Die
deutsche Sprache ist schön. Und viel wurde in den letzten Jahrhunderten
darüber geschrieben. Gern unterlegt mit treffenden Beispielen aus der
Literatur. Um wie viel ärmer wäre unsere Welt, wenn es die Werke von
Goethe, Schiller, Heine oder Thomas Mann nicht gäbe? Sie haben die
Zeiten überdauert und immer wieder neue Liebhaber gefunden, die sich an
ihnen erfreuen konnten. Das wird hoffentlich auch künftig noch so sein,
selbst wenn wir im Zeitalter elektronischer Medien leider beobachten
müssen, dass der Griff zum Buch nicht mehr so verbreitet scheint, wie
dies über lange Zeit der Fall war. Nun muss das nicht hindern, Texte der
Klassiker zu verinnerlichen. Das geht auch auf elektronischem Wege und
wäre schon deshalb wünschenswert, weil diese Texte – ganz gleich, ob es
um Prosa, Lyrik oder Dramen geht – einen bestimmten Stil und eine
bestimmte Kultur prägten. Die Beschäftigung mit ihnen dürfte sowohl
bewusst als auch unbewusst Einfluss auf die Entwicklung der Sprache
genommen haben. So war es bis etwa Anfang der 1980er Jahre doch
weitgehend unüblich, in veröffentlichten Texten, Reden oder auch Filmen
Begriffe aus dem Bereich des Fäkalienvokabulars zu verwenden. Wenn dies
doch einmal zur Verdeutlichung der Situation erforderlich erschien,
wurde das Wort nicht ausgeschrieben, sondern mit Punkten versehen oder
mit dem Zusatz bedacht, es sei nicht »druckreif«. Auch wenn nur »Sch...«
da stand, wusste trotzdem jeder, was gemeint war. Gefühlsmäßig hat man
rückwirkend den Eindruck, dass erst mit den Auftritten des damals neuen
Tatort-Kommissars Schimanski eben dieses Wort salonfähig gemacht wurde,
indem es von ihm im Film oft verwendet worden ist. Hauptmann Fuchs vom
Polizeiruf wäre ein solcher Begriff wohl nicht über die Lippen gekommen.
Nun mag man diese Veränderung für Verfilmungen durchaus akzeptieren,
weil das wirkliche Leben offenbar auch nicht ohne diese Begriffe
auskommt. Trotzdem dürfte die öffentliche Verwendung nicht unerheblich
zu einer »Aufweichung« beigetragen haben, mit dem Ergebnis, dass heute
manchem fäkalsprachliche Begriffe leichter über die Lippen gehen als
vielleicht noch vor 40 Jahren. Und dennoch sollte es in einigen
Bereichen Grenzen geben – zur Erhaltung einer menschlichen und
sachlichen Kultur. Dazu gehört auch die Justiz als dritte Gewalt im
Staat. Sie ist in besonderer Weise darauf angewiesen, dass die Bürger
ihre Entscheidungen inhaltlich nachvollziehen und nach Möglichkeit
akzeptieren können. Das wird allerdings meines Erachtens dadurch
gefährdet, dass auch in mündlichen Urteilsbegründungen ab und an vor der
Verwendung von Begriffen aus dem angesprochenen Bereich nicht
zurückgeschreckt wird. Wen immer man damit beeindrucken will, bleibt
gleichermaßen offen.
Als ich unlängst in meiner Eigenschaft als Strafverteidiger der mündlichen Urteilsbegründung einer durchaus schon über 20 Jahre tätigen Richterin zuzuhören hatte, war in der etwa zehnminütigen Rede sechsmal der Begriff »Sch...« und zweimal der Begriff »Kacke« zu vernehmen. Auch wenn ich mir sicher bin, dass beide Wörter in der später zu übersendenden schriftlichen Urteilsbegründung nicht mehr auftauchen werden, sollte sich staatliche Autorität auch einer bestimmten Sprachkultur befleißigen, nicht zuletzt, um ihre eigene Akzeptanz nicht in Misskredit zu bringen. Es darf sonst nicht verwundern, dass Angeklagte und Zeugen sich ihrerseits auch viel leichter bereitfinden, ein sprachliches Niveau anzunehmen, welches im Gerichtssaal doch deplatziert ist. Wenn ein Angeklagter dann auch noch im Vorfeld seines Verfahrens dem Gericht schreibt, dass er die ihm zugestellte Anklageschrift »Sch...« findet, ist eine solche Mitteilung – sofern auf genügend dünnem Papier geschrieben – wohl nur zu einem gewissen Zweck zu gebrauchen …
Als ich unlängst in meiner Eigenschaft als Strafverteidiger der mündlichen Urteilsbegründung einer durchaus schon über 20 Jahre tätigen Richterin zuzuhören hatte, war in der etwa zehnminütigen Rede sechsmal der Begriff »Sch...« und zweimal der Begriff »Kacke« zu vernehmen. Auch wenn ich mir sicher bin, dass beide Wörter in der später zu übersendenden schriftlichen Urteilsbegründung nicht mehr auftauchen werden, sollte sich staatliche Autorität auch einer bestimmten Sprachkultur befleißigen, nicht zuletzt, um ihre eigene Akzeptanz nicht in Misskredit zu bringen. Es darf sonst nicht verwundern, dass Angeklagte und Zeugen sich ihrerseits auch viel leichter bereitfinden, ein sprachliches Niveau anzunehmen, welches im Gerichtssaal doch deplatziert ist. Wenn ein Angeklagter dann auch noch im Vorfeld seines Verfahrens dem Gericht schreibt, dass er die ihm zugestellte Anklageschrift »Sch...« findet, ist eine solche Mitteilung – sofern auf genügend dünnem Papier geschrieben – wohl nur zu einem gewissen Zweck zu gebrauchen …
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