Hartz IV Sanktionen sind nicht nur verfasungswidrig sondern auch kontraproduktiv
14.04.2017
Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE sieht es als bewiesen an: Die Sanktionen von Hartz-IV-Betroffenen widersprechen sowieso den Grundrechten – außerdem seien sie aber kontraproduktiv. Katja Kipping beruft sich dabei auf eine Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV. Laut Kipping belegt diese, dass die Sanktionen zum Rückzug vom Jobcenter und zur Arbeitsdemotivation führen.
14.04.2017
Die Vorsitzende der Partei DIE LINKE sieht es als bewiesen an: Die Sanktionen von Hartz-IV-Betroffenen widersprechen sowieso den Grundrechten – außerdem seien sie aber kontraproduktiv. Katja Kipping beruft sich dabei auf eine Auswertung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages zu den Sanktionen bei Hartz IV. Laut Kipping belegt diese, dass die Sanktionen zum Rückzug vom Jobcenter und zur Arbeitsdemotivation führen.
Sanktionen seien erstens für die Arbeitsvermittlung nicht zielführend – sie trieben die Betroffenen zudem in sozialer Verelendung und Isolation. Damit verletzten sie das Grundrecht auf soziale Sicherheit und gehörten ohne wenn und aber abgeschafft.
Was sagen die Studien?Der Bericht des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags „Auswirkung von Sanktionen im SGB II. Überblick über qualitative Studien in Deutschland. Aktenzeichen: WD 6 bestätigt Kippings Schlüsse.
Zur Wohnungsnotlage heißt es: „Der Großteil der Interviewpartner hatte keine Möglichkeit, das Einkommen auf alternativen Wegen aufzubessern. In acht Fällen konnten deshalb Rechnungen oder die Miete nicht bezahlt werden. In Verbindung mit der finanziellen Belastung nannten einige Befragte, dass sie sich deshalb auch stärker aus dem sozialen Leben zurückgezogen haben.“
Schlimmer noch. Laut Studie waren Sanktionen (oft verbunden mit Schlampereien der Jobcenter) direkt verantwortlich für durch Mietrückstände entstandene Kündigungen, erzwungene Umzüge und Zwangsräumungen. De Betroffenen verzichteten daraufhin folgerichtig auf „Beratung und Hilfe durch die Jobcenter.“
Soziale Wohnhilfen berichteten, dass sie Hartz-IV-Betroffene zu Terminen des Jobcenters begleiten würden, das sie nur mit dieser Unterstützung ihre Rechte vor dem Jobcenter geltend machen könnten.
Lähmende WirkungAndere Studien zeigten, dass die Sanktionen „schwere negative Folgen für die Lebenslagen“ der Bestraften haben. Sie zeigten eine „lähmende Wirkung“ und nur äußerst selten eine „erhöhte Anpassungsbereitschaft“ zur Folge.
HungerleidenBestrafte sparten an Lebensmittel, kauften keine notwendigen Medikamente und gingen nicht zum Arzt oder konnten keine Tickets für öffentliche Verkehrsmittel kaufen. Sie beschränkte sich zunehmend auf ihren eigenen Wohnraum, und das führte zu sozialer Isolation.
Die Sanktionen führten, laut Bericht, zu einer mangelhaften Ernährung, sogar zu Hungerleiden, zu chronischen Krankheiten und psychischen Störungen.
AngststörungenBei einem Betroffenen, der bereits vor den Sanktionen an einer Angststörung aufgrund seiner sozialen Situation litt, wurde diese durch die Strafen noch verstärkt. Sanktionierte zeigten signifikant häufiger seelische Probleme als Nichtsanktionierte.
SchuldenSanktionierte mussten sich häufig verschulden, insgesamt über 40 Prozent. Da viele Betroffeme bereits vor den Sanktionen finanzielle Probleme hatten, wirken die Sanktionen zusätzlich negativ über den Zeitraum der Sanktionen hinaus.
FazitDie Auswirkung der Studien ist eindeutig. Die Sanktionen gegen Hartz-IV-Betroffene verstoßen gegen elementare Menschenrechte, insbesondere gegen die soziale Sicherheit, das Recht auf Nahrung und Wohnung.
Sie führen zudem nicht im mindestens dazu, Erwerbslose in Arbeit zu bringen – im Gegenteil. Die mit Strafen von Jobcentern Terrorisierten ziehen sich aus dem öffentlichen Leben zurück und entfernen sich so immer weiter vom Arbeitsmarkt.
Innerhalb des sozialen Verbrechens Hartz-IV sind die Sanktionen ein Kapitaldelikt. Die psychischen, sozialen und materiellen Folgen für die Betroffenen erinnern an die Opfer totalitärer Regime. Katja Kipping hat Recht: Die Sanktionen gehören ohne wenn und aber abgeschafft.
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