Dienstag, 18. April 2017
Verfassungsschutz und Geheimdienste
Türkischer Geheimdienst darf in der BRD keine Gülen Anhänger
überwachen (und strafen). Aktive KurdInnen und Linke aber gerne – auch
gemeinsam
„Für Empörung bei der Bundesregierung hatte kürzlich das Bekanntwerden
einer durch Spionage zustande gekommenen Liste mit Daten von Hunderten
in Deutschland lebenden mutmaßlichen Gülen-Anhängern gesorgt. Die
Liste hatte der türkische Geheimdienstchef Hakan Fidan anlässlich der
»Münchner Sicherheitskonferenz« im Februar dem Präsidenten des
Bundesnachrichtendienstes (BND) Bruno Kahl mit der Bitte um Amtshilfe
übergeben“ – aus dem Beitrag „Deutsche Doppelmoral“ von Nick Brauns am
07. April 2017 in der jungen Welt, worin zur „anderen Seite“
festgehalten wird: „Eine solche Vorzugsbehandlung können zehn
mutmaßliche Mitglieder der Kommunistischen Partei der
Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) nicht erwarten. Ihnen wird seit
Juni letzten Jahres vor dem Oberlandesgericht München wegen
Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung der
Prozess gemacht. In das Verfahren wurde im Januar 2017 ein Dokument
einer türkischen Polizeibehörde mit Daten zu in Deutschland lebenden
TKP/ML-Mitgliedern eingeführt...“
https://www.jungewelt.de/artikel/308591.deutsche-doppelmoral.html
Siehe dazu auch einen Beitrag über ein (weiteres) Demonstrationsverbot
in Mannheim
http://www.labournet.de/?p=114624
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