Wiederholte Nachfragen der Journalisten, zu denen auch eine Kollegin des »neuen deutschland« gehört, ergaben keine Klarheit. Die nd-Kollegin wartet immer noch auf eine Antwort der Behörden. Vage Hinweise auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und angedeutete Begründungen wie »Mitglied eines gewaltbefürwortenden Beobachtungsobjekts« trugen jedoch nicht gerade zur Entspannung der Betroffenen bei. Von einem Reichsbürger war gar die Rede.
Was mittlerweile immerhin klar ist: Ein Teil der betroffenen Journalisten wurde in Hamburg irrtümlich vom Gipfel ausgeschlossen. In mindestens drei Fällen handelte es sich bei den vermeintlich identifizierten Journalisten um Personen, die Opfer einer Namensverwechslung wurden. Unter ihnen befand sich auch der angebliche Reichsbürger, der namensgleiche Journalist hatte Pech. Eine Überprüfung der Daten hätte ihm geholfen, wurde aber nicht vorgenommen. Immerhin entschuldigte sich die Behörde inzwischen bei den Betroffenen. Und acht Personen erfuhren auf ihre Nachfrage, dass sie nicht auf der Liste standen.
Der größte Teil jedoch wartet noch immer auf Antwort. Zwei der wenigen inzwischen bei den Auskunft Ersuchenden eingetroffenen Antworten aber lassen erste Rückschlüsse zu. Weniger auf die Gefährlichkeit der Journalisten, sondern auf eine für Journalisten folgenschwere Ignoranz der Behörden. So erfuhr Florian Boillot, der auch gelegentlich im »neuen deutschland« publiziert, dass Grund seines Ausschlusses ein Vermerk in den Datenbeständen des Landeskriminalamts Berlin war.
Dieser Vermerk jedoch gehörte dort längst nicht mehr hin, wie ein genauerer Blick auf Boillots Geschichte zeigt. Im März vergangenen Jahres hatte der Fotograf in Berlin beruflich eine Demonstration begleitet. Als eine Polizistin ihn beinahe umgerannt hatte und er nicht zur Seite ging, war es zum Wortwechsel gekommen. Seine Ankündigung, sich an den Presseoffizier zu wenden, beantwortete sie mit einer Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Die unschöne Begebenheit mündete Monate später in einem Strafbefehl über 1.200 Euro, gegen den Boillot Widerspruch einlegte. Das Verfahren endete schließlich mit seinem Freispruch, die Polizistin hatte auch bestätigt, dass der Mann keinerlei Aggressivität gezeigt hatte. Die Sache hätte damit erledigt sein können. Zumal Florian Boillot über eine Jahresakkreditierung des Bundespresseamts verfügt, er seiner Arbeit regelmäßig auch im Bundeskanzleramt nachgeht. Kein Grund für ihn anzunehmen, dass die Sicherheitsbehörden ihn als Gefährder einstufen könnten.
Dass der Mann nicht zufällig mit Argwohn behandelt wird, dürfte ihm nun nachträglich allerdings aufgegangen sein. Schon länger war Boillot die Markierung seines Namens auf Teilnehmerlisten aufgefallen und immer wieder hatte er die von Polizisten verwendete Bezeichnung »linker Szenefotograf« vernommen. Boillots – unrechtmäßige – Speicherung in der Verbunddatei »Innere Sicherheit 1« (politisch motivierten Kriminalität) wie auch in der Datei »Gewalttäter Links« ist hier die bürokratische Untermauerung einer zweifelhaften Sicht der Behörden auf Journalisten wie ihn.
Als »linker Szenefotograf« sieht sich auch Po-Ming Cheung immer wieder identifiziert, wenn er beruflich Demonstrationen oder Veranstaltungen begleitet. Der Journalist gehört ebenfalls zu den 32 »Abgestempelten« von Hamburg und vermutet deshalb auch einen Zusammenhang zu unangenehmen Erfahrungen, die er bereits mit den Behörden gemacht hat. Eine Antwort vom BKA hat er noch nicht, aber der Fotograf war schon zweimal Opfer von Hausdurchsuchungen, ohne einer Straftat beschuldigt worden zu sein. Grund war die Suche nach Beweismitteln auf einer linken Demonstration, auf der er Aufnahmen gemacht hatte.
Dass in Hamburg ein bestimmter Grundverdacht zum Tragen kam, legt auch der Fall von Frank Bründel nahe, einer der wenigen Journalisten, die inzwischen Auskunft vom BKA erhielten. Über den Hamburger Polizeireporter berichtete das Fernsehmagazin ZAPP, das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz habe dem BKA fälschlicherweise mitgeteilt, er sei als Teilnehmer einer linken Demonstration am 1. Mai festgenommen worden. Tatsächlich hatte er dort gefilmt und war von der Polizei kontrolliert worden. Bründel gegenüber ZAPP: »Bedeutet das nun, dass ich als Journalist immer damit rechnen muss, in solchen Datenbanken zu landen, wenn mich die Polizei auf einer Demonstration kontrolliert?«
Man darf auf weitere Veröffentlichungen von Antworten des BKA gespannt sein. Inzwischen klagen neun der 32 Journalisten gegen das Bundespresseamt; sie wollen feststellen lassen, dass die Entscheidung nicht rechtens war. Offen bleibt auch weiterhin, wieso die Akkreditierungen zunächst erteilt wurden, wenn sie dann widerrufen wurden. Die bisherigen Verzögerungen jedenfalls wirken beinahe schamhaft angesichts der bisher offenkundig gewordenen Oberflächlichkeit und Schlamperei. Aber das ist wohl ein Trugschluss.

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