Vermieter grenzen offen Hartz IV Betroffene und Ausländer aus. So stand in einer Wohnungsanzeige in Duisburg: „Ausländer und Arbeitslose sind unerwünscht.“
Auf Ebay-Kleinanzeigen, und nicht etwa auf einer
Wohnungsanzeige eines AfD-Politikers stand: „Eigentümer wünscht als
Hauptmieter einen deutschen Berufstätigen mit positiver deutscher
Schufa-Auskunft. Jobcenter-Kunden, Flüchtlinge etc. aber auch generell
Nichtdeutsche als Hauptmiete haben keine Chancen!!!“
Der Mieterschutzbund Niederrhein kennt zwar solche Diskriminierung, doch diese „plumpe Form“ in Wohnungsanzeigen sei neu, so der Sprecher Peter Heß. Häufig komme es hingegen vor, dass vermeintlich „Nichtdeutsche“ am Telefon abgelehnt würden, wenn sie sich mit Nachnamen wie Öztürk meldeten. Dann sei die Wohnung vergeben, und wenn „Herr Müller“ anrufe, sei sie frei.
Gülgün Teyhani vom Rassismus-Informationszentrum kennt solche Fälle zu Hauf. Sie sagt: „Häufig suchen Menschen bei uns Rat, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder schon wegen ihres Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt fühlen.“ Das gelte insbesondere für Menschen aus Südosteuropa, aber auch für Afrodeutsche, die zwar einen deutschen Namen, aber eine dunkle Hautfarbe hätten.
Es gilt zwar generell das Gleichbehandlungsgesetz, doch wird sich damit kaum ein Vermieter im Einzelfall zwingen lassen, jemand mit „nichtdeutschem“ Namen oder dunkler Hautfarbe abzuweisen, vor allem, wenn er subtiler vorgeht als in der besagten Wohnungsanzeige. Er kann eine Vielzahl von Gründen erfinden und letztlich bleibt es seine Sache, wen er als Mieter akzeptiert.
Gegen die Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern bei der Wohnungssuche lässt sich rechtlich kaum etwas tun. Ein Vermieter hat das Recht, die finanzielle Basis seiner Mieter als Kriterium zu nehmen, und wenn er dies als Grund angibt, Hartz-IV Betroffenen keine Wohnung zu geben, dann ist das seine Angelegenheit.
Nun ist Wohnungssuche für Hartz-IV Betroffene eine Sache der Existenz. Dennoch sollten sie sich überlegen, ob sie bei einem Rassisten, der zusätzlich die Opfer des Sozialabbaus diskriminiert, zur Miete wohnen wollen. Solche Vermieter würden ihnen nämlich, wenn sie einziehen würden, das Leben zur Hölle machen.
Heß fordert folgerichtig, kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu fördern und den sozialen Wohungsbau auszuweiten. (Dr. Utz Anhalt).
Der Mieterschutzbund Niederrhein kennt zwar solche Diskriminierung, doch diese „plumpe Form“ in Wohnungsanzeigen sei neu, so der Sprecher Peter Heß. Häufig komme es hingegen vor, dass vermeintlich „Nichtdeutsche“ am Telefon abgelehnt würden, wenn sie sich mit Nachnamen wie Öztürk meldeten. Dann sei die Wohnung vergeben, und wenn „Herr Müller“ anrufe, sei sie frei.
Gülgün Teyhani vom Rassismus-Informationszentrum kennt solche Fälle zu Hauf. Sie sagt: „Häufig suchen Menschen bei uns Rat, die sich aufgrund ihrer Hautfarbe oder schon wegen ihres Namens bei der Wohnungssuche benachteiligt fühlen.“ Das gelte insbesondere für Menschen aus Südosteuropa, aber auch für Afrodeutsche, die zwar einen deutschen Namen, aber eine dunkle Hautfarbe hätten.
Es gilt zwar generell das Gleichbehandlungsgesetz, doch wird sich damit kaum ein Vermieter im Einzelfall zwingen lassen, jemand mit „nichtdeutschem“ Namen oder dunkler Hautfarbe abzuweisen, vor allem, wenn er subtiler vorgeht als in der besagten Wohnungsanzeige. Er kann eine Vielzahl von Gründen erfinden und letztlich bleibt es seine Sache, wen er als Mieter akzeptiert.
Gegen die Diskriminierung von Hartz-IV-Empfängern bei der Wohnungssuche lässt sich rechtlich kaum etwas tun. Ein Vermieter hat das Recht, die finanzielle Basis seiner Mieter als Kriterium zu nehmen, und wenn er dies als Grund angibt, Hartz-IV Betroffenen keine Wohnung zu geben, dann ist das seine Angelegenheit.
Nun ist Wohnungssuche für Hartz-IV Betroffene eine Sache der Existenz. Dennoch sollten sie sich überlegen, ob sie bei einem Rassisten, der zusätzlich die Opfer des Sozialabbaus diskriminiert, zur Miete wohnen wollen. Solche Vermieter würden ihnen nämlich, wenn sie einziehen würden, das Leben zur Hölle machen.
Heß fordert folgerichtig, kommunale Wohnungsbaugesellschaften zu fördern und den sozialen Wohungsbau auszuweiten. (Dr. Utz Anhalt).
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